Haushaltsausschuss
30.11.2010
ENTWURF EINES BERICHTS
über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2010 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III – Kommission
(0000/2010 – C7‑0000/2010 – 2010/2246(BUD) )
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: László Surján
PR_BUD_DAB
INHALT
Seite
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS Error! Bookmark not defined.
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2010 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III – Kommission
(0000/2010 – C7‑0000/2010 – 2010/2246(BUD) )
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, und auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106 a,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf die Artikel 37 und 38,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, der am 17. Dezember 2010 endgültig festgestellt wurde[2],
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],
– in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2010 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, der von der Kommission am 20. Oktober 2010 vorgelegt wurde ( KOM(2010)0598 ),
– in Kenntnis des Berichtigungsschreibens Nr. 1 zum Berichtigungshaushaltsplan Nr. 10/2010 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, das von der Kommission am 26. November 2010 vorgelegt wurde,
– in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2010, der vom Rat am 2. Dezember 2010 aufgestellt wurde (0000/2010 – C7‑0000/2010),
– gestützt auf Artikel 75 Buchstabe b und Artikel 75 Buchstabe e,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses ( A7‑0000/2010 ),
A. in der Erwägung, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 10/2010 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 die folgenden Punkte umfasst:
– eine Nettoerhöhung der Einnahmenansätze (466 Mio. EUR) infolge der Aktualisierung der Eigenmittelvorausschätzungen und der Vorausschätzungen für sonstige Einnahmen,
– eine Kürzung der Zahlungsermächtigungen bei einigen Haushaltslinien der Rubriken 1a, 1b, 2 und 4 (755,6 Mio. EUR) nach Berücksichtigung der im Rahmen der globalen Mittelübertragung vorgeschlagenen Umschichtungen, bei denen Mittel für Zahlungen zwischen den Haushaltslinien umverteilt werden, um dem Stand der Ausführung des Haushaltsplans Rechnung zu tragen,
– die Schaffung des Haushaltspostens 06 04 14 04 zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der Energieeffizienz und Energie aus erneuerbaren Quellen im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms sowie die Schaffung des Haushaltspostens 26 01 51 31 für den Beitrag der EU zu den Europäische Schulen des Typs II, wobei die 2010 benötigten Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen in Höhe von 4,83 Mio. EUR durch Umschichtungen innerhalb des Politikbereichs 26 („Verwaltung der Kommission“) bereitgestellt werden,
– eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen um 15 Mio. EUR für einige Maßnahmen der Rubrik 1a,
– eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen um 330 Mio. EUR im Haushaltsposten 05 02 03 Rubrik 2 (Erstattung bei nicht unter Anhang I fallenden Erzeugnissen) und im Haushaltsposten 05 02 12 (Milch und Milcherzeugnisse) sowie eine weitere Kürzung der Mittel für Verpflichtungen um 28 Mio. EUR und der Mittel von der Reserve für Zahlungen um 5 Mio. EUR,
B. in der Erwägung, dass das Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Berichtigungshaushaltsplan Nr. 10/2010 die in der Rubrik 2 vorgesehene Kürzung der Mittel für Verpflichtungen im Haushaltsposten 05 02 12 „Milch und Milcherzeugnisse“ (- 280 Mio. EUR) und im Haushaltsposten 05 02 03 „Erstattung bei nicht unter Anhang I fallenden Erzeugnissen“ (- 50 Mio. EUR) streicht, weil die für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft benötigten Mittel höher als ursprünglich geplant sind und zweckgebundene Einnahmen, die 2010 erworben, aber nicht ausgegeben wurden, auf das Jahr 2011 übertragen werden können,
C. in der Erwägung, dass die allgemeine Folge für die Ausgaben im Jahr 2010 eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen um 43 Mio. EUR und der Mittel für Zahlungen um 761 Mio. EUR ist,
D. in der Erwägung, dass der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1 geänderte Berichtigungshaushaltsplan Nr. 10/2010 darauf abzielt, dass diese Haushaltsanpassung förmlich in den Haushaltsplan 2010 aufgenommen wird,
E. in der Erwägung, dass diese Haushaltsanpassung zu einer Kürzung der endgültigen Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt sowie – falls bis Ende 2010 keine Einigung erzielt wird – der Vorläufigen Zwölftel führen würde,
F. in der Erwägung, dass in der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 15. November 2010 keine Einigung erzielt wurde, insbesondere in Bezug auf die mögliche Verwendung der zusätzlichen Margen im Jahr 2010, die im Berichtigungshaushaltsplan Nr. 10/2010 geschaffen wurden, um den Finanzierungsbedarf für die ITER-Vorhaben in den Jahren 2012 und 2013 zu decken,
1. nimmt den durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1 geänderten Berichtigungshaushaltsplan Nr. 10/2010 zur Kenntnis;
2. stellt fest, dass der in Artikel 314 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehene Vermittlungsausschuss das beigefügte Dokument nicht billigte;
2. [billigt / lehnt ab / ändert] den Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2010, der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1 geändert wurde [nicht geändert] und beauftragt seinen Präsidenten, zu erklären, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. x/2010 [abgelehnt wurde / endgültig festgestellt ist], und dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.