Plenarsitzungsdokument
26.1.2011 B7‑0075/2011
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑0006/2011
gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung
zur „Tuberculosis Vaccine Initiative“ (Tuberkulose-Impfstoff-Initiative / TBVI), einer konkreten Anwendung der Strategie Europa 2020 als Beitrag zur Verwirklichung des Millenniumsziels 6 und zur Ausrottung der Tuberkulose bis 2050
Louis Michel, Charles Goerens, Antonyia Parvanova, Frédérique Ries, Olle Schmidt
im Namen der ALDE-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zur „Tuberculosis Vaccine Initiative“ (Tuberkulose-Impfstoff-Initiative / TBVI), einer konkreten Anwendung der Strategie Europa 2020 als Beitrag zur Verwirklichung des Millenniumsziels 6 und zur Ausrottung der Tuberkulose bis 2050
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die „Tuberculosis Vaccine Initiative“ (Tuberkulose-Impfstoff-Initiative / TBVI), eine mit Unterstützung der Kommission geschaffene unabhängige Organisation ohne Erwerbszweck – und einzige paneuropäische Organisation dieser Art –, welche die schnelle Entwicklung neuer Impfstoffe unterstützt und mit ihrer Erfahrung einen Beitrag zu einem integrierten europäischen Netzwerk leistet,
– unter Hinweis darauf, dass die Mitgliedstaaten und die Union enorme Investitionen in Forschung und Innovation (FuE-Programme 5, 6 und 7) getätigt haben, um Impfstoffe gegen Tuberkulose zu entwickeln,
– unter Hinweis auf die Lissabon-Strategie, die darauf abzielt, einen europäischen Raum für Forschung und Innovation zu schaffen, die „Innovationsunion“ 2020 und die Leitinitiative Europa 2020 für Innovation,
– unter Hinweis auf das Programm „Stopp Tuberkulose“, das von der WHO auf den Weg gebracht wurde und das Ziel verfolgt, bis 2015 Ausbreitung und Sterblichkeit im Vergleich zu 1990 um 50 % zu verringern und die Tuberkulose bis 2050 auszurotten,
– unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) der Vereinten Nationen, zu denen das Ziel gehört, bis 2015 die Ausbreitung der Tuberkulose zum Stillstand zu bringen und eine Trendumkehr bei der Inzidenz dieser Krankheit zu bewirken,
– unter Hinweis auf die im Dezember 2005 im „Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik“ definierten Prioritäten der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf den G8-Gipfel vom Juni 2007 und die Proklamation der Initiative „Providing for Health“ zur Entwicklung nachhaltiger und fairer Gesundheitsfinanzierungssysteme, die bedürftigen Menschen einen allgemeinen Schutz bieten,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission von 2010 (KOM2010)0128), die darauf abzielt, die Rolle der Europäischen Union in der globalen Gesundheitspolitik zu fördern,
– unter Hinweis auf die Tagung des Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria, die im Oktober 2010 in New York stattgefunden hat,
– unter Hinweis auf den WHO-Bericht über das beunruhigende Auftreten von resistenten und hochresistenten Stämmen („Multidrug and extensively drug-resistant TB (M/XDR-TB): 2010 global report on surveillance and response“, WHO/HTM/TB/2010.3),
– unter Hinweis auf die auf dem Europäischen Ministerforum der WHO abgegebene Erklärung von Berlin zur Tuberkulose („The Berlin Declaration on Tuberculosis – All Against Tuberculosis“, EUR/07/5061622/5, Europäisches Ministerforum der WHO, 74415), vom 22. Oktober 2007,
– unter Hinweis auf den Bericht des EASAC (European Academies Science Advisory Council), in dem die Kosten, die sich allein für die Behandlung der Tuberkulose in der Europäischen Union ergeben, auf zwei Milliarden Euro jährlich beziffert werden („EASAC Policy report 10“, März 2009, ISBN: 9789-0-85403-746-9),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2010 zu den Gesundheitsfürsorgesystemen in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und einer globalen Gesundheitspolitik ( 2010/2070(INI) ),
– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die TBVI-Stiftung nach dem Erfolg des TBVAC-Projekts (2004–2009), eines von der Europäischen Union finanzierten Rahmenprogramms zur Ermittlung neuer möglicher Impfstoffe gegen Tuberkulose, ins Leben gerufen wurde,
B. in der Erwägung, dass vier Jahre vor Ablauf der Frist für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) die Inzidenz von Tuberkulose trotz der erzielten Fortschritte weltweit besorgniserregend bleibt,
C. in der Erwägung, dass Tuberkulose immer noch zu den häufigsten Todesursachen weltweit gehört, da an ihr jedes Jahr nahezu zwei Millionen Menschen sterben, und dass diese Krankheit auch für die Bürger in Europa eine Bedrohung bleibt,
D. in der Erwägung, dass im Jahr 2008 87 % aller Therapien erfolgreich verliefen und damit die Gesamtquote der Therapieerfolge einen Höchststand erreicht hat,
E. in der Erwägung, dass die Tuberkulose eines der größten Hindernisse für die Entwicklung im Bereich Gesundheit in den Entwicklungsländern ist und weltweit eine Bedrohung bleibt,
F. in der Erwägung, dass die multiresistente oder gar ultraresistente Tuberkulose ein schwerwiegendes Problem darstellt,
G. in der Erwägung, dass die Tuberkulose im Falle einer Ko-Infektion mit HIV/Aids eine Schwersterkrankung darstellt,
H. in der Erwägung, dass die Tuberkulose ein eklatantes Beispiel für die Ungleichheiten zwischen den Völkern darstellt, da sie in den Industriestaaten nahezu ausgerottet ist, obgleich dort beunruhigende Anzeichen für eine Rückkehr der Krankheit, insbesondere mit resistenten und multiresistenten Stämmen, zu verzeichnen sind,
I. in der Erwägung, dass neue Impfstoffe notwendig sind angesichts der Tatsache, dass seit 1921 nur eine einzige Art von Impfstoff (BCG) zur Verfügung steht, der zudem nicht wirksam genug ist und nur Kleinstkinder schützt (Kindertuberkulose),
J. in der Erwägung, dass die Wirksamkeit der Behandlungen nachgelassen hat, da der Erreger starke Resistenzen ausgebildet hat, dass die Diagnosemethode immer noch die gleiche ist wie diejenige, die Koch im Jahre 1882 verwendet hat, und dass mit dieser Methode bestenfalls 50 % der Infektionen nachgewiesen werden können,
K. in der Erwägung, dass nach Schätzungen der Weltbank die Tuberkulose in Afrika jedes Jahr wirtschaftliche Verluste in Höhe von 52 Milliarden Dollar verursacht und weltweit Verluste in Höhe von 0,52 % des weltweiten BIP,
L. in der Erwägung, dass die paneuropäische Partnerschaft TBVI grundlegende Fortschritte bei der Entwicklung neuer wirksamer Impfstoffe gegen Tuberkulose gemacht hat und dass dieses Know-how und diese Innovationen die Führungsrolle der Europäischen Union auf diesem Gebiet stärken,
M. in der Erwägung, dass diese Innovationen die notwendige Finanzierung verdienen, damit in der Europäischen Union sowie in den Ländern und Erdteilen, für welche die Tuberkulose eine schwere Last darstellt, ein Mehrwert geschaffen wird,
N. in der Erwägung, dass das Ziel darin besteht, trotz der Haushaltszwänge 3 % des BIP in FuE zu investieren ( KOM(2010)2020 und KOM(2010)0546 ),
1. betont, dass nur ein Impfprogramm, und zwar in Verbindung mit einer Impfkampagne großen Ausmaßes, einen positiven Effekt auf die Verwirklichung des MDG 6 nach 2015 und vor allem auf die Ausrottung der Tuberkulose bis 2050 haben könnte;
2. ist der Ansicht, dass nur die besten Impfstoffe in Verbindung mit besseren Tests und Diagnoseverfahren sowie wirksameren Behandlungen einen wesentlichen Erfolg bei der Bekämpfung der Krankheit zeitigen können, was eine grundlegende Neuausrichtung der Forschung und letztendlich eine verstärkte und nachhaltige Finanzierung voraussetzt;
3. vertritt die Auffassung, dass die TBVI, die überall in der Welt – und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern – Menschen zur Verfügung steht, die an Tuberkulose leiden, eine konkrete Anwendung der Strategie Europa 2020 werden sollte und somit die strategische Unabhängigkeit der Union bei der Bekämpfung der Tuberkulose und anderer übertragbarer Krankheiten stärken kann;
4. fordert nachdrücklich eine Stärkung der internationalen Finanzierung, da die öffentliche Hilfe nicht mehr ausreicht, um den Bedürfnissen in den Entwicklungsländern gerecht zu werden und die dortigen Herausforderungen zu meistern;
5. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Kommission mit 49 Milliarden Euro nach wie vor die wichtigste Geberin öffentlicher Entwicklungshilfe ist;
6. hält es für dringend geboten, innovative Finanzierungsmöglichkeiten zu finden, wie die Schaffung einer Finanzgarantie der Mitgliedstaaten und/oder der Union, um Mittel für die TBVI bei der Europäischen Investitionsbank beschaffen zu können;
7. ist der Auffassung, dass die Finanzgarantie mit vorhersehbarer Rückzahlung der entstandenen Schulden ein Instrument darstellt, welches das finanzielle Risiko auf ein Minimum begrenzt und gleichzeitig Forschung und Entwicklung unterstützt, sowie eine verantwortungsvolle Verwendung der Mittel gewährleistet;
8. weist darauf hin, dass jedes Kind Anspruch darauf hat, in den Genuss der Impf- und Immunisierungsprogramme zu kommen; erinnert außerdem daran, dass auch heute noch jedes Jahr 8,8 Millionen Kinder unter fünf Jahren (davon die Hälfte im subsaharischen Afrika) an Krankheiten sterben, die verhütet und geheilt werden können; betont, dass sich die TBVI zum Ziel gesetzt hat, zwei Arten von Impfstoffen zu entwickeln, nämlich solche für die Erstimpfung und solche für Auffrischungsimpfungen, die Kindern verabreicht werden sollen;
9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten, den Verantwortlichen der TBVI-Stiftung sowie der WHO zu übermitteln.