Plenarsitzungsdokument

 

12.12.2011                                                                                                              B7‑0693/2011

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

zum Gipfeltreffen EU-Russland ( 2011/2948(RSP) )

Rebecca Harms, Werner Schulz, Barbara Lochbihler, Bart Staes, Tarja Cronberg, Raül Romeva i Rueda, Indrek Tarand, Rui Tavares, Ulrike Lunacek

im Namen der Verts/ALE-Fraktion

 

 

B7‑0693/2011

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gipfeltreffen EU-Russland ( 2011/2948(RSP) )

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Russland und insbesondere die Entschließung zu den Ergebnissen des Gipfels EU-Russland in Nischni Nowgorod vom 9. und 10. Juni 2011, die Entschließung vom 7. Juli 2011 zu den Vorbereitungen auf die Wahlen zur russischen Staatsduma im Dezember 2011 und die Entschließung vom 17. Februar 2011 zur Rechtsstaatlichkeit in Russland,

–   unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation, das 1997 in Kraft getreten ist und solange verlängert wird, bis es durch ein neues Abkommen ersetzt wird,

–   unter Hinweis auf die seit 2008 laufenden Verhandlungen über ein neues Abkommen, mit dem ein neuer umfassender Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Russland geschaffen werden soll, sowie auf die 2010 eingeleitete „Partnerschaft für Modernisierung“,

–   unter Hinweis auf die Konsultationen zu Menschenrechten zwischen der EU und Russland und insbesondere die letzte Sitzung in diesem Rahmen, die am 29. November 2011 in Brüssel stattfand,

–   in Kenntnis der Resolution 1728 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 29. April 2010 über Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität sowie der Empfehlung des Ministerrates CM/Rec(2010)5 vom 31. März 2010 zu Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität,

–   unter Hinweis auf die Schlusserklärung und die Empfehlungen, die beim Abschluss der 14. Sitzung des Ausschusses für parlamentarische Kooperation EU-Russland vom 19./20. September 2011 in Warschau verabschiedet wurden,

–   unter Hinweis auf die Sitzung des Forums der Zivilgesellschaft EU-Russland in Warschau vom 1./2. Dezember 2011,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass durch das kürzlich erzielte Übereinkommen zwischen Georgien und der Russischen Föderation der Weg für den Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation freigemacht und das größte Hindernis für die Vertiefung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Russland beseitigt wurde; in der Erwägung, dass in den politischen Beziehungen zwischen der EU und Russland trotz der zunehmenden handelspolitischen und wirtschaftlichen Verflechtung aufgrund von Missverständnissen und Misstrauen in grundlegenden Fragen, die den Aufbau einer wirklichen strategischen Partnerschaft der beiden Parteien verhindert haben, keine Fortschritte zu verzeichnen sind,

B.  in der Erwägung, dass eine verstärkte Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der EU und Russland von grundlegender Bedeutung für Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in Europa sind; in der Erwägung, dass die Entwicklung einer strategischen Partnerschaft zwischen der EU und der Russischen Föderation nur auf der Grundlage gemeinsamer Werte möglich ist; und in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit zwischen den beiden Partnern auf internationaler Ebene in allen Institutionen, Organisationen und Foren unbedingt intensiviert werden muss, um die globale Ordnungspolitik zu verbessern und die gemeinsamen Herausforderungen zu bewältigen;

C. in der Erwägung, dass auf dem Parteitag der Partei „Einiges Russland“ am 27. November die Kandidatur des ehemaligen Präsidenten Putin für die für März 2012 geplanten Präsidentschaftswahlen offiziell bestätigt wurde; in der Erwägung, dass der gegenwärtige Premierminister Putin in seiner Rede die westlichen Länder davor gewarnt hat, sich in die Wahlen in Russland einzumischen und nichtstaatliche Organisationen und Regierungskritiker weiter finanziell zu unterstützen;

D. in der Erwägung, dass der faire Charakter der Wahlen vom 4. Dezember stark in Frage gestellt wurde, da einige der grundlegenden Voraussetzungen der Abhaltung von Wahlen, wie eine öffentliche Diskussion, eine freie Presse und gleiche Bedingungen für alle politischen Kräfte im Lande, nicht gewährleistet waren und darüber hinaus schwerwiegende Behinderungen bei der Nominierung von Kandidaten und der Registrierung von Parteien sowie das Fehlen gleicher Möglichkeiten zur Durchführung des Wahlkampfs zu verzeichnen waren;

E.  in der Erwägung, dass die Moskauer Staatsanwaltschaft am 1. Dezember 2011 gegen die Vereinigung Golos, die erfahrenste Wahlbeobachtungsgruppe Russlands, ein Verwaltungsverfahren eröffnet und eine Strafe verhängt hat, weil die Organisation durch die Einrichtung einer Website zur Registrierung von Betrug und Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen gegen das Wahlrecht verstoßen habe;

F.  in der Erwägung, dass sich laut OSZE/BDIMR am Wahltag die Qualität des Prozesses während der Auszählung, die durch häufige Verfahrensfehler und offensichtliche Manipulation einschließlich einiger schwerwiegender Hinweise auf mit gefälschten Wahlzetteln gefüllte Wahlurnen gekennzeichnet war, erheblich verschlechtert habe; in der Erwägung, dass die Polizei Hunderte Aktivisten der Opposition, die versuchten, am 4. Dezember und an den darauffolgenden Tagen in Moskau, St. Petersburg und in anderen russischen Städten Protestdemonstrationen gegen die Art der Abhaltung der Wahlen zu organisieren, verhaftet hat;

G. in der Erwägung, dass am 10. Dezember auf dem Bolotnaja-Platz in Moskau 50 000 Personen in der größten Demonstration seit dem Zerfall der Sowjetunion die Annullierung der Wahlergebnisse vom 4. Dezember, die Abhaltung von Neuwahlen, den Rücktritt des Vorsitzenden der Wahlkommission Wladimir Schurow, eine Untersuchung der Vorwürfe der Wahlmanipulation und die sofortige Freilassung der verhafteten Demonstranten gefordert haben; und in der Erwägung, dass in anderen russischen Städten ähnliche Demonstrationen stattfanden;

H. in der Erwägung, dass die EU und Russland im Juni 2010 eine gemeinsame Erklärung über die Prioritäten der neuen Partnerschaft für Modernisierung verabschiedet haben, mit deren Hilfe die Volkswirtschaften und Gesellschaften beider Seiten modernisiert werden sollen; und in der Erwägung, dass den Teilen des Arbeitsplans, die konkrete Vorschläge und Projekte für Zusammenarbeit und Unterstützung im Bereich der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beinhalten, kaum konkrete Schritte gefolgt sind;

I.   in der Erwägung, dass die Energie ein Schlüsselinstrument der russischen Außenpolitik ist und auch weiterhin eine zentrale und strategische Rolle in den Beziehungen zwischen der EU und Russland spielt; sowie in der Erwägung, dass die starke Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen die Entwicklung einer ausgewogenen, kohärenten und wertebestimmten europäischen Politik gegenüber Russland erschwert; ferner in der Erwägung, dass sich der Wettbewerb zwischen der EU und Russland in Energiefragen in Gebieten von gemeinsamem Interesse, wie im Südkaukasus und in Mittelasien, verschärft; und in der Erwägung, dass es von größter Bedeutung ist, dass die EU mit einer Stimme spricht und eine starke innere Solidarität beweist;

J.   in der Erwägung, dass mehrere Gebiete der Zusammenarbeit im Energiebereich zwischen der EU und Russland, die für beide Seiten von Nutzen sind, gegenwärtig vernachlässigt werden, wie zum Beispiel die Energieeffizienz oder die Forschung zu Technologien im Bereich erneuerbarer Energieträger;

K. in der Erwägung, dass die freie Meinungsäußerung sowie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Russland immer noch bedroht sind und die Initiativen und Aktivitäten von Menschenrechtsverfechtern, unabhängigen Organisationen der Zivilgesellschaft, Oppositionellen, unabhängigen Medien und gewöhnlichen Bürgern häufig Einschränkungen unterworfen sind bzw. behindert werden, was besonders im nördlichen Kaukasus und in anderen Teilen der Russischen Föderation Anlass zur Sorge gibt;

L.  in der Erwägung, dass es in seiner Entschließung vom 21. Oktober 2010 zu den Menschenrechten in der Welt 2009 und der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich den Rat aufgefordert hat, für die russischen Amtsträger, die am Tode Sergej Magnitzis beteiligt waren, ein Einreiseverbot in die EU sowie ein Einfrieren ihrer Bankguthaben in Erwägung zu ziehen;

M. in der Erwägung, dass die Russische Föderation sich als Mitglied der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und des Europarates verpflichtet hat, die demokratischen Grundsätze und die Menschenrechte, insbesondere im Hinblick auf die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit, zu achten;

N. in der Erwägung, dass gutnachbarschaftliche Beziehungen, Frieden und Stabilität in den gemeinsamen Nachbarstaaten im Interesse sowohl Russlands als auch der EU sind; und in der Erwägung, dass ein offener, ehrlicher und ergebnisorientierter Dialog über die Krisen in diesen Ländern geführt werden sollte, insbesondere im Zusammenhang mit den schwelenden Konflikten und im Hinblick auf die Förderung von Sicherheit und Stabilität, die Stützung der territorialen Unversehrtheit der betroffenen Länder und die Entwicklung von gemeinsamen Mechanismen für das Krisenmanagement;

O. in der Erwägung, dass Sicherheit in Europa weiterhin ein hochsensibles und kontrovers diskutiertes Thema ist, und dass die EU und Russland keinerlei Bemühungen scheuen sollten, um bestehende Differenzen und unterschiedliche Ansichten zu überwinden sowie den Dialog und die Zusammenarbeit in diesem Bereich zu vertiefen,

1.  ist der Ansicht, dass von dem Gipfeltreffen in Brüssel nur dann Impulse für eine wesentliche Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Russland entsprechend den Zielen beider Seiten ausgehen können, wenn die Rechtsstaatlichkeit und die demokratischen Werte in vollem Umfang geachtet und in den Mittelpunkt dieser Beziehungen gestellt werden; hebt hervor, dass das neue Übereinkommen, das gegenwärtig von den Parteien ausgehandelt wird, rechtsverbindlich sein und sich in umfassender Weise auf sämtliche Aspekte der Beziehungen erstrecken sollte; betont in diesem Zusammenhang erneut, dass Demokratie und Menschenrechte Kernstücke dieses Übereinkommens sein müssen, insbesondere in Bezug auf die Formulierung und Aufnahme einer wirksamen und praktikablen Menschenrechtsklausel;

2.  verurteilt die Übergriffe der Polizei gegenüber friedlichen Demonstranten, die gegen Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen und gegen Wahlbetrug protestierten, über die von internationalen Beobachtern berichtet wurde und die durch Videoaufnahmen von Bürgern belegt sind; fordert die russischen Behörden auf, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit uneingeschränkt zu achten und gegen alle Fälle von rechtswidrigem Verhalten bei den Wahlen konsequent vorzugehen, um die beteiligten Amtsträger zu bestrafen und die Stimmabgabe zu wiederholen, wo es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist; fordert die unverzügliche Freilassung aller Demonstranten;

3.  fordert die Präsidenten des Rates und der Kommission, die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission und den EU-Ratsvorsitz auf, die Wahlen vom 4. Dezember bei dem Gipfeltreffen konsequent anzusprechen und darauf zu dringen, dass Russland seine internationalen Verpflichtungen, die sich insbesondere aus der Mitgliedschaft des Landes im Europarat und in der OSZE ergeben, erfüllt; fordert eine gründliche Überprüfung des Wahlprozesses, um den Weg zu tatsächlich freien und fairen Präsidentschaftswahlen im März 2012 freizumachen;

4.  weist darauf hin, dass die gemeinsamen Herausforderungen, denen sich die EU und Russland stellen müssen, wie z. B. der wirtschaftliche und finanzielle Abschwung, effiziente multilaterale Institutionen, Fragestellungen in Bezug auf Energie und Energiesicherheit, der Übergang zur Demokratie in der arabischen Welt und die schwelenden Konflikte in den gemeinsamen Anrainerstaaten, eine verstärkte Zusammenarbeit und eine bessere Kooperation bei der Bewältigung von Krisen erfordern; fordert Russland in diesem Zusammenhang auf, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren;

5.  vertritt die Ansicht, dass die Partnerschaft für Modernisierung nicht auf wirtschaftliche Zusammenarbeit und technologische Innovationen beschränkt sein darf, sondern mit einem ehrgeizigen Prozess innenpolitischer Reformen einhergehen muss, die sich auch auf die Konsolidierung der demokratischen Institutionen und eines verlässlichen Rechtssystems, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und die ungehinderte Entwicklung einer wirklichen Zivilgesellschaft erstrecken; fordert die Kommission und die russische Regierung in diesem Zusammenhang auf, festzustellen, welche Schritte unternommen werden müssen, damit diese Ziele erreicht werden;

6.  weist darauf hin, dass das Forum der Zivilgesellschaft EU-Russland ein Hauptakteur beim Anschub der Partnerschaft für Modernisierung in den Bereichen Menschen- und Bürgerrechte, Kampf gegen die Korruption und Rechtsstaatlichkeit sein könnte, und begrüßt in diesem Zusammenhang den konstruktiven Geist und die Arbeitsatmosphäre bei dem Gipfeltreffen in Warschau sowie die dort verabschiedeten Empfehlungen;

7.  betont, dass die Beziehungen zu Russland gegenwärtig nur pragmatischen Charakter haben können; begrüßt die Vereinbarung über den Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation, die Georgien und die Russische Föderation erzielt haben, und erwartet, dass durch die zukünftige Mitgliedschaft Russlands in dieser Organisation die Gespräche über das neue Partnerschaftsabkommen beschleunigt werden;

8.  begrüßt die Fertigstellung der Liste gemeinsamer Maßnahmen im Hinblick auf eine Visafreiheit für kurzfristige Reisen für Bürger Russlands und der EU und hofft, dass ihre Umsetzung den Weg für die Aushandlung eines Abkommens über die Befreiung von der Visumpflicht bereiten wird; weist jedoch darauf hin, dass durch die Erleichterung der Erteilung von Visa und die Liberalisierung der Visumregelungen mit der Russischen Föderation die Inhaber russischer Pässe in den Regionen mit schwelenden Konflikten gegenüber den Bürgern der Republik Moldau und Georgiens in keiner Weise privilegiert werden sollten;

9.  weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit im Energiebereich und insbesondere der Dialog über Energiefragen einer der grundlegenden Bestandteile der Beziehungen zwischen der EU und Russland sind; hebt hervor, dass die EU ihre Abhängigkeit von fossilen Energieträgern gemäß ihren Zielen reduzieren muss; betont, dass die Grundsätze der Interdependenz und der Transparenz und die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften die Grundlage einer solchen Zusammenarbeit sein sollten, ebenso wie ein gleichberechtigter Zugang zu Märkten, Infrastrukturen und Investitionen und ein verlässlicher rechtlicher Rahmen; sieht der Ausarbeitung eines langfristigen Fahrplans für eine Debatte über die Rolle der russischen Energieressourcen im Energiemix der EU bis 2050 erwartungsvoll entgegen;

10. fordert den Rat und die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Grundsätze der Energiecharta und das ihr beigefügte Transitprotokoll in ein neues Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Russland aufgenommen werden;

11. betont, dass eine Diversifizierung der Energiequellen und Lieferwege ein strategisches Element der Politik der EU im Bereich der Energieversorgungssicherheit ist; bedauert in diesem Zusammenhang die Einwände Russlands gegen die bevorstehenden Verhandlungen zwischen der EU, Aserbaidschan und Turkmenistan über den Bau einer Pipeline durch das Kaspische Meer;

12. fordert die Russische Föderation nachdrücklich auf, ihren Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel zu intensivieren, indem sie ihre Treibhausgasemissionen reduziert und sich an den internationalen Verhandlungen über einen umfassenden klimapolitischen Rahmen für die Zeit nach 2012 im Rahmen des UNFCCC und des Kyoto-Protokolls beteiligt; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass sich alle Industrieländer verpflichten müssen, das gegenwärtige Emissionsniveau erheblich zu senken und die Kohlenstoffbindung in Wäldern zu steigern, um in den in Anhang I genannten Ländern bis 2020 die notwendigen Reduzierungen gegenüber dem Niveau von 1990 zu erreichen;

13. betont, dass die EU ihre Zusammenarbeit mit Russland in Energiefragen auf andere Bereiche von beiderseitigem Interesse, wie zum Beispiel Energieeffizienz oder die Erforschung von Technologien für erneuerbare Energien, ausweiten sollte; bekräftigt, dass zwischenstaatliche und handelsbezogene Abkommen im Energiebereich zwischen russischen und EU-Unternehmen den Rechtsvorschriften und Regelungen beider Seiten entsprechen müssen;

14. weist darauf hin, dass Reaktoren des in Tschernobyl verwendeten Typs und andere Atomreaktoren der ersten Generation nach wie vor in der Nähe der EU-Außengrenzen stehen, und fordert Russland auf, diese Reaktoren unverzüglich außer Betrieb zu nehmen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, in der Zwischenzeit keine Einfuhr von Strom aus Atomenergie zuzulassen, der nicht unter Einhaltung der strengsten Sicherheitsstandards erzeugt wurde;

15. ist tief beunruhigt über die im Kaliningrader Gebiet und in Sosnowy Bor geplanten Atomkraftwerke; fordert Russland in diesem Zusammenhang auf, das UNECE‑Übereinkommen (Espoo) zu ratifizieren und anzuwenden, und erinnert Russland an seine Zusage, einheitliche Normen für Umweltverträglichkeitsprüfungen von grenzüberschreitenden Projekten festzulegen;

16. bedauert zutiefst die weitere Verschlechterung der Menschenrechtslage in Russland und die Tatsache, dass in Bezug auf die Modalitäten der Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Russland über Menschenrechtsthemen keine Fortschritte zu verzeichnen sind; ist beunruhigt über diesen Dialog, der inzwischen kein Mittel zur Erreichung messbarer und konkreter Ziele mehr darstellt, sondern eher die Form eines Verfahrens angenommen hat; besteht erneut darauf, dass es notwendig ist, öffentlich zugängliche Maßstäbe für den Fortschritt in diese Konsultationen über Menschenrechtsthemen einzubeziehen, um die Modalitäten des Dialogs zu verbessern, wozu beispielsweise alternierende Veranstaltungsorte, die Interaktion zwischen den russischen nichtstaatlichen Organisationen und den russischen Staatsorganen anlässlich dieses Verfahrens, die Zusammensetzung der russischen Delegation und die Veröffentlichung von Bewertungen des Fortschritts anlässlich der EU‑Russland‑Gipfel und nach Sitzungen des Partnerschaftsrates gehören;

17. bedauert, dass sich Russland nach wie vor dagegen wendet, neben dem Außenministerium auch andere Ministerien und Agenturen (wie beispielsweise den Bürgerbeauftragten) einzubeziehen, die Konsultationen abwechselnd in Russland und in der EU abzuhalten und mit russischen und internationalen nichtstaatlichen Organisationen zusammenzutreffen;

18. fordert den Präsidenten des Rates und die Kommission auf, der Besorgnis der EU über das anhaltend menschenrechtsfeindliche Klima in Russland Nachdruck zu verleihen, insbesondere, was die Notwendigkeit betrifft, für die Zivilgesellschaft Handlungsspielräume zu schaffen, die dazu beitragen, dass sie ohne unzweckmäßige Einschränkungen funktionieren kann, sowie die Sicherheit von Menschenrechtsaktivisten und die Notwendigkeit, die weitverbreitete Straffreiheit für anhaltende Folter, Verschleppungen und andere schwerwiegende Verbrechen im Nordkaukasus zu bekämpfen; betont darüber hinaus, wie wichtig es ist, dass Russland die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umfassend umsetzt, um auf diese Weise gegen diese Verstöße vorzugehen;

19. verurteilt die kürzlich vorgelegten Gesetzesvorschläge, öffentliche Informationen über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität in Sankt Petersburg als Straftat einzustufen; bedauert gleichermaßen die geltenden Bestimmungen in den Regionen Archangelsk und Rjasan sowie mögliche künftige Vorschläge in Moskau und auf föderaler Ebene; fordert alle politischen Instanzen in Russland auf, die Meinungsfreiheit nicht einzuschränken und sexuelle Orientierung sowie Geschlechtsidentität nicht mit dem Phänomen der Pädophilie gleichzusetzen; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, den umfassenden Einwänden der EU gegen diese Vorschläge Ausdruck zu verleihen;

20. erinnert die Russische Föderation an ihre Verpflichtungen im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen (LGBT) zu achten; fordert Russland auf, der Empfehlung des Ministerrates zu Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität nachzukommen und Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen das ihnen zustehende Meinungs- und Versammlungsrecht zu gewähren;

21. vertritt die Auffassung, dass der Mangel an Unabhängigkeit der Justizbehörden der Hauptgrund für die Straffreiheit in Russland ist, und ist besorgt angesichts Berichten über politisch motivierte Gerichtsverfahren, unfaire Verfahren und nicht durchgeführte Ermittlungen bei schweren Verbrechen wie Mord, Drangsalierung oder anderer Gewalt;

22. bedauert, dass die von den russischen Stellen seit dem Tod von Sergej Magnizki vor zwei Jahren zugesicherten Ermittlungen bis Ende November noch nicht abgeschlossen waren und bis ins Jahr 2012 andauern werden; nimmt den im Juli 2011 vom Menschenrechtsrat von Präsident Medwedew veröffentlichten Bericht zur Kenntnis, in dem Beweise dafür enthalten sind, dass die Festnahme von Sergej Magnizki unrechtmäßig war und er während der Haft geschlagen und gefoltert wurde, um ihm ein Schuldgeständnis zu entlocken;

23. stellt fest, dass das US‑Außenministerium und das Außenministerium des Vereinigten Königreichs infolge der Untätigkeit der russischen Behörden 2011 Einreiseverbote gegen etwa 60 russische Amtsträger verhängt haben, die mutmaßlich in den Tod von Sergej Magnizki verwickelt waren; fordert den Rat in Ermangelung positiver Fortschritte in Bezug auf die Ermittlungen im Fall Sergej Magnizki auf, darauf zu bestehen, dass die russischen Behörden die Schuldigen vor Gericht stellen, und fordert ihn auch dazu auf, in allen Mitgliedstaaten der EU gegen die russischen Amtsträger, die in den Steuerbetrug verwickelt waren, und gegen jene, die bei der widerrechtlichen Festnahme Magnizkis, seiner Folterung, der Verweigerung medizinischer Hilfe, seiner Ermordung im Gefängnis sowie der Verschleierung des Verbrechens eine Rolle gespielt haben, Einreiseverbote auszusprechen und ihre Vermögenswerte zu sperren;

24. bedauert, dass Russland sich weigert, sich einer Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Verurteilung der anhaltenden brutalen Repressionen in Syrien anzuschließen und die internationale Gemeinschaft hierdurch daran hindert, auf das Assad‑Regime den erforderlichen politischen und wirtschaftlichen Druck auszuüben und somit ein Fortschreiten der Gewalt und eine militärische Eskalation zu verhindern;

25. begrüßt die Bereitschaft Russlands, die Ausarbeitung eines Rahmenabkommens für den Bereich Krisenmanagementeinsätze weiterzuverfolgen; fordert die russischen Staatsorgane diesbezüglich auf, Kohärenz zu zeigen und der EU‑Beobachtungsmission im Einklang mit dem Waffenstillstandsabkommen von 2008 in Georgien Zugang zu den besetzten Gebieten in Abchasien und Südossetien zu gewähren;

26. fordert die russischen Staatsorgane auf, ihre Bemühungen um konkrete Fortschritte in Bezug auf die Beilegung des Konflikts in Transnistrien zu verstärken und begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung, die offiziellen Fünf‑plus‑zwei‑Verhandlungen mit der Absicht aufzunehmen, in nächster Zukunft zu einer umfassenden Lösung zu kommen;

27. bedauert, dass in Bezug auf die Lösung des Konflikts in Bergkarabach keine Fortschritte zu verzeichnen sind; ist besorgt über die anhaltende militärische Aufrüstung in dieser Region und fordert die russische Regierung auf, an die Konfliktparteien keinerlei Waffen mehr zu liefern, um die Spannungen abzubauen und den Weg für eine langfristige anhaltende und umfassende Beilegung des Konflikts zu ebnen;

28. bedauert, dass in Kaliningrad kürzlich ein radargestütztes Frühwarnsystem gegen Atomraketen in Betrieb genommen wurde, und bedauert ferner den kürzlich publik gemachten Standpunkt der russischen Regierung zu Russlands potenziellem Rückzug aus dem Vertrag zur Verringerung der strategischen Nuklearwaffen (START) aufgrund des Vorhabens der Vereinigten Staaten, einen Raketenabwehrschirm zu errichten; fordert eine konstruktive Zusammenarbeit der Vereinigten Staaten, der NATO und Russlands über Sicherheitsthemen einschließlich der Bereiche Weitergabe von Daten und Informationsaustausch;

29. erinnert daran, dass die OSZE in Bezug auf die Förderung der Sicherheit in Europa eine entscheidende Rolle spielt; fordert die Wiederbelebung des Prozesses der konventionellen Rüstungsbegrenzung und Abrüstung im Rahmen der OSZE; spricht sich für die Aufnahme von Verhandlungen über weitere Schritte zur Reduzierung der Streitkräfte und Rüstungen (KSE II) aus; fordert die Regierung der Russischen Föderation mit Nachdruck auf, die Einhaltung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des ursprünglichen KSE‑Vertrags nicht länger auszusetzen und auch den Verpflichtungen von Istanbul aus dem Jahr 1999 nachzukommen; fordert die NATO‑Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den angepassten KSE‑Vertrag umgehend zu ratifizieren und umzusetzen;

30. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der OSZE, dem Europarat sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation zu übermitteln.