Plenarsitzungsdokument

 

13.1.2010                                                                                                                B7‑0021/2010

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

eingereicht im Anschluss an die Erklärung der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik

gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

zur Lage in Jemen

Fiorello Provera, Lorenzo Fontana, William (The Earl of) Dartmouth

im Namen der EFD-Fraktion

 

B7‑0021/2010

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Jemen

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Jemen vom 27. Oktober 2009,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Ratsvorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Verschlechterung der Sicherheitslage in Jemen vom 27. August 2009,

–   unter Hinweis auf das Strategiepapier der Europäischen Gemeinschaft zu Jemen für den Zeitraum 2007–2013,

–   unter Hinweis auf die Erklärung von Tobias Pflüger, damaliger amtierender Vorsitzender der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu den Golfstaaten, einschließlich Jemen, nach der Reise des Vorstands der Delegation, die vom 22. bis 25. Februar 2009 stattfand,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Umar Faruk Abdulmutallab, der nigerianische Terrorist, der am 25. Dezember 2009 versucht hat, ein Flugzeug über Detroit zur Explosion zu bringen, in einem Al-Qaida-Lager in Jemen ausgebildet worden war,

B.  in der Erwägung, dass bei einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage in Jemen Terroristen und aufständische Gruppen in der Region, insbesondere Al-Qaida, ein sicheres Rückzugsgebiet vorfinden würden, in dem sie spätere terroristische Aktionen planen, organisieren und unterstützen könnten,

C.  in der Erwägung, dass seit 2007 mehr als 30 Terroranschläge auf Pipelines, Ölanlagen, Regierungsgebäude, Botschaften (darunter die italienische und die US-amerikanische), Schiffe und Touristen in Jemen stattgefunden haben; in der Erwägung, dass die jemenitischen Behörden es nach dem Angriff auf die USS Cole im Jahr 2000 versäumt haben, diesen Terroranschlag zu untersuchen, und sie Verdächtige mit Verbindungen zu Al-Qaida, einschließlich des Drahtziehers Jamal al-Badawi, aus der Haft entkommen ließen,

D.  in der Erwägung, dass sich die Sicherheitslage durch den Bürgerkrieg gegen die Anhänger der Erweckungsbewegung „Zaidi Shi’i“ in der Region Sa’ada im Norden Jemens und den von der Separatistenbewegung im Süden verursachten Gewaltausbruch weiter verschlechtert hat,

E.  in der Erwägung, dass die Kämpfe in der Region Sa’ada eine über die Region hinausgehende Dimension annahmen, als das saudi-arabische Militär die Rebellen an der Grenze zwischen Saudi-Arabien und Jemen angriff und mindestens zwei Vergeltungsangriffe auf die Stellungen der Rebellen flog,

F.  in der Erwägung, dass die Lebensmittelkrise im Jahr 2008 erhebliche Auswirkungen auf die ärmeren Schichten der jemenitischen Bevölkerung hatte, während die weltweite Finanzkrise – und insbesondere die sinkenden Erdöleinkünfte – erheblich zu einem unerträglichen Druck auf die Staatsfinanzen beigetragen hat, was durch die nur begrenzte Umsetzung überfälliger wirtschaftlicher und steuerlicher Reformen noch verschärft wurde,

G.  in der Erwägung, dass die Ölvorräte Jemens, aus denen über 75 % der Einkünfte des Landes stammen, beinahe ausgeschöpft sind und nur wenige realistische Optionen für eine nachhaltige Volkswirtschaft nach Ausschöpfung der Vorräte existieren,

H.  in der Erwägung, dass zu den weiteren schwerwiegenden Problemen, denen sich Jemen gegenübersieht, die bedrohliche Wasserknappheit gehört, die durch verschiedene Faktoren verursacht wird, unter anderem durch steigenden Wasserverbrauch der Haushalte, schlechtes Wassermanagement, Korruption, fehlende Ressourcenverwaltung und verschwenderische Bewässerungstechniken; in der Erwägung, dass nach Schätzungen der Regierung 99 % aller Wasserentnahmen unerlaubterweise erfolgen,

I.   in der Erwägung, dass die durch Jemens Mangel an Nahrungsmitteln und Wasser entstandene Lage noch komplizierter wird durch die Abhängigkeit der Bevölkerung von Kat, einer Pflanze, mit der schnell Geld verdient werden kann, die jedoch stark bewässert werden muss, um zu gedeihen, und die in so großem Umfang angebaut wird, dass Jemen zu einem Nettoimporteur von Nahrungsmitteln geworden ist,

J.   in der Erwägung, dass Jemen mit einem jährlichen Pro-Kopf-Einkommen von unter 650 EUR das ärmste Land in der arabischen Welt ist, knapp die Hälfte der Bevölkerung weniger als 2 EUR pro Tag verdient und die Arbeitslosenquote bei 35 % liegt; in der Erwägung, dass das Land gleichzeitig eine der weltweit höchsten Bevölkerungswachstumsraten zu verzeichnen hat, was zusätzliche wirtschaftliche, das Bildungswesen betreffende und soziale Probleme schafft,

K.  in der Erwägung, dass auch die Zunahme seeräuberischer Handlungen im Golf von Aden sowie der anhaltende Migrationsdruck, der vom Horn von Afrika ausgeht, die Stabilität des Landes beeinflussen,

L.  in der Erwägung, dass die EU Hilfe im Wert von über 144 Millionen EUR für Jemen geleistet hat, wobei der größte Anteil für wirtschaftliche Entwicklung bestimmt war, und bilaterale Hilfsprogramme zur Unterstützung der jemenitischen Polizei und Küstenwache durchgeführt hat, wie beispielsweise ein Hilfsprogramm über 7,5 Millionen EUR für die Modernisierung der Polizeiakademie des Landes,

M.  in der Erwägung, dass das jemenitische Bildungssystem immer noch unzureichend entwickelt ist, wobei landesweit eine Analphabetenrate von rund 50 % und bei Frauen von knapp 70 % zu verzeichnen ist und es an qualifizierten Lehrkräften fehlt,

N.  in der Erwägung, dass Governance-Reformen von der jemenitischen Regierung in der Nationalen Reformagenda als Priorität anerkannt worden sind,

O.  in der Erwägung, dass die Parlamentswahlen, die im April 2009 hätten stattfinden sollen, verschoben wurden, um es den Behörden zu ermöglichen, die wesentlichen Reformen des Wahlsystems umzusetzen; in der Erwägung, dass der Staatspräsident Jemens, Ali Abdallah Saleh, nach Libyens Revolutionsführer Muammar Al-Gaddafi das am längsten amtierende Staatsoberhaupt des Nahen Ostens ist,

P.  in der Erwägung, dass die Entwicklungen in Jemen weiterhin Anlass zu großer Sorge geben, was Demokratie, Menschenrechte und die Unabhängigkeit der Justiz angeht, vor allem im Hinblick auf unfaire Verfahren vor dem berüchtigten Sondergericht für Strafsachen des Landes und den Einsatz von Folter zur Erlangung falscher Geständnisse; in der Erwägung, dass es zu Fällen von Journalistenverfolgung gekommen ist; in der Erwägung, dass die Lage der Frauen aufgrund von Zwangsheiraten und fehlender Gleichberechtigung von Frauen und Männern vor dem Gesetz besonders schwierig ist,

Q.  in der Erwägung, dass sich sechs europäische Bürger – fünf Deutsche und ein Brite – seit ihrer Entführung im Juni 2009 in der Hand von Geiselnehmern befinden, während drei andere Mitglieder derselben Gruppe unmittelbar nach der Entführung tot aufgefunden wurden; in der Erwägung, dass mehrere lokale Stammesführer angedeutet haben, Al-Qaida sei für die Entführungen verantwortlich,

1.  bekundet seine große Sorge über die wachsende Präsenz von Al-Qaida in Jemen und betont, dass ein Ausbleiben konkreter Maßnahmen zu einer weiteren Erosion der Autorität der Zentralregierung und zu einer Destabilisierung der Region in einem in Somalia oder Afghanistan verzeichneten Ausmaß führen könnte, was wiederum Gelegenheiten für von Al-Quaida gelenkte oder inspirierte Extremisten bieten wird, sich auf jemenitischem Hoheitsgebiet zu sammeln und von dort aus weltweit Terroranschläge von Gotteskriegern zu organisieren, entsprechende Personen auszubilden und Anschläge durchzuführen;

2.  bekräftigt seine Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand in der Region Sa’ada und im südlichen Jemen und vertritt die Ansicht, dass nur eine umfassende politische Lösung zu einem dauerhaften Frieden führen kann;

3.  erinnert alle Konfliktparteien an ihre Verpflichtung, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten; fordert die Parteien auf, Zivilpersonen, die den Konflikten entfliehen wollen, Zugang zu sicheren Orten zu ermöglichen, den Vereinten Nationen und nichtstaatlichen Organisationen den Zugang zu Binnenflüchtlingen zu erleichtern und umgehend medizinische und humanitäre Soforthilfemaßnahmen für diese Binnenflüchtlinge zu ermöglichen;

4.  bekräftigt seine Unterstützung für einen geeinten, stabilen und demokratischen Jemen;

5.  fordert die jemenitische Regierung auf, überfällige institutionelle, wirtschaftliche und steuerliche Reformen durchzuführen und in diesem Zusammenhang die Funktion und die Kapazitäten der demokratisch gewählten Institutionen auf zentraler und lokaler Ebene und die staatlichen Institutionen zu stärken, die Bedingungen für Unternehmen zu verbessern, die Integration Jemens in die globale und regionale Wirtschaft zu fördern, Sozialleistungen sowie Beschäftigungs- und Bildungsmöglichkeiten auszuweiten und dabei Korruption, Inflation und Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Subventionen von Regierungsseite einzuschränken;

6.  fordert die jemenitische Regierung auf, die zur Verbesserung der Menschenrechtslage im Land notwendigen Reformen durchzuführen und dabei insbesondere die Freiheit der Medien, das Recht auf ein faires Verfahren, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Abschaffung von Zwangsheiraten zu gewährleisten; begrüßt in diesem Zusammenhang ein jüngst erlassenes Gesetz, mit dem das Mindestalter für Heiraten auf 17 Jahre festgesetzt wird;

7.  hebt hervor, wie wichtig es ist, im Jahr 2011 Wahlen abzuhalten, und ermutigt alle politischen Parteien, ihre Vereinbarungen umzusetzen, die die erforderlichen Maßnahmen beinhalten, um das Wahlsystem zu verbessern und die Demokratie zu vertiefen, wobei insbesondere die Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission im Anschluss an die demokratischen Präsidentschafts- und Kommunalwahlen von 2006 berücksichtigt werden sollten; fordert die Kommission und den Rat auf, den Prozess der Verfassungs- und Wahlrechtsreform zu überwachen, der zur Verschiebung der Parlamentswahlen geführt hat;

8.  begrüßt die von der Regierung bereits unternommenen Schritte zur Korruptionsbekämpfung, insbesondere die Einrichtung einer zentralen Organisation für Kontrolle und Rechnungsprüfung sowie einer obersten nationalen Behörde zur Korruptionsbekämpfung;

9.  fordert die Golfstaaten auf, Jemen im Gegenzug für die notwendigen Reformen, darunter Fortschritte bei der Eindämmung von Regierungssubventionen, der Korruptionsbekämpfung und der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage die Mitgliedschaft im Golf-Kooperationsrat in Aussicht zu stellen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission und den Rat auf, den Golf-Kooperationsrat zu ermutigen, als Vermittler tätig zu werden, der die verschiedenen jemenitischen Parteien an den Verhandlungstisch bringen und einen umfassenden politischen Dialog begründen könnte;

10. begrüßt Jemens aktive Rolle bei koordinierten Strategien auf internationaler Ebene, wie der Operation Atalanta;

11. fordert die Schaffung einer eigenen Delegation der Kommission in Jemen, der die Verantwortung für die Verwaltung der Hilfe übertragen und zusätzliches Vor-Ort-Personal zugewiesen werden sollte; fordert die Kommission auf, eine bessere Wirksamkeit der Hilfe zu gewährleisten;

12. fordert die Kommission und den Rat auf, dafür zu sorgen, dass die von der internationalen Gemeinschaft und insbesondere aus dem Haushalt der Europäischen Union geleistete Hilfe dazu verwendet wird, Projekte zu finanzieren, die so vielen Menschen wie möglich direkt zugute kommen und deren Wirksamkeit vor Ort bewertet wird;

13. fordert die jemenitische Regierung auf, die Küstenwache und die Grenzpatrouillen zu verstärken sowie eine bessere Polizeiausbildung und Programme, mit denen eine größere Professionalität des Gefängnispersonals erreicht wird, durchzuführen und so die Sicherheitslage im Land und dessen Fähigkeit zur Terrorismusbekämpfung zu verbessern;

14. fordert die Kommission und den Rat auf, ein spezifisches Hilfsprogramm für Jemen durchzuführen, das nach dem Vorbild von EUJUST LEX in Irak Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Landes für jemenitische Beamte und nach dem Vorbild der Maßnahmen der EU in Bosnien-Herzegowina den Einsatz von Ausbildern in Schlüsselministerien beinhaltet;

15. fordert die jemenitische Regierung auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um die Freilassung der sechs europäischen Geiseln zu gewährleisten, die auf jemenitischem Hoheitsgebiet festgehalten werden;

16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament Jemens sowie dem Golf-Kooperationsrat zu übermitteln.