Plenarsitzungsdokument
29.2.2012 B7‑0127/2012 /rev.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zu dem Fortschrittsbericht 2011 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ( 2011/2887(RSP) )
Richard Howitt
im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Fortschrittsbericht 2011 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ( 2011/2887(RSP) )
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, dem Land den Status eines Kandidatenlandes für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu gewähren, sowie unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes im Anschluss an die Tagungen des Europäischen Rates vom 15. und 16. Juni 2006 sowie vom 14. und 15. Dezember 2006,
– unter Hinweis auf die Resolutionen 845 (1993) und 817 (1993) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die Resolution 47/225 (1993) der Generalversammlung der Vereinten Nationen und das Interimsabkommen von 1995,
– unter Hinweis auf das Urteil des Internationalen Gerichtshofs zur Anwendung des Interimsabkommen vom 13. September 1995 (Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien gegen Griechenland),
– in Kenntnis des Fortschrittsberichts 2011 der Kommission (SEK/2011/1203) und der Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2011 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2010–2011“ ( COM(2011)0666 ),
– unter Hinweis auf seine bisherigen Entschließungen,
– unter Hinweis auf die Empfehlungen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses vom 4. November 2011,
– unter Hinweis auf den Schlussbericht der OSZE/BDIMR‑Wahlbeobachtungsmission über die vorgezogenen Parlamentswahlen vom 5. Juni 2011,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates 2008/212/EG vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit dem Land,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ und des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 13. und 14. Dezember 2010 sowie vom 5. Dezember 2011,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass auf der Tagung des Europäischen Rates vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki allen Staaten des westlichen Balkans die Möglichkeit des Beitritts zur EU in Aussicht gestellt wurde, und dass diese Zusage auf der Tagung hochrangiger Vertreter zum Thema „Staaten des westlichen Balkans“ am 2. Juni 2010 in Sarajevo wiederholt wurde;
B. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Fortschrittsbericht 2011 wie schon 2009 empfiehlt, mit dem Land Verhandlungen über den EU‑Beitritt aufzunehmen;
C. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Erweiterungsstrategie von 2011 festgestellt hat, dass die Erweiterungspolitik sich als effizientes Instrument zur gesellschaftlichen Umgestaltung erwiesen hat und dass Engagement, Konditionalität und Glaubwürdigkeit die zentralen Voraussetzungen für diesen Beitrittsprozess und seinen Erfolg sind;
D. in der Erwägung, dass in der Beitrittspartnerschaft gefordert wird, die Anstrengungen auf der Grundlage eines konstruktiven Ansatzes zur Aushandlung einer für beide Seiten akzeptablen Lösung in der mit Griechenland strittigen Frage des Ländernamens zu intensivieren, und zwar im Rahmen der Resolutionen 817/93 und 845/93 des VN‑Sicherheitsrates, und Maßnahmen zu vermeiden, die sich negativ auf derartige Anstrengungen auswirken könnten; in der Erwägung, dass die Kommission und der Rat mehrfach betont haben, dass die Wahrung gutnachbarschaftlicher Beziehungen von entscheidender Bedeutung ist, wozu auch eine auf dem Verhandlungsweg herbeigeführte, beiderseits akzeptierte Lösung der Namensfrage unter der Schirmherrschaft der VN gehört;
E. in der Erwägung, dass bilaterale Fragen keine Hürden im Beitrittsprozess darstellen oder als solche benutzt werden sollten, und man sich stattdessen so bald wie möglich und unter Berücksichtigung der allgemeinen Interessen und Werte der EU konstruktiv mit ihnen befassen sollte;
F. in der Erwägung, dass die regionale Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen nach wie vor entscheidend für den Erweiterungsprozess sind und in Bezug auf strittige Fragen Kompromisse die beste Lösung darstellen, um die regionale Zusammenarbeit zu verbessern und den Frieden und die gutnachbarschaftlichen Beziehungen auf dem westlichen Balkan aufrechtzuerhalten; in der Erwägung, dass die Fortsetzung des Beitrittsprozesses zur Stabilität des Landes beitragen und die interethnischen Beziehungen weiter verbessern würde;
G. in der Erwägung, dass jedes Kandidatenland im Hinblick auf den Beitritt unterschiedliche Fortschritte und eine eigene Dynamik aufweist, in der Erwägung, dass die EU Verantwortung dafür trägt, dass kein Land zurückgelassen wird und dass die Glaubwürdigkeit in Bezug auf den Beitrittsprozess beeinträchtigt werden könnte, wenn die Aufnahme von Verhandlungen wiederholt aufgeschoben wird;
H. in der Erwägung, dass es sich um eines der ersten Länder in der Region handelt, denen der Kandidatenstatus zuerkannt wurde, in diesem Land der EU‑Beitritt in der öffentlichen Meinung am stärksten unterstützt wird und die Kommission für das Land drei Jahre in Folge die Empfehlung ausgesprochen hat, ein Datum für den Beginn der Verhandlungen über den EU‑Beitritt festzusetzen;
I. in der Erwägung, dass sich der Umgang mit den Kandidatenländern und den potenziellen Kandidatenländern beim Integrationsprozess nach ihren jeweiligen eigenen Leistungen richten sollte;
1. fordert den Rat erneut auf, unverzüglich ein Datum für den Beginn der Beitrittsverhandlungen mit dem Land festzulegen;
2. teilt die Einschätzung im Fortschrittsbericht 2011 der Kommission im Hinblick auf die fortbestehende Erfüllung der politischen Kriterien durch das Land; bedauert, dass der Rat in seiner Sitzung vom 9. Dezember 2011 im dritten Jahr in Folge beschlossen hat, sich der Empfehlung der Kommission nicht anzuschließen, d. h. keine Beitrittsverhandlungen mit dem Land zu eröffnen;
3. betont, dass die europäische Integration des Landes und alle Anstrengungen zur Unterstützung dieses Vorhabens wichtig sind, so u. a. der Beginn einer Vorabprüfung der Harmonisierung der Rechtsvorschriften mit dem Besitzstand der Union und die Einleitung der zweiten Phase des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens;
4. möchte zwar den erfreulichen Fortschritten, die andere Länder des westlichen Balkans auf dem Weg zum EU‑Beitritt erreicht haben nicht im Wege stehen, ist jedoch besorgt darüber, dass der Eindruck, das Land habe seinen Vorsprung eingebüßt, einer weiteren Verbesserung der interethnischen Beziehungen im Land abträglich sein könnte und dass fehlende kontinuierliche Fortschritte auf dem Weg zum EU‑Beitritt in einem Land dieser Region die Stabilität und Sicherheit aller Länder dieser Region gefährden könnten;
5. betont, dass die einzelnen Kandidatenländer zwar unterschiedliche Fortschritte erzielt und eine eigene Dynamik im Hinblick auf den Beitritt entwickelt haben, die EU jedoch eine Verantwortung dafür trägt, dass das Land nicht zurückgelassen wird;
6. nimmt zur Kenntnis, dass das für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissionsmitglied am 5. September 2011 die Ansicht geäußert hat, die positive Empfehlung der Kommission sei nicht in Stein gemeißelt; betont jedoch, dass der Beschluss des Rates, der Empfehlung der Kommission nicht zu folgen, in der Öffentlichkeit des Landes berechtigterweise Enttäuschung und Unzufriedenheit hervorgerufen hat, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten die europäische Perspektive von Bewerberländern niemals für selbstverständlich halten dürfen und entsprechende Anstrengungen unternehmen müssen, um den Beitrittsprozess im Geiste einer echten Partnerschaft zu beschleunigen;
7. begrüßt die Ernennung des neuen Leiters der Delegation der Europäischen Union und hofft, dass mit dieser Ernennung die Beziehungen zwischen der EU und dem Land gestärkt werden;
8. stellt fest, dass die Mitgliedschaft in der NATO und die Mitgliedschaft in der Europäischen Union für die vom Land angenommene euro‑atlantische Orientierung von grundlegender Bedeutung sind, und weist darauf hin, dass der NATO‑Gipfel in Chicago im Mai 2012 und die Tagung des Europäischen Rates im März 2012 im Hinblick auf weitere Fortschritte weitere wichtige Chancen bieten werden; erinnert an die vor Kurzem abgegebene Erklärung des NATO‑Generalsekretärs, der zufolge an das Land eine Einladung zur NATO‑Mitgliedschaft ausgesprochen wird, sobald in der Namensfrage eine für beide Seiten akzeptable Lösung vorliegt;
9. fordert die Regierung und die Medien des Landes erneut auf, zur Schaffung einer positiven Atmosphäre für die Entwicklung der Beziehungen zu den Nachbarstaaten beizutragen und auf keinen Fall Hassreden Vorschub zu leisten;
10. zeigt sich in diesem Zusammenhang besorgt über die zunehmenden Tendenzen innerhalb des Landes, die eigene ethnische und kulturelle Identität auf Kosten der Identität und Kultur der Nachbarstaaten zu fördern;
11. nimmt den Beschluss der im Juli 2011 gebildeten Regierung zur Kenntnis, das Amnestiegesetz auf vier Fälle anzuwenden, die in Zusammenhang mit Kriegsverbrechen stehen und vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien im Jahr 2008 an die Gerichte des Landes zurückverwiesen worden waren; fordert die Regierung auf, nach alternativen Möglichkeiten zu suchen, um in Einklang mit den Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts den Opfern dieser Verbrechen und ihren Familien Zugang zur Justiz und zu Wiedergutmachung zu gewähren;
DER NAMENSSTREIT
12. nimmt das Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 5. Dezember 2011 zum Namensstreit zur Kenntnis; ist der Auffassung, dass dieses Urteil den Anstrengungen zur Lösung des Namensstreits unter der Schirmherrschaft der VN neue Impulse verleihen dürfte, und fordert die Parteien auf, das Urteil in Treu und Glauben umzusetzen und es zu nutzen, um den Dialog zu vertiefen, und hebt gleichzeitig hervor, dass ein von beiden Seiten anerkannter Kompromiss erzielt werden muss; begrüßt in dieser Hinsicht die Stellungnahme des von den VN benannten Vermittlers und seine Aufforderung an die Parteien, das Urteil als Chance zu nutzen, konstruktiv über ihre Beziehungen zu reflektieren und eine neue Initiative in Betracht zu ziehen, mit der diese Angelegenheit endgültig gelöst werden kann;
13. bedauert zutiefst, dass der Namensstreit nach wie vor den Weg des Landes zum EU‑Beitritt blockiert und damit den Erweiterungsprozess an sich behindert; betont, dass gutnachbarschaftliche Beziehungen ein Schlüsselelement für den EU‑Erweiterungsprozess sind, und fordert die beteiligten Regierungen auf, kontroverse Handlungen sowie umstrittene Maßnahmen und Äußerungen zu unterlassen, die sich negativ auf die Beziehungen auswirken könnten;
14. fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission und das für die Erweiterung zuständige Kommissionsmitglied auf, eine Einigung im Namensstreit herbeizuführen und politischen Rat anzubieten; ist darüber hinaus der Ansicht, dass die Führung des Landes und die Europäische Union der Öffentlichkeit vor einem diesbezüglichen Referendum die Vorteile der Lösung schlüssig erklären sollten, sobald diese vereinbart worden ist;
15. bedauert, dass der Begriff „mazedonisch“ im Fortschrittsbericht der Kommission von 2011 bzw. seit dem Bericht aus dem Jahr 2009 nicht mehr verwendet wird, obgleich dies bei Bezugnahmen auf die Sprache, Kultur und Identität des Landes in Texten der Vereinten Nationen die Norm ist; weist auf die negativen Reaktionen hin, die dieser Umstand dieses Jahr in der Öffentlichkeit hervorgerufen hat, und erwartet von der Kommission, dass sie dies bei der Ausarbeitung künftiger Berichte berücksichtigt; weist erneut darauf hin, dass das Rahmenabkommen von Ohrid auf dem Grundsatz der Achtung der ethnischen Identitäten aller Gemeinschaften beruht;
16. hält es für wichtig, die Dynamik des Beitrittsprozesses aufrechtzuerhalten; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Regierung des Landes, die Frist für die erfolgreiche Beilegung des Namensstreits auf einen Zeitpunkt zu legen, der vor dem Abschluss der Vorabprüfung liegt, die die Kommission zu Beginn der Verhandlungen durchführen wird; ist der Ansicht, dass echte Fortschritte der Regierung und die Umsetzung von EU‑Reformen zu allen maßgeblichen Angelegenheiten dazu beitragen können, ein politisches Umfeld zu schaffen, das die Lösung bilateraler Fragen begünstigt, wie bei anderen Erweiterungsprozessen deutlich wurde; weist darauf hin, dass die Lösung bilateraler Angelegenheiten parallel zu den Beitrittsverhandlungen – wie im Fall Sloweniens und Kroatiens – sich sowohl für das Land selbst als auch für die EU als vorteilhaft erweisen wird;
17. fordert die Kommission und den Rat erneut auf, mit der Ausarbeitung eines allgemein anwendbaren Schiedsverfahrens zu beginnen, mit dem bilaterale Probleme zwischen Beitrittsländern und Mitgliedstaaten gelöst werden können;
PARLAMENTARISCHE ZUSAMMENARBEIT
18. begrüßt die Wahl des neuen Parlaments und die rasche Bildung der Koalitionsregierung infolge der vorgezogenen Parlamentswahlen; fordert die Intensivierung des politischen Dialogs, wobei die Rolle des Parlaments als zentrale demokratische Institution für die Erörterung und Lösung von Fragen, die sich aus politischen Meinungsverschiedenheiten ergeben, zu betonen ist; nimmt zur Kenntnis, dass in der Entschließung des nationalen Parlaments die Empfehlungen des diesjährigen Forschrittsberichts begrüßt werden und diese Entschließung im Konsens angenommen wurde; fordert alle politischen Akteure im Land auf, ihre Anstrengungen zur Fortsetzung der erforderlichen Reformen zu verstärken und die Empfehlungen der Kommission umzusetzen sowie diesbezüglich Folgemaßnahmen zu ergreifen;
19. beglückwünscht das Land zum Ablauf der vorgezogenen Parlamentswahlen vom 5. Juni 2011 und begrüßt die Bewertung des OSZE/BDIMR, wonach die Wahlen von freiem Wettbewerb geprägt und transparent sowie überall im Land gut organisiert waren; weist dennoch auf einige Mängel hin und fordert die Staatsorgane auf, den Empfehlungen der internationalen Gemeinschaft, insbesondere den Schlussfolgerungen und Empfehlungen der OSZE/BDIMR‑Wahlbeobachtungsmission, und der nationalen Wahlbeobachter der Organisation „Most“ Folge zu leisten und z. B. die Wählerverzeichnisse zu aktualisieren, eine ausgewogene Berichterstattung über die Regierungs- und die Oppositionsparteien in der Presse und auch in den öffentlichen Rundfunkanstalten zu gewährleisten, Beamte vor politischem Druck zu schützen, eine wirksame Überwachung der Parteienfinanzierung sicherzustellen, die Transparenz öffentlicher Fördermittel zu gewährleisten, Regelungen über die Stimmabgabe im Ausland sicherzustellen und die Trennung zwischen Staats- und Parteistrukturen uneingeschränkt zu achten; fordert die zuständigen Stellen auf, diese Themen in naher Zukunft anzugehen;
20. begrüßt das Ende der Boykottierungen des Parlaments und ist der Ansicht, dass eine weitere Stärkung der Demokratie im Land nur dann erreicht werden kann, wenn der politische Dialog – unter Beteiligung aller politischen Parteien – im Rahmen der bestehenden demokratischen Institutionen vertieft wird; fordert, dass die Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Regierung und ihren Behörden gestärkt wird; fordert, dass die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden und das benötigte zusätzliche Personal eingestellt wird, damit das Parlamentarische Institut vollständig eingerichtet werden kann; begrüßt die Fortschritte, die durch die Einführung von Anhörungen über die parlamentarische Kontrolle erzielt wurden, und unterstützt weitere Maßnahmen der Europäischen Union, mit denen dem nationalen Parlament technische Hilfe zur Verfügung gestellt wird, damit es seine Verfahren weiterentwickeln kann; befürwortet die Fortsetzung der Tätigkeit des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses mit dem Europäischen Parlament;
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG
21. spricht dem Land seine Anerkennung für seine gute Wirtschaftsbilanz und die anhaltende makroökonomische Stabilität aus; beglückwünscht die Regierung dazu, dass das Land laut dem „Doing Business“‑Bericht der Weltbank bei der Durchführung von Reformen im Rechtsetzungsbereich in den vergangenen fünf Jahren weltweit den dritten Platz einnimmt; bedauert, dass die ausländischen Direktinvestitionen aufgrund des weltweiten Wirtschaftsabschwungs nach wie vor sehr niedrig sind; ist der Ansicht, dass das Potenzial für Investitionen, Handel und wirtschaftliche Entwicklung weiterhin ein entscheidendes Argument dafür ist, den EU‑Beitritt des Landes weiterzuverfolgen;
22. stellt fest, dass die Vorhersehbarkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine wirksame Durchsetzung der Rechtsvorschriften für die weitere Verbesserung des Unternehmensumfelds für einheimische Unternehmen und für Investoren aus dem Ausland sehr wichtig sind; fordert die Regierung daher auf, ihre Bemühungen zu verstärken, damit sich eine funktionierende und unabhängige Justiz und eine sachkundige, kompetente und unparteiische Verwaltung herausbilden können und die Unabhängigkeit und Kapazitäten der Regulierungs- und Aufsichtsbehörden gleichzeitig gestärkt werden;
23. weist auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der hohen Arbeitslosigkeit und mit Armut hin, die die Gesellschaft weiterhin stark belasten werden; begrüßt die Debatte über einen Mindestlohn, die derzeit im Parlament geführt wird; erinnert daran, dass das Land auf dem VN‑Index der menschlichen Entwicklung einen schlechten Platz einnimmt, und begrüßt die Annahme der Strategie gegen Armut und soziale Ausgrenzung; betont, dass die Regierung mehr für die Bekämpfung der strukturellen Arbeitslosigkeit und den Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen unternehmen muss, das Problem der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit im Land jedoch gleichzeitig nur durch nachhaltiges Wirtschaftswachstum im Rahmen der Schaffung eines investitionsfördernden Unternehmensumfelds gelöst werden kann; fordert die Regierung daher mit Nachdruck auf, die kleinen und mittleren Unternehmen durch die Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln zu fördern, und das bewährte Verfahren fortzusetzen, sich von Wirtschaftsvertretern und Unternehmen beraten zu lassen;
24. begrüßt, dass sich das Land auf dem Korruptionsindex von „Transparency International“ in den letzten fünf Jahren um 40 Plätze verbessert hat; begrüßt, dass Änderungen des Rechtsrahmens für Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung vorgenommen wurden, die den GRECO‑Empfehlungen entsprechen; teilt allerdings die Ansicht der Kommission, dass die Korruption weiterhin Anlass zu ernsthafter Besorgnis gibt; fordert mit Nachdruck kontinuierliche Anstrengungen, damit bei Korruptionsfällen – auch auf hoher Ebene und in wichtigen Bereichen wie der Vergabe öffentlicher Aufträge – eine Erfolgsbilanz hinsichtlich der strafrechtlichen Verurteilungen durch unabhängige Gerichte vorgelegt werden kann; betont, dass bei öffentlichen Ausgaben und der Finanzierung politischer Parteien mehr Transparenz erforderlich ist; fordert die Investoren und die mit dem Land Handel treibenden Unternehmen aus der EU auf, sich in ihren Branchen an die Spitze der Korruptionsbekämpfung zu setzen und Korruption gegenüber ihren Partnern vor Ort klar und deutlich zu verurteilen;
25. nimmt die Einschätzung im Forschrittsbericht zur Kenntnis, der zufolge die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Staatlichen Ausschusses zur Korruptionsbekämpfung noch nicht gesichert ist; fordert einen besseren rechtlichen und institutionellen Schutz von Informanten; begrüßt die neue Strafprozessordnung, die im Rahmen einer umfassenderen Reform des Strafrechts angenommen wurde und die Ermittlungsverfahren in komplexen Fällen, die mit organisierter Kriminalität und Korruption zusammenhängen, verbessern dürfte; begrüßt, dass nächstes Jahr eine Ermittlungsgruppe eingerichtet wird, die unmittelbar für die Staatsanwaltschaft tätig ist, und hofft, dass dies in den Fällen, die der Ausschuss weiterleitet, tatsächlich zu mehr Verurteilungen führen wird; fordert die Regierung auf, die für den Staatlichen Ausschuss zur Korruptionsbekämpfung notwendigen finanziellen und personellen Mittel bereitzustellen; betont, dass die systemische Korruption nur dann bekämpft werden kann, wenn der entsprechende politische Wille vorhanden ist;
26. nimmt die Annahme eines umfassenden Gesetzespakets zur Kenntnis, mit dem die Effizienz und die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt werden sollen; begrüßt in diesem Zusammenhang die effiziente Arbeit der Akademie für Richter und Staatsanwälte und die Umsetzung der zufallsgesteuerten Zuweisung von Rechtssachen; fordert die zuständigen Staatsorgane auf, die Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung weiter umzusetzen und die Unabhängigkeit, Effizienz und Mittelausstattung der Justiz zu verbessern; weist auf die Bedeutung eines Gerichtssystems hin, das frei von politischer Einmischung funktioniert; begrüßt die Anstrengungen, die Effizienz und Transparenz des Gerichtssystems zu verbessern; hält es für geboten, eine Vollstreckungsbilanz zu Strafverfolgung und Verurteilungen aufzubauen, anhand derer Fortschritte gemessen werden können; fordert die Vereinheitlichung der Rechtsprechung, um ein berechenbares Justizsystem zu gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken;
DAS RAHMENABKOMMEN VON OHRID
27. gratuliert dem Land zum 20. Jahrestag seiner Unabhängigkeit und zum 10. Jahrestag des Rahmenabkommens von Ohrid im Jahr 2011; betont, dass das Abkommen für die gesamte Region als ein Modell für die erfolgreiche Lösung interethnischer Konflikte fungieren könnte, bei der die territoriale Integrität gewahrt wird und die staatlichen Strukturen reformiert werden; betont dennoch, dass weitere und sogar noch größere Anstrengungen erforderlich sind, um zu einer vollständigen Aussöhnung zwischen den Parteien zu gelangen und die Grundlagen für die Konsolidierung unabhängiger interethnischer demokratischer Institutionen zu schaffen;
28. begrüßt die Rede des Ministerpräsidenten vom 5. September 2011, in der er sich für die kulturelle Vielfalt als soziales und politisches Modell für sein Land aussprach, die Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid für notwendig erachtete und als Ziel Integration ohne Assimilation ausgab; unterstützt die Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid für ein weiteres Jahrzehnt eingegangen wurden;
29. weist auf die vor kurzem erfolgte Annahme einiger Gesetze hin, insbesondere auf die Änderung des Gesetzes über den Sprachgebrauch und die Verwendung von Symbolen; fordert, dass in allen Gemeinden die Ausschüsse für die Beziehungen zwischen den Gemeinschaften aktiv unterstützt werden;
30. stellt besorgt fest, dass in der gegenwärtigen Debatte historische Argumente bemüht werden, wozu auch das Phänomen der so genannten Antikisierung zählt, was zu steigenden Spannungen mit Nachbarstaaten führen und neue interne Spaltungen hervorrufen könnte;
31. betont, dass die Volkszählung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und mit den Normen von Eurostat stehen und entsprechend vorbereitet und durchgeführt werden muss; fordert die Regierung auf, einen zuverlässigen Plan für die Umsetzung dieses Vorhabens vorzulegen; weist darauf hin, das ein Anteil von mindestens 20 % der Bevölkerung die Voraussetzung dafür ist, dass bestimmte Rechte im Rahmenabkommen von Ohrid wahrgenommen werden können, besteht jedoch darauf, dass jegliche Diskriminierung von Albanern oder einer anderen ethnischen Minderheit niemals mit ihrem geringem Bevölkerungsanteil gerechtfertigt werden kann;
32. fordert erheblich größere Anstrengungen, damit im Schulsystem keine Trennung der Kinder auf der Grundlage ihrer ethnischen Zugehörigkeit erfolgt, unterstützt jedoch das Recht aller auf Bildung in der Muttersprache; hält es in diesem Zusammenhang für dringend erforderlich, neue Schulbücher zu entwickeln, mit denen das gegenseitige Verständnis gefördert wird, und die in einigen Schulen immer noch gängige Praxis des Schichtunterrichts, der nach ethnischer Herkunft getrennt erfolgt, unverzüglich zu beenden; fordert, dass der Bildungsbereich, der für das Land von entscheidender Bedeutung ist, stärker mit Mitteln aus dem Instrument für Heranführungshilfe unterstützt wird, sofern das Problem der Bildungssegregation wirksam gelöst wird;
DEZENTRALISIERUNG
33. unterstützt – auch im Interesse einer guten öffentlichen Verwaltung – entscheidende Schritte zur politischen Dezentralisierung des Landes, die von der Regierung als „Hauptpfeiler“ des Rahmenabkommens von Ohrid betrachtet wird; begrüßt die Annahme von Aktionsplänen zur Erreichung dieses Zieles;
34. unterstützt die Empfehlung der Kommission, den Dezentralisierungsprozess stärker voranzutreiben; ist der Ansicht, dass zur Verwirklichung der Dezentralisierung die Haushaltsmittel zwischen gesamtstaatlicher und lokaler Ebene neu gewichtet werden müssen; betont, wie wichtig Transparenz, Objektivität und Unparteilichkeit bei der Vergabe von Mitteln an Gemeinden sind; ist besorgt darüber, dass einige Gemeinden aufgrund fehlender Kapazitäten im Bereich des Finanzmanagements finanzielle Schwierigkeiten haben werden, und fordert die Regierung mit Nachdruck auf, ihnen – erforderlichenfalls mit Unterstützung der Kommission – angemessene technische Hilfe zur Verfügung zu stellen;
35. würdigt das erfolgreiche Programm für die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, das vom UNDP gefördert wird, und fordert die Europäische Union auf, dieses Programm stärker zu unterstützen;
GRUNDRECHTE
36. ist tief besorgt über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Medien und die Tatsache, dass die Eigentumsverhältnisse in diesem Bereich nach wie vor undurchsichtig sind und sich das Eigentum auf eine Minderheit konzentriert; fordert das Land mit Nachdruck auf, sich uneingeschränkt zur Medienfreiheit und zum Medienpluralismus zu bekennen und auch für eine sachkundige und alle Aspekte behandelnde Debatte über die im Fortschrittsbericht aufgeführten Reformthemen zu sorgen; begrüßt, dass die OSZE‑Vertreterin für Medienfreiheit zu einer Diskussion über die Medienfreiheit, die im Rahmen des neuen Runden Tisches zur Medienfreiheit stattfinden soll, eingeladen wurde, und unterstützt ihre Forderung, dass alle Medienorgane die rechtlichen und finanziellen Regeln für ihren Betrieb einhalten müssen, dabei jedoch Medien, die sich über eine bestimmte Partei kritisch äußern, nicht verstärkt von der Justiz ins Visier genommen werden dürfen; fordert daher die Staatsorgane mit Nachdruck auf, durch Wahrung von Rechtsstaatlichkeit und Medienfreiheit im Land dafür zu sorgen, dass die Beurteilung der Kommission auch künftig positiv ausfällt;
37. fordert eine gleichmäßige und transparente Verteilung der Werbeeinnahmen der Regierung an alle nationalen Sender ohne Ansehen der redaktionellen Inhalte und der politischen Ausrichtung; unterstützt die Empfehlung der Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass der staatliche Fernsehsender seine Aufgaben als unparteiische öffentliche Rundfunkanstalt erfüllt; fordert die Staatsorgane auf, die erforderlichen Änderungen vorzunehmen, damit das Rundfunkgesetz den Rechtsvorschriften der EU entspricht;
38. fordert Maßnahmen, damit gegen Journalisten keine politisch motivierten, ungerechtfertigten Beleidigungsklagen geführt werden; fordert, dass der Tatbestand der Diffamierung wie in einigen anderen Ländern der Region entkriminalisiert wird und für solche Fälle Höchstsätze für Geldbußen festgesetzt werden; betont, dass die Medienfreiheit ein Grundpfeiler der Demokratie ist und von jedem Land, das der EU beitreten möchte, uneingeschränkt geachtet werden muss; teilt die Auffassung, dass der Mediensektor strenge Berufsnormen für Journalisten festlegen und sich den Standesregeln für Journalisten anschließen sollte; fordert die Staatsorgane auf, medienrechtliche Kartellvorschriften und Maßnahmen zur Unterbindung der politischen Beeinflussung im Mediensektor auszuarbeiten;
39. begrüßt, dass das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit im Allgemeinen geachtet wird; fordert die Regierung auf, ihre Anstrengungen zur Stärkung der Bekämpfung von Diskriminierung auf politischer Ebene zu stärken, betont, wie wichtig es ist, Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft fortzusetzen, einschließlich jener von Bürgern, die sich offen zu ihrer bulgarischen Identität und/oder ihrer bulgarischen Abstammung bekennen;
40. begrüßt, dass in diesem Jahr ein Ausschuss für die Bekämpfung der Diskriminierung eingerichtet wurde, und fordert, dass die EU‑Agentur für Grundrechte und das Netz der europäischen unabhängigen Antidiskriminierungsagenturen „Equinet“ den Ausschuss bei seinen Tätigkeiten uneingeschränkt unterstützen und mit ihm zusammenarbeiten; begrüßt, dass die drei Beschwerden in Bezug auf angebliche Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung, die von dem Bündnis für sexuelle und gesundheitsbezogene Rechte vorgebracht wurden, von der Kommission untersucht werden;
41. fordert, dass Bestimmungen zur Bekämpfung der Diskriminierung geschaffen werden und auch tatsächlich umgesetzt sowie u. a. mehr Anstrengungen zum Schutz der Rechte von Frauen, Kindern und Menschen mit Behinderungen unternommen werden; begrüßt, dass der Frauenclub des Parlaments hier mit gutem Beispiel vorangeht, ist jedoch darüber besorgt, dass Frauen sich immer noch nur in geringem Maße am politischen Leben auf lokaler Ebene beteiligen, und ist der Ansicht, dass Bildungsprogramme zur Einbindung von Frauen in das zivilgesellschaftliche und politische Leben gefördert und umgesetzt werden sollten; hält weitere Maßnahmen für erforderlich, damit Menschen mit Behinderungen nicht in Heimen untergebracht werden; begrüßt, dass das Parlament das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 7. Dezember 2011 ratifiziert hat;
42. ist besorgt, dass bisher nur sehr kleine Fortschritte im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Frauenrechte erreicht wurden; fordert die Regierung auf, der Gleichstellung von Frauen und Männern politisch Vorrang einzuräumen und die Tätigkeiten und Initiativen zur Bekämpfung diskriminierender Bräuche, Traditionen und Stereotype, die die Grundrechte der Frauen beeinträchtigen, stärker zu unterstützen;
43. fordert erneut, dass ein Gesetz über Vorbeugung und Schutz vor Diskriminierung angenommen wird, um jegliche Form der Diskriminierung gemäß Artikel 13 des Vertrags über die Europäische Union zu verbieten, und betont, dass dies eine Voraussetzung für den Beitritt ist; hält es für bedenklich, dass in Lehrbüchern an den Universitäten und an Schulen Homosexualität als Krankheit beschrieben wird, und fordert die sofortige Änderung dieser Materialien; fordert die Kommission auf, Programme zum Kapazitätsaufbau auszuarbeiten, mit denen die Zivilgesellschaft, einschließlich der LGBT‑Gemeinschaft, gestärkt wird;
44. begrüßt, dass das Land derzeit den Vorsitz bei der Initiative „Jahrzehnt der Integration der Roma“ innehat und hofft, dass dies weitere Fortschritte bei der Integration der Roma in das politische, soziale und wirtschaftliche Leben zur Folge haben wird; begrüßt, dass bei der Integration der Roma in das Bildungssystem dank deren stärkerer Beteiligung an der Sekundar- und Hochschulbildung Fortschritte erzielt wurden, und dass inzwischen mehr Roma in den Verwaltungsbehörden beschäftigt sind; verweist jedoch auf die Einschätzung der Kommission, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um mehr Vertrauen zu schaffen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur und Sprache; zeigt sich außerdem erneut besorgt darüber, dass die Roma‑Gemeinschaft unter sehr schwierigen Bedingungen lebt und nach wie vor beim Zugang zu Bildung, zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung und zu sozialen Dienstleistungen diskriminiert wird; weist auf die sehr schwierige Situation von Roma‑Frauen und ‑Kindern hin, die unterhalb der Armutsgrenze leben, und fordert die Staatsorgane auf, unverzüglich Schritte einzuleiten, mit denen diesem Umstand abgeholfen wird;
45. begrüßt, dass die Regierung eine Strategie zur Integration der Roma für den Zeitraum 2012–2014 angenommen hat; betont jedoch, dass 2012 keine öffentlichen Finanzmittel für die Umsetzung der Maßnahmen des entsprechenden Aktionsplans zweckgebunden wurden, und fordert die Staatsorgane in diesem Zusammenhang auf, die notwendigen Mittel bereitzustellen;
46. fordert alle interessierten Akteure auf, die Entwicklung einer unabhängigen, pluralistischen, interethnischen, interkulturellen und unvoreingenommenen Zivilgesellschaft im Land zu fördern und diesbezüglich ihren Beitrag zu leisten; betont allerdings, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft dafür erheblich gestärkt werden und sich von externen Einflüssen, insbesondere von politischen Interessen, lösen müssen, was bislang in diesem Land in der Regel nicht der Fall war; fordert, dass den nichtstaatlichen Organisationen finanzielle Mittel aus dem Inland bereitgestellt werden, damit sie nicht mehr übermäßig auf ausländische Geldgeber angewiesen sind;
47. ist dennoch der Ansicht, dass die EU‑Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft das Potenzial aufweist, den Austausch zwischen nichtstaatlichen Organisationen und den Unternehmen sowie Gewerkschaften des Landes und den Partnern in den Mitgliedstaaten zum beiderseitigen Vorteil deutlich zu verbessern, und dass sie unmittelbar dazu dient, den EU‑Beitrittsprozess zu fördern; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die finanziellen Mittel aus dem Instrument für Heranführungshilfe aufzustocken, um insbesondere die Entwicklung von nichtstaatlichen Organisationen zu fördern;
48. betont, dass das Land die acht wesentlichen Konventionen zu Arbeitnehmerrechten der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert hat; ist besorgt, dass jedoch nur geringe Fortschritte im Bereich der Arbeitnehmerrechte und der Gewerkschaften erreicht wurden; fordert die Staatsorgane auf, die Rechte der Arbeitnehmer und Gewerkschaften weiter zu stärken, und fordert die Regierung in diesem Zusammenhang auf, für ausreichende Verwaltungskapazitäten zu sorgen, um die ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung des Arbeitsrechts zu gewährleisten; weist auf die wichtige Rolle des sozialen Dialogs hin und fordert die Regierung auf, sich ehrgeizigere Ziele zu setzen und einen allumfassenden sozialen Dialog mit den betroffenen Partnern zu führen;
JUSTIZ UND INNERES
49. nimmt die Fortschritte bei der Justizreform zur Kenntnis; beglückwünscht die Akademie für die Ausbildung und Weiterbildung von Richtern und Staatsanwälten, die jetzt ihren 5. Jahrestag begeht, zu ihrer Arbeit; ist besorgt über die Mängel, mit denen das Gesetz über die Berufung von Richtern behaftet ist, das Raum für politische Beeinflussung durch Entlastungsverfahren lässt, erkennt jedoch an, dass Konsens darüber herrscht, dass diesbezüglich objektivere Kriterien eingeführt werden müssen; begrüßt, dass neuerdings die Leistung von Richtern in den Mittelpunkt gerückt werden soll, betont jedoch, dass dies nicht erreicht werden kann, wenn nicht gleichzeitig die Qualität der Urteile, u. a. durch die Verpflichtung zu kontinuierlicher Fortbildung und durch leistungsbezogene Einstellungsverfahren, und der Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz gefördert werden;
50. ist besorgt über Berichte über Misshandlungen durch die Polizei und fordert, dass genaue Untersuchungen durchgeführt werden, insbesondere im Zusammenhang mit dem tragischen Vorfall am Wahlabend und den damit verbundenen Vorwürfen, dass der Tatort nicht umfassend untersucht worden sei; betont, dass die Unabhängigkeit der Mechanismen zur Kontrolle der Polizei unbedingt gewährleistet werden muss, insbesondere in den Fachbereichen des Innenministeriums, die für die interne Kontrolle und die Einhaltung der Berufsvorschriften zuständig sind;
51. begrüßt die Maßnahmen zur Verbesserung der Lage im Strafvollzug, so z. B. die neuen Schulungen und Kurse zur beruflichen Weiterbildung für das Strafvollzugspersonal, den Bau mehrerer Gefängnisse als Ersatz für ältere Gefängnisse und die Initiative für einen Gesetzesentwurf zur Bewährungsstrafe, um das Problem der Überbelegung anzugehen; spricht sich für weitere Fortschritte bei der Verbesserung der Bedingungen im Strafvollzug aus, und fordert, den Jugendhaftanstalten und der Einschätzung im Fortschrittsbericht, wonach die Einheit zur Verfolgung von Misshandlungen nicht in der Lage sei, ihre Aufgaben zu erfüllen, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
52. empfiehlt bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus eine Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und begrüßt die mit den Nachbarstaaten unterzeichneten Übereinkommen über justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit; begrüßt den Abschluss einer Übereinkunft über eine organisierte Zusammenarbeit zwischen dem Land und Europol, mit der der Austausch analytischer Daten erheblich erleichtert und die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus verbessert werden soll; nimmt das Gesetz zur Systematisierung und die auf seiner Grundlage vorgenommenen Änderungen in der Abteilung für organisierte Kriminalität im Innenministerium zur Kenntnis, mit denen die Funktionsweise dieser Abteilung und ihre Einbindung in das nationale und internationale Informationssystem für Strafverfolgung verbessert wird; begrüßt die neue Strafprozessordnung, mit der sich Ermittlungsverfahren in komplexen Fällen, die mit organisierter Kriminalität und Korruption zusammenhängen, verbessern dürften; fordert mit Nachdruck, dass Überwachung in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit stehen und die Überwachung der Geheimdienste und der Nachrichtenabwehrdienste einer erweiterten juristischen Kontrolle und einer stärkeren parlamentarischen Überwachung unterliegen müssen;
53. fordert die Staatsorgane auf, die seit langem überfällige Bekanntgabe von Namen von Agenten des früheren jugoslawischen Geheimdienstes abzuschließen, die einen wichtigen Schritt darstellt, um mit der kommunistischen Ära zu brechen; spricht sich dafür aus, das Mandat des Ausschusses für Datenüberprüfung zu stärken, insbesondere, indem er frei darüber entscheiden kann, seine Ergebnisse der Öffentlichkeit direkt mitzuteilen, und indem auf Dauer alle erforderlichen Dokumente in seine Räumlichkeiten überstellt werden;
54. nimmt die Maßnahmen zur besseren Steuerung der Migrationsflüsse zur Kenntnis, vor allem, indem die Probleme in Bezug auf Asylmissbrauch angegangen werden; ist jedoch besorgt über die Erstellung von Personenprofilen und fordert, dass bei diesen Maßnahmen der Grundsatz der Nichtdiskriminierung uneingeschränkt eingehalten wird; fordert verstärkte Anstrengungen, damit Flüchtlinge, die die Voraussetzungen erfüllen, die mit der Staatsbürgerschaft verbundenen Rechte wahrnehmen können und Asylanträge rasch und unter vollständiger Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen bearbeitet werden;
55. begrüßt, dass die Bürger des Landes von der im Dezember 2009 eingeführten Liberalisierung der Visabestimmungen profitiert haben, und verpflichtet sich, sich für die Beibehaltung der Visafreiheit einzusetzen, die einen Eckpfeiler der Beziehungen zwischen dem Land und der Europäischen Union darstellt und als wesentliche Maßnahme zur weiteren Förderung und Stärkung der individuellen Kontakte dient;
ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
56. begrüßt, dass die neue Strategie zur Reform der öffentlichen Verwaltung bis 2015 verabschiedet wurde und das Beamtengesetz im April 2011 in Kraft getreten ist; fordert die Regierung mit Nachdruck auf, den Rechtsrahmen für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst weiter zu harmonisieren, indem u. a. die einschlägigen Gesetze geändert werden; hält weitere Schritte hin zu einem professionellen, objektiven öffentlichen Dienst – auch auf kommunaler Ebene – für notwendig; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Oberverwaltungsgerichts und fordert die für die Reform der Verwaltung zuständigen Einrichtungen auf, zur Beschleunigung des Reformprozesses beizutragen; fordert mit Nachdruck, dass Beförderungen auf Verdiensten beruhen müssen und nicht nach politischer Couleur erfolgen dürfen und dass dabei gleichzeitig auf eine ausgewogene Vertretung zu achten ist;
57. würdigt die von der Regierung erzielten Fortschritte im Bereich der regionalen Entwicklung und bei der Vorbereitung der Übertragung der Verwaltung der Mittel des IPA; stellt mit Zufriedenheit fest, dass nationale Stellen für die IPA‑Komponenten Übergangshilfe, Institutionenaufbau, regionale Entwicklung, Entwicklung der Humanressourcen und ländliche Entwicklung akkreditiert wurden; fordert die Regierung des Landes und die Kommission auf, die erforderlichen Anstrengungen zu beschleunigen, damit auch die Verwaltung der verbliebenen IPA‑Komponente zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit übertragen wird; betont erneut, wie wichtig das IPA als zentrales Instrument ist, um das Land bei seiner Vorbereitung auf eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu unterstützen, und fordert die Regierung auf, die Koordinierung zwischen den Ministerien zu verbessern, sodass die verfügbaren Mittel dem Land in vollem Umfang zugute kommen;
SONSTIGE REFORMBEREICHE
58. begrüßt die Kampagne für Energieeffizienz und erwartet entsprechend den Möglichkeiten des Landes wirksamere Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energieträger; hält es für wichtig, dass die Umweltvorschriften wirksam umgesetzt werden, damit die natürlichen Ressourcen, allen voran Wasser, geschützt werden; nimmt zur Kenntnis, dass das Land sich noch nicht zu festen Zusagen in Bezug auf die Verringerung der Treibhausgase verpflichtet hat und dass die im Lande geführte Debatte über die negativen Auswirkungen des Klimawandels stärker in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt werden muss; fordert weitere Anstrengungen, damit die Rechtsvorschriften des Landes stärker an den diesbezüglichen Besitzstand der EU angeglichen werden;
59. begrüßt, dass bei der Modernisierung des Verkehrsnetzes, des Energieverbundes und der Telekommunikationsnetze Fortschritte erzielt und insbesondere Anstrengungen unternommen wurden, den Korridor X fertigzustellen; begrüßt angesichts der Tatsache, dass die Eisenbahnverbindungen eine wichtige Alternative zum Straßenverkehr darstellen, die Absicht der Regierung, die Eisenbahnverbindungen von Skopje zu den Hauptstädten der Nachbarländer auszubauen, und fordert die Fertigstellung der Eisenbahnverbindungen innerhalb des Korridors VIII;
60. bekundet seine Enttäuschung angesichts der Tatsache, dass in Bezug auf gemeinsame Feiern im Hinblick auf gemeinsame historische Anlässe und Persönlichkeiten mit den benachbarten Mitgliedstaaten keine Fortschritte zu verzeichnen sind, obschon dies zu einem besseren Verständnis der Geschichte und zu gutnachbarschaftlichen Beziehungen beitragen würde; fordert die Bildung gemeinsamer Expertenkommissionen für Geschichte und Bildung mit Bulgarien und Griechenland, um eine objektive, faktengebundene Interpretation der Geschichte zu erreichen, die einer stärkeren wissenschaftlichen Zusammenarbeit förderlich wäre sowie eine positive Einstellung junger Menschen gegenüber ihren Nachbarn fördern dürfte;
61. unterstützt die fortgesetzten Bemühungen, den Bologna‑Prozess an den Hochschulen umzusetzen und mit anderen Ländern in der Region zusammenzuarbeiten, um die Qualität der Universitäten zu verbessern; misst dem Prinzip der akademischen Freiheit große Bedeutung bei;
62. gratuliert dem Land zu der großartigen Leistung seiner Mannschaft bei den Europäischen Basketballmeisterschaften 2011;
63. begrüßt, dass im Bereich der Außenpolitik weitgehende Übereinstimmung zwischen den Positionen des Landes und den Gemeinsamen Standpunkten der EU herrscht; befürwortet die Anstrengungen des Landes, gute Beziehungen zu seinen Nachbarn aufzubauen; begrüßt, dass die genaue Markierung der Grenze mit Kosovo 2009 zu engeren Beziehungen geführt hat und dass seit September 2011 ein Abkommen über gemeinsame Grenzkontrollen in Kraft ist; geht davon aus, dass dieses Abkommen in naher Zukunft umfassend angewendet werden kann; spricht den Staatsorganen seine Anerkennung über die erfolgreiche Durchführung der Tagung der für die EU‑Integration zuständigen Minister der Länder des westlichen Balkans in Skopje aus;
64. betont, wie wichtig die regionale Zusammenarbeit als wesentlicher Bestandteil der Annäherung an die Europäische Union ist; begrüßt die Maßnahmen zur Förderung der Freizügigkeit in der Region im Rahmen von Verträgen mit Albanien und Montenegro, die es den Bürgern ermöglichen, die Grenzen zu überschreiten und sich – nur mit einem Personalausweis ausgestattet – in diesen drei Staaten frei zu bewegen; spricht sich für die Ausweitung dieser Initiative auf andere Länder in der Region aus;
65. begrüßt, dass das Land sich auf internationaler Ebene an verschiedenen wichtigen Aktivitäten beteiligt, so etwa an der EUFOR/Althea‑Mission, dass es im Südosteuropäischen Kooperationsprozess von 2012 bis 2013 den Vorsitz führt und uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien zusammenarbeitet;
66. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament des Landes zu übermitteln.