Plenarsitzungsdokument

 

9.2.2011                                                                                                                  B7‑0097/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission

gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

zu EU2020

Malcolm Harbour

im Namen der ECR-Fraktion

 

B7‑0097/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zu EU2020

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Strategie Europa 2020 – Leitinitiativen,

–   unter Hinweis auf die von der Kommission empfohlenen zehn wichtigsten vorrangigen Maßnahmen,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Jahreswachstumsbericht: Das Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an“,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes anlässlich der Tagung des Europäischen Rates vom 17. und 18. Juni 2010,

–   unter Hinweis auf die informelle Tagung des Europäischen Rates vom 11. Februar 2010,

–   in Kenntnis der von der Kommission durchgeführten Konsultation der Öffentlichkeit zur Strategie Europa 2020 und ihres Ergebnisses ( SEK(2010)0116 ),

–   in Kenntnis der Bewertung der Lissabon-Strategie durch die Kommission ( SEK(2010)0114 ),

–   in Kenntnis des Dokuments des Europäischen Rates mit dem Titel „Sieben Schritte zur Erfüllung der europäischen Strategie für Wachstum und Arbeitsplätze“,

–   unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom Juni 2010 zu den Leitinitiativen der Strategie Europa 2020,

–   unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zur EU-2020-Strategie,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Jahreswachstumsbericht: Das Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an“,

–   unter Hinweis auf die am 16. Dezember 2010 veröffentlichte Binnenmarktinitiative,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

Allgemeine Bemerkungen

1.  weist darauf hin, dass das Hauptziel der Strategie Europa 2020 darin besteht, auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Erholung die Entwicklung der Europäische Union in eine von Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit geprägte Zukunft zu fördern;

2.  betont, dass die komparativen Vorteile der Europäischen Union in den Mittelpunkt gerückt werden müssen, damit die Strategie EU2020 zum Erfolg wird und ein zusätzlicher Nutzen für die EU erzielt werden kann;

3.  betont, dass alle Analysen der Kommission im Anschluss an die Veröffentlichung der Ergebnisse ihres ersten Konsultationsverfahrens, einschließlich des Jahreswachstumsberichts, der Leitzielvorgaben, der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der zehn vorrangigen Maßnahmen, konsolidiert werden müssen, damit ein kohärenter, zielgerichteter und erfolgreicher Ansatz gewährleistet wird und sich das Schicksal, das der Strategie von Lissabon widerfahren ist, nicht wiederholt;

4.  begrüßt die Binnenmarktinitiative als politische Schlüsselinitiative, mit der die Grundlagen der EU2020-Ziele und die Leitinitiativen gestärkt werden;

Steuerung der Strategie EU2020 und Leitzielvorgaben

5.  begrüßt, dass der Jahreswachstumsbericht veröffentlicht und darin u. a. betont wurde, dass die Mitgliedstaaten rascher für eine Mobilisierung der Arbeitsmärkte und für die Rückkehr von Arbeitslosen ins Erwerbsleben sorgen müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Strukturreformen fortzusetzen, um die Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu verbessern, das Potenzial und die Internationalisierung von KMU nutzbar zu machen und technologische Fortschritte zu fördern;

6.  betont, dass die Wiederbelebung des Binnenmarktes äußerst wichtig ist, um die Ziele der EU2020-Strategie in den Bereichen Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit verwirklichen zu können; ist der Ansicht, dass eine umfassende Lenkung von höchster politischer Ebene für die Wiederbelebung des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung ist; fordert, dass bei der Frühjahrstagung des Europäischen Rates eine Erörterung der Lage im Binnenmarkt stattfindet, gestützt durch einen Überwachungsprozess, mit dem die Erreichung der Zwischenziele bewertet werden kann;

7.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung des Binnenmarktes uneingeschränkt zu unterstützen, indem sie ihre Ziele und ihre Agenda entsprechend den Prioritäten des Binnenmarktes festlegen;

8.  begrüßt, dass sich die Kommission im Jahreswachstumsbericht verpflichtet hat, dem Binnenmarkt Vorrang einzuräumen und sich vorzeitig mit ihm zu befassen; empfiehlt, dass der Präsident der Kommission in den Bereichen mehr Verantwortung übernimmt, in denen die Europäische Union über ausschließliche oder geteilte Zuständigkeiten verfügt, um zur Koordinierung der Maßnahmen und politischen Vorstellungen der Mitgliedstaaten beizutragen, damit die Binnenmarktpolitik und die Binnenmarktmaßnahmen vollständig um- und durchgesetzt und die geltenden Vorschriften uneingeschränkt eingehalten werden;

9.  betont, dass es eine begrenzte Anzahl vorrangiger Maßnahmen gibt, die von ihm im Rahmen seiner drei Initiativberichte zur Binnenmarktinitiative ausgewählt werden, die von den beiden gesetzgebenden Organen vor dem 31. Dezember 2012, dem 20. Jahrestag des Binnenmarktes, angenommen werde sollten, wobei dies der erste Schritt zur Verwirklichung der EU2020-Strategie wäre und eine eindeutige und ehrgeizige Vision darstellen würde, die auf Vorgaben, Eigenverantwortung, Verpflichtungen und Koordination der Politik beruht;

10. ist der Ansicht, dass intelligente und koordinierte Investitionen in die Realwirtschaft, einschließlich Investitionen in die Bereiche Forschung und Entwicklung, erneuerbare Energieträger, transnationale Verkehrsnetze und digitaler Binnenmarkt, äußerst wichtig sind, damit Europa wieder einen von Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit geprägten langfristigen Wachstumspfad einschlägt;

11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die bürokratischen Hürden und den Verwaltungsaufwand für KMU abzubauen und die Binnenmarktinitiative uneingeschränkt umzusetzen;

12. weist darauf hin, dass eine intelligente Rechtsetzung eine wichtige Rolle bei der Verbesserung des Rechtsrahmens, in dem Unternehmen tätig sind, spielen kann; ist zwar der Ansicht, dass die entsprechenden Vorschläge dazu beitragen können, ein geeignetes Umfeld für Unternehmen zu schaffen, das Wachstum und Innovation fördert, weist jedoch darauf hin, dass alle an der Gesetzgebung beteiligten Akteure Verantwortung übernehmen müssen, damit wirksamere und weniger mit Belastungen verbundene Vorschriften ausgearbeitet werden;

13. fordert, dass die beiden gesetzgebenden Organe rasch das EU-Patent annehmen, damit die Innovationstätigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union verbessert und jährlich 250 Mio. Euro eingespart werden;

14. begrüßt, dass eine umfassende Überprüfung der öffentlichen Auftragsvergabe in die Wege geleitet wurde, was die Notwendigkeit von Reformen deutlich macht; fordert die Mitgliedstaaten auf, diesem Bereich hohe Priorität einzuräumen, indem insbesondere den KMU der Zugang dazu ermöglicht wird;

15. fordert, dass Haushaltsmittel für öffentliche Ausschreibungen für innovative Produkte und Dienstleistungen bereitgestellt werden, damit jährlich mindestens 10 Mrd. Euro für Innovationen zur Verfügung stehen, mit denen öffentliche Dienstleistungen verbessert werden können;

16. begrüßt die Anstrengungen der Europäischen Union zur Lösung der Probleme, die sich negativ auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt ausgewirkt und zu der aktuellen finanzpolitischen Schieflage in verschiedenen Mitgliedstaaten geführt haben; betont, dass es in der Verantwortung aller Mitgliedstaaten liegt, Haushaltsdisziplin zu üben, und dass ein vollständig verbindlicher und transparenter EU-Rahmen zu gesunden öffentlichen Finanzen beitragen kann und besser in der Lage ist, künftigen Krisen zu begegnen;

17. erkennt an, dass eine starke und wettbewerbsfähige Eurozone im Interesse aller EU-Mitgliedstaaten liegt; betont allerdings, dass sämtliche Reformvorhaben sowohl die Bedürfnisse der Eurozone als auch der Mitgliedstaaten berücksichtigen müssen, die noch nicht in der Eurozone sind oder die nicht beabsichtigen, der Eurozone beizutreten;

18. empfiehlt, dass die EU mehr Eigenmittelinvestitionen in KMU durch Risikokapital oder Börsenzulassungen erleichtern und fördern und weniger auf Fremdkapitalinvestitionen setzten sollte;

19. fordert mit Nachdruck, dass die Finanzzentren in der EU gefördert werden und ihre weltweite Wettbewerbsfähigkeit aufrechterhalten wird, damit die 2020-Ziele erreicht werden können;

20. ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten darin bestärkt werden sollten, in ihren nationalen Reformprogrammen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Verhinderung des langfristigen Ausschlusses vom Arbeitsmarkt höchste Priorität einzuräumen, wobei dies mit Maßnahmen verbunden werden sollte, mit denen gewährleistet wird, dass mittel- und langfristig mehr und bessere Arbeitsplätze entstehen und in großem Umfang hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden;

21. weist darauf hin, dass in der Strategie Europa 2020 ausdrücklich die Förderung der Einbindung älterer Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt vorgesehen ist, damit den negativen Auswirkungen des demokratischen Wandels begegnet werden kann; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten angehalten werden sollten, diese Leitzielvorgabe zu verwirklichen, indem sie die Verlängerung des Arbeitslebens fördern, flexiblere Arbeitsmärkte schaffen, unübliche Arbeitsverträge unterstützen und ältere Menschen auffordern, länger im Erwerbsleben zu verbleiben; ist zudem der Auffassung, dass die Förderung des lebenslangen Lernens und der präventiven Gesundheitsvorsorge zusammen mit den Erfahrungen und dem Wissen älterer Arbeitnehmer zur wirtschaftlichen Erholung und zum künftigen Wachstum in der EU beitragen werden;

22. hält es für dringend geboten, dass im Zusammenhang mit der Tragfähigkeit der Rentensysteme nicht nur fiskalische Erwägungen eine Rolle spielen; weist darauf hin, dass bei der Absicherung der Tragfähigkeit der Sozialschutzsysteme die Sparquoten, die Beschäftigungsrate und die voraussichtliche demografische Entwicklung ebenfalls ausschlaggebend sind;

23. fordert eine effizientere und transparentere Verwaltung des Europäischen Sozialfonds, der ein wichtiges Ziel bei der Verwirklichung der Beschäftigungsziele der von den Mitgliedstaaten vereinbarten Strategie EU2020 ist; fordert, dass der Europäische Sozialfonds auch weiterhin der Rahmen für die Regelung der allgemeinen Bestimmungen über die Fonds zur Umsetzung der Kohäsionspolitik bleibt;

24. betont, dass die nationalen Parlamente, die regionalen und lokalen Behörden und die Vertreter der Zivilgesellschaft besser eingebunden und regelmäßig konsultiert werden sollten;

 

25. betont, dass die Kommission und der Rat bei der Festlegung politischer Leitlinien den Grundsatz der Subsidiarität wahren sollten;

Leitinitiativen

Leitinitiative „Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze“

26. betont, wie wichtig es ist, die Prioritäten der Binnenmarktinitiative umzusetzen, was die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern wird; unterstützt insbesondere die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens und die geplante Legislativinitiative zur Reform der beruflichen Qualifikationen, damit die gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise gewährleistet wird; fordert, dass überprüft wird, ob die Einführung eines EU-Berufsausweises unter Wahrung des Datenschutzes durchführbar ist und ein europäischer Qualifikationspass entwickelt werden kann, was die Mobilität von Arbeitnehmern erheblich verbessern würde;

27. hält es für dringend notwendig, die Belastungen für KMU zu verringern und von einer übermäßigen Betonung der Arbeitnehmerrechte im gegenwärtigen wirtschaftlichen Klima abzusehen, weil dies Unternehmen davon abhält, zusätzliche Arbeitskräfte einzustellen, wodurch das Wachstumspotential beeinträchtigt wird;

28. ist der Ansicht, dass die Qualifikationen ausgebaut werden müssen, um traditionelle Wirtschaftsbetriebe, z. B. im Fischereisektor oder landwirtschaftliche Familienbetriebe, modernisieren zu können, was zur Entstehung von Einkommen in kleinen Gemeinschaften beiträgt, indem kleine und mittlere Familienbetriebe gefördert werden, und mit den Prioritäten der Strategie EU2020 in Bezug auf Beschäftigung und nachhaltiges Wachstum in Einklang steht;

29. unterstützt die Maßnahmen, mit denen die Dienstleistungsrichtlinie und die Richtlinien aus dem Produkte-Paket vollständig umgesetzt werden, damit noch mehr Arbeitsplätze entstehen können;

Leitinitiative „Digitale Agenda“

30. unterstützt den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik; gibt zu bedenken, dass die Kommission dabei einen wohldurchdachten Ansatz verfolgen muss und die komplexen und wesentlichen Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Funkfrequenzen nicht überstürzen darf;

31. betont, dass der insbesondere im Bereich der Urheberrechtsabgaben fragmentierte digitale Binnenmarkt unbedingt vollendet werden muss; betont zudem, dass die Vollendung des digitalen Binnenmarktes höchste Priorität genießt, weil es dadurch leichter sein wird, den grenzüberschreitenden Handel auszubauen und Arbeitsplätze zu schaffen;

32. betont den Stellenwert des IKT-Sektors in der europäischen Wirtschaft und seine entscheidende Rolle bei Investitionen in Forschung und Entwicklung, die weiter erhöht werden müssen, wenn die EU im Wettbewerb mit den USA bestehen will;

33. betont, dass Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze für die Vollendung des digitalen Binnenmarktes unerlässlich sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, unter den Bedingungen der Vorschriften des Telekomrahmens vorrangig den Wettbewerb zwischen Netzen zuzulassen und den Markteintritt neuer Mitbewerber zu fördern;

Leitlinie „Innovationsunion“

34. begrüßt die vor kurzem veröffentlichten Ergebnisse der Konsultation zum öffentlichen Auftragswesen; betont, dass es im Bereich des öffentlichen Auftragswesens ein großes, noch nicht ausgeschöpftes Potenzial für die Förderung innovativer Produkte und Dienstleistungen gibt und die finanzielle Unterstützung innovativer Unternehmen wichtig ist;

35. betont die entscheidende Rolle, die die Standardisierung bei der Förderung von Innovationen und energieeffizienten Lösungen spielt; erwartet dringend die von der Kommission vorzuschlagende legislative Reform des Standardisierungsrahmens;

36. betont die wichtige Rolle der europäischen Universitäten; unterstützt ein unabhängiges Ranking-System für innovative Universitäten; betont, wie wichtig es ist, bürokratischen Aufwand und Hindernisse für die Mobilität von Forschern zu beseitigen, auch im Bereich der Rentenansprüche, damit sie neue Ideen und innovative Lösungen und Technologien aus anderen innovativen Wirtschaftsgebieten in die Europäische Union bringen;

37. betont die Bedeutung der medizinischen Forschung, die in Verbindung mit innovativen Anwendungen zu Wachstum und zum Wohlergehen in einer alternden Gesellschaft beitragen wird; unterstützt die enge Zusammenarbeit zwischen universitären Forschungseinrichtungen und der Medizinindustrie, damit Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden, die die EU-Bürger im nächsten Jahrzehnt unbedingt benötigen;

38. unterstützt die Europäischen Innovationspartnerschaften, damit die europäischen, nationalen und regionalen Akteure im öffentlichen und privaten Sektor mobilisiert werden, und zwar auf der Grundlage genau festgelegter Ziele, damit Europa eine weltweite Führungsrolle übernehmen wird; fordert weitere Partnerschaften in Bereichen wie Energie, intelligente Städte und Mobilität, effiziente Wassernutzung, nichtenergetische Rohstoffe sowie nachhaltige und produktive Landwirtschaft;

39. erwartet dringend die Einführung des EU-Patents und Vorschläge für die Entwicklung eines europäischen Wissensmarktes für Patente und Lizenzen, damit Innovationstätigkeiten weiter gefördert werden;

40. betont, dass das 7. Rahmenprogramm eine Schlüsselrolle spielt und in diesem Zusammenhang bürokratische Hindernisse abgebaut werden müssen;

41. unterstützt die Vorschläge für einen Leistungsanzeiger der Union für Innovation und für eine Prüfliste der Merkmale erfolgreicher Innovationssysteme, die für die Förderung von Innovationen in der Europäischen Union von grundlegender Bedeutung sind; fordert die Einrichtung eines jährlich einberufenen Innovationskonvents, damit die dabei erzielten Fortschritte erfasst werden;

Leitinitiative „Jugend in Bewegung“

42. unterstützt die Entwicklung eines Jugendausweises im Rahmen von „Jugend in Bewegung“, mit dem die Mobilität junger Menschen in der Europäischen Unio weiter gefördert werden soll; setzt sich nachdrücklich für Jugendprogramme wie Erasmus und Leonardo ein, die junge Menschen dazu ermutigen, mobiler zu werden, indem sie in anderen Mitgliedstaaten studieren oder arbeiten, wodurch sie mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben und besser qualifiziert sind und zum Wirtschaftswachstum in der Europäische Union beitragen können;

43. ist der Ansicht, dass die Weiterbildung unbedingt gefördert werden muss und die Kommission keine Hindernisse für wesentliche praktische Berufslaufbahnen schaffen darf, damit kein Mangel in Sektoren entsteht, in denen die europäischen Unternehmen ständig neue Arbeitskräfte brauchen;

44. betont, wie wichtig es ist, junge Unternehmen beim Aufbau ihres Unternehmens zu unterstützen; erwartet dringend die neue europäische Progress-Mikrofinanzierungsfazilität der Kommission, damit Fördermittel zur Verfügung stehen, die zur Verwirklichung dieses Zieles beitragen;

Leitinitiative „Plattform zur Bekämpfung der Armut“

45. weist die Kommission erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Armut zu bekämpfen und sicherzustellen, dass die schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen unterstützt werden; betont, dass die Mitgliedstaaten eigene spezifisch ausgerichtete Ziele und Systeme haben, um die Armut zu verringern und für die Schwächsten in der Gesellschaft zu sorgen;

46. ist der Ansicht, dass die Fortsetzung der Maßnahmen im Bereich des territorialen Zusammenhalts mit Schwerpunkt auf der grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit nach wie vor ein Mittel ist, mit denen das Gefälle zwischen den Regionen in der EU beseitigt werden kann; betont, dass diese Maßnahmen einfach gestaltet und transparent und für die EU nutzbringend sein müssen;

Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“

47. begrüßt die auf der Klimakonferenz von Cancun gezeigten Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels; unterstützt die Verpflichtungen zur Verringerung der Emissionen, sofern dies auch andere Ländern tun;

48. ermutigt die Mitgliedstaaten, neben der Förderung der neuen grünen Technologien die Weiterentwicklung ihrer Atomkraftkapazitäten in Betracht zu ziehen, die in gleichem Maße dazu dienen könnten, die von der EU eingegangenen Verpflichtungen zur Verringerung der CO2-Emissionen zu erfüllen;

49. fordert die Mitgliedstaaten auf, die entsprechenden Genehmigungsverfahren zu verkürzen, damit der Ausbau der erneuerbaren Energieträger beschleunigt wird;

50. weist darauf hin, dass die natürlichen Ressourcen sehr wichtig sind und die biologische Vielfalt und die natürlichen Lebensräume erhalten werden müssen; betont die Bedeutung des in Nagoya vereinbarten Zehnjahresplans für die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt;

51. ist der Ansicht, dass die EU einen uneingeschränkt funktionierenden, vernetzten und liberalisierten Energiebinnenmarkt benötigt und umfangreiche Investitionen erforderlich sind, um die vorhandene Energieinfrastruktur zu modernisieren und auszubauen, damit ein Austausch von Energieträgern mit geringen CO2-Emissionen zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert wird; betont die Notwendigkeit der Diversifizierung der Energiequellen, um die Versorgungssicherheit der EU zu gewährleisten; betont allerdings, dass der Markt den Großteil der Mittel zur Finanzierung der Infrastrukturkosten bereitstellen muss, räumt jedoch auch ein, dass aufgrund der Versorgungssicherheit einige Vorhaben möglicherweise mit öffentlichen Mitteln finanziert werden müssen, wenn es nicht gelingt, genügend Mittel aus dem Privatsektor zu mobilisieren;

Leitfaden „Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“

52. betont, dass die durch Rechtsvorschriften bedingten Kosten für Unternehmen in Europa unbedingt reduziert werden müssen, damit die Unternehmen wachsen können, und auch der Zugang zu Krediten erleichtert und die Internationalisierung der KMU verbessert werden muss;

53. betont, wie wichtig es ist, dass zur Förderung des Wachstums jährlich über die Wettbewerbsfähigkeit, die Industriepolitik und die Leistungsfähigkeit der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten Bericht erstattet wird; weist auf die wesentliche Rolle der Verkehrspolitik als Mittel zur Verwirklichung der Ziele der Strategie EU2020 hin, weil sie erheblich zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Vollendung des Binnenmarktes beiträgt und für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und den territorialen Zusammenhalt sehr wichtig ist;

54. betont, dass die Schaffung eines Binnenmarktes in allen Verkehrsbereichen, die Liberalisierung des Kabotageverkehrs, eine effiziente Komodalität, ein gemeinsames europäisches Reservierungssystem und die Stärkung der Rechte von Reisenden Maßnahmen von grundlegender Bedeutung für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sind, die zu einem sinnvollen Bestandteil der Gesamtstrategie Europa2020 werden sollten;

55. betont, dass im Rahmen der neuen Strategie die Weiterentwicklung des TEN-V-Netzes und der TEN-V-Leitlinien erforderlich ist, damit ein effizientes, multimodales und umfassendes Infrastrukturnetz für den Verkehr in der EU geschaffen wird (u. a. Lösung des Problems des Fehlens geeigneter Infrastrukturen und des Zugangs zu ihnen sowie der geringen Interoperabilität zwischen den verschiedenen Gebieten der EU), mit dem Engpässe beseitigt und noch bestehende Lücken geschlossen werden, insbesondere bei grenzüberschreitenden Abschnitten und Verbindungen zwischen ost- und westeuropäischen Mitgliedstaaten.