Plenarsitzungsdokument

 

22.3.2011                                                                                                                B7‑0200/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

eingereicht gemäß Artikel 120 der Geschäftsordnung

zur Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)

Sharon Bowles

 

im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung

 

B7‑0200/2011

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf das Schreiben der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) vom 28. Februar 2011,

–   unter Hinweis auf Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)[1],

–   unter Hinweis auf die Tatsache, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung in seiner Sitzung vom 17. März 2011 die vom Rat der Aufseher der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ausgewählte Kandidatin angehört hat,

–   gestützt auf Artikel 120 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Verena Ross die Kriterien erfüllt, die in Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 festgelegt sind,

1.  billigt die Ernennung von Verena Ross zur Exekutivdirektorin der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde);

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) zu übermitteln.

 

[1] ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84.