Plenarsitzungsdokument
12.9.2011 B7‑0490/2011
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Hungersnot in Ostafrika
Charles Tannock, Jan Zahradil, James Nicholson, Ryszard Antoni Legutko, Tomasz Piotr Poręba, Ryszard Czarnecki, Valdemar Tomaševski, Geoffrey Van Orden, Adam Bielan, Michał Tomasz Kamiński
im Namen der ECR-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Hungersnot in Ostafrika
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Horn von Afrika,
– in Kenntnis der Ergebnisse der Geberkonferenz in Addis Abeba vom 25. August 2011,
– unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele der VN,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der VN,
– unter Hinweis auf das VN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die VN erklärt haben, dass 750 000 Menschen in den nächsten vier Monaten vor dem drohenden Hungertod stehen und 13,3 Millionen Menschen in Somalia, Äthiopien, Kenia und Dschibuti dringender Nothilfe bedürfen;
B. in der Erwägung, dass die Lage am Horn von Afrika, was sowohl das Ausmaß als auch die Schwere anbelangt, derzeit als die ernsthafteste Ernährungsunsicherheitskrise weltweit angesehen wird;
C. in der Erwägung, dass stellenweise die Unterernährungsraten mehr als das Dreifache der Notstandsschwelle betragen und Zehntausende vermutlich bereits gestorben sind; in der Erwägung, dass vorausgesagt worden ist, dass sich die Lage am Horn eher verschlechtern als verbessern wird, wobei der Voraussage zufolge die Lage im Oktober 2011 am schlimmsten sein wird, ohne dass sich vor dem Frühjahr 2012 eine Erholung abzeichnet;
D. in der Erwägung, dass die Krise in der gesamten Region durch fortgesetzten Konflikt und Unsicherheit, hohe Lebensmittelpreise, Klimawandel, Bevölkerungswachstum, Mangel an Infrastruktur und abnehmende natürliche Ressourcen sogar noch verschlimmert worden ist;
E. in der Erwägung, dass sich die Auswirkungen der Dürre auf das Vieh während der letzten sechs Monate von einer geringen Viehproduktion zum Niedergang des körperlichen Zustands des Viehs verschlechtert hat;
F. in der Erwägung, dass insbesondere Somalia mit seinen 1,4 Millionen Binnenvertriebenen am schwersten betroffen ist, da über der Hälfte der Bevölkerung auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen ist; in der Erwägung, dass die Unicef berichtet hat, dass 780 000 Kinder im Süden Somalias akut unterernährt sind;
G. in der Erwägung, dass nach Angaben der FAO die Zahl der Somalier, die humanitäre Hilfe benötigen, in den vergangenen acht Monaten von 2,4 Millionen auf 4 Millionen angestiegen ist, wovon 3 Millionen im Süden des Landes leben;
H. in der Erwägung, dass die humanitäre Lage in Somalia durch schlechte Staatsführung und den andauernden Konflikt zwischen Rebellen und Regierungstruppen verschlechtert wird; in der Erwägung, dass die militante Gruppierung Al‑Shabab viele Gebiete kontrolliert, die zu Hungergebieten erklärt worden sind, und sich, was den Einlass westlicher Hilfsorganisationen in das Gebiet anbelangt, als unflexibel erwiesen hat, was die Hilfsanstrengungen erheblich behindert;
I. in der Erwägung, dass militärische Gewinne der Streitkräfte der Föderalen Übergangsregierung und der Mission der Afrikanischen Union in Somalia derzeit ein gewisses Maß an Sicherheit bieten und Hilfe ohne politische Stabilität und Sicherheit ihre beabsichtigten Empfänger nicht erreichen kann;
J. in der Erwägung, dass über 860 000 Flüchtlinge aus Somalia auf der Suche nach Sicherheit, Nahrung und Wasser in Nachbarländer, insbesondere nach Kenia und Äthiopien, geflohen sind, wobei das Flüchtlingslager bei dem kenianischen Ort Dadaab mit über 420 000 Menschen völlig überlastet ist;
K. in der Erwägung, dass 80 % der Flüchtlinge Frauen und Kinder sind, von denen viele entweder auf dem Weg zu den Flüchtlingslagern oder in ihnen Opfer sexueller Gewalt und von Einschüchterung werden;
L. in der Erwägung, dass Krankheiten wie etwa Cholera, Masern und Malaria für die geschwächte Bevölkerung eine wachsende Bedrohung darstellen und dass verstärkte Unterstützung für das Gesundheitswesen, die Wasserversorgung und die Hygiene dringend benötigt wird;
M. in der Erwägung, dass die EU neben 440 Millionen EUR aus den Mitgliedstaaten und zusätzlich zu über 680 Millionen EUR an langfristiger Hilfe für die Region in den Bereichen Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Ernährungssicherheit bis 2013 im Jahr 2011 158 Millionen EUR im Rahmen humanitärer Hilfe bereitgestellt hat;
N. in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union (AU) für den humanitären Einsatz über 350 Millionen USD zugesagt haben;
O. in der Erwägung, dass die rasche Aufstockung der Soforthilfe äußerst wichtig ist, um die vorhandenen humanitären Bedürfnisse zu bewältigen und einer weiteren Verschlimmerung vorzubeugen; in der Erwägung, dass das gesamte operative Defizit über die nächsten sechs Monate für auf die Dürre bezogenen Operationen des Welternährungsprogramms (WFP) zugunsten von Dschibuti, Äthiopien, Kenia und Somalia 190 Millionen USD beträgt;
P. in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels die Ernteerträge in der Region erheblich beeinträchtigt haben, was in Verbindung mit dem weltweiten wirtschaftlichen Rückgang und steigenden Lebensmittel- und Kraftstoffpreisen die Anstrengungen zur Verringerung der Armut und zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele zurückgeworfen hat;
Q. in der Erwägung, dass zunehmende Seeräuberei im Indischen Ozean Lieferungen in die Region und aus ihr heraus erheblich behindert;
1. bekundet sein tief empfundenes Mitgefühl angesichts der vielen Toten und des Leids in der Region; fordert verstärkte Mobilisierung von Hilfsmaßnahmen der Mitgliedstaaten in Gebiete, wo die Hungersnot am größten ist, um den Bedürftigsten Nahrungsmittelhilfe, Gesundheitsversorgung, sauberes Trinkwasser und Hygieneartikel zur Verfügung zu stellen;
2. fordert alle staatlichen Stellen und Gruppierungen in der Region auf, die Eröffnung humanitärer Korridore zu ermöglichen, damit Nahrungsmittel und Hilfe tiefer in die betroffenen Gebiete gebracht werden können;
3. fordert, dass alle Seiten Übergriffe gegen Zivilisten, insbesondere Frauen und Kinder, unverzüglich beenden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen und den Zugang zur Hilfe und die Freizügigkeit aller Menschen, die vor Konflikten und Dürre fliehen, gewährleisten;
4. verurteilt aufs Schärfste das Vorgehen der islamistischen militanten Gruppierung Al‑Shabab, die Hilfsorganisationen und das WFP daran hindert, so vielen Menschen wie operativ möglich Nahrungsmittelhilfe zukommen zu lassen;
5. fordert die internationale Gemeinschaft auf, künftig ihre Hilfsprogramme in zwei Ebenen zu strukturieren, indem einerseits die Reaktion auf die humanitäre Krise beibehalten wird und andererseits mehr langfristige Anstrengungen unternommen werden, damit die jeweilige Bevölkerung in Zeiten der Dürre widerstandsfähiger sein wird, um menschliches Leid künftig abzuwenden;
6. erkennt an, dass am Horn von Afrika ein beherzter Ansatz benötigt wird, der sowohl für Erholung als auch für Widerstandsfähigkeit sorgt und gleichzeitig der Umwelt, der Wirtschaftsweise von Hirten- und Nomadengemeinschaften, dem demografischen Wandel, der Gerechtigkeit in den Entwicklungsausgaben, der verantwortungsvollen Staatsführung und der Notwendigkeit, Abhängigkeit zu vermeiden, Rechnung trägt;
7. begrüßt die Zusagen der Afrikanischen Union für den humanitären Einsatz einschließlich der friedenserhaltenden Mission Amisom, bedauert jedoch, dass bisher nur 9 000 Friedenssoldaten der Afrikanischen Union von den versprochenen 20 000 in Somalia stationiert worden sind;
8. begrüßtdie Zusagen der EU und ihrer Mitgliedstaaten; weist jedoch darauf hin, dass immer noch eine Milliarde USD zur Umsetzung des Soforthilfeappells der VN fehlt; fordert die internationale Gemeinschaft auf, ihre Zusagen einzuhalten;
9. erkennt an, dass die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft den Agrarsektor unterstützen und Investitionen in die ländliche Entwicklung beschleunigen müssen, um künftigen Hunger- und Ernährungsunsicherheitskrisen in der Region vorzubeugen;
10. erkennt Somaliland als wichtige Kraft für Stabilität, Sicherheit und Wachstum am Horn von Afrika an; zollt dem unabhängigen demokratischen selbstregierten Gebiet Hochachtung für sein Vorgehen beim Widerstand gegen Al-Shabab und bei der Bekämpfung der Seeräuberei in der Region;
11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, dem Sicherheitsrat und dem Generalsekretär der VN, den Institutionen der Afrikanischen Union, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung, dem Panafrikanischen Parlament, der Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, dem Vorsitz der G20 und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten zu übermitteln.