Plenarsitzungsdokument

 

20.3.2012                                                                                                                B7‑0188/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission

gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung

zum europäischen Integrationsprozess von Serbien ( 2011/2886(RSP) )

Jelko Kacin

im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

 

B7‑0188/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zum europäischen Integrationsprozess von Serbien ( 2011/2886(RSP) )

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Serbien, das vom Europäischen Parlament am 19. Januar 2011 gebilligt wurde und das derzeit abschließend von den Mitgliedstaaten ratifiziert wird, und des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien, das am 1. Februar 2010 in Kraft getreten ist,

–   in Kenntnis des Beschlusses des Rates 2008/213/EG vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/56/EG[1],

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 28. Februar 2012,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Oktober 2010, in denen die Kommission aufgefordert wird, eine Stellungnahme zu Serbiens Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union auszuarbeiten, sowie der Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Dezember 2011 und der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 9. Dezember 2011,

–   unter Hinweis auf die Stellungnahme der Kommission vom 12. Oktober 2011 zu Serbiens Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union ( SEC(2011)1208 ) und der Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2011 mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2011-2012” ( COM(2011)666 ),

–   unter Hinweis auf die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 22. Juli 2010 über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo mit dem Völkerrecht und die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. September 2010, in der der Inhalt des Gutachtens gewürdigt und die Bereitschaft der Europäischen Union begrüßt wurde, den Dialog zwischen Belgrad und Priština[2] zu unterstützen,

–   in Kenntnis der gemeinsamen Erklärung des 5. Interparlamentarischen Treffens EU-Serbien vom 18. und 19. April 2011,

–   in Kenntnis des Rückübernahmeabkommens EU-Serbien vom 8. November 2007[3] und der Verordnung des Rates (EG) Nr. 1244/2009 vom 30. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind[4],

–   in Kenntnis des Beschlusses des Rates 2011/361/GASP vom 20. Dezember 2010 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Serbien an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union,

–   in Kenntnis des Berichts des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ), der am 7. Dezember 2011 übermittelt wurde,

–   unter Hinweis auf seine bisherigen Entschließungen,

–   gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass in den im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 in Thessaloniki veröffentlichten Schlussfolgerungen des Vorsitzes allen westlichen Balkanstaaten unmissverständlich zugesagt wurde, dass sie der Europäischen Union beitreten würden, sobald sie die festgelegten Kriterien erfüllen, und dass diese Zusage in dem erneuerten Konsens über die Erweiterung, der auf der Tagung des Europäischen Rates vom 14./15. Dezember 2006 gebilligt wurde, und in den Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Oktober 2010 zu Serbien sowie auf der Ministertagung EU-westlicher Balkan vom 2. Juni 2010 wiederholt wurde;

B.  in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Stellungnahme vom 12. Oktober 2011 zu Serbiens Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union dem Rat empfohlen hat, Serbien den Status eines EU-Beitrittskandidaten zu gewähren;

C. in der Erwägung, dass konstruktive Ansätze im Hinblick auf eine regionale Zusammenarbeit und gute Nachbarschaftsbeziehungen wesentliche Bestandteile des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sind;

D. in der Erwägung, dass ein konstruktives Konzept für die regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen Schlüsselelemente des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses darstellen;

E.  in der Erwägung, dass bilaterale Fragen keine Hürden im Beitrittsprozess darstellen oder als solche benutzt werden sollten, und man sich stattdessen so bald wie möglich und unter Berücksichtigung der allgemeinen Interessen und Werte der EU konstruktiv mit ihnen befassen sollte;

1.  begrüßt die Fortschritte Serbiens bei der Umsetzung des Reformprozesses und fordert den Rat auf, Serbien auf der nächsten Sitzung im März den Status eines EU-Beitrittskandidaten zu gewähren, da die serbischen staatlichen Stellen die Voraussetzungen erfüllt haben, wie sie auf dem Gipfel im September 2011 formuliert wurden; begrüßt in diesem Zusammenhang die Übereinkunft über die integrative regionale Zusammenarbeit, die Belgrad und Priština am 24. Februar getroffen haben; unterstreicht, wie überaus wichtig die gutgläubige Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen ist;

2.  vertritt die Auffassung, dass mit den Beitrittsverhandlungen mit Serbien unter der Voraussetzung, dass das von der Kommission in ihrer Stellungnahme dargelegte Kernanliegen in zufriedenstellender Weise behandelt und der Reformprozess fortgeführt wird, so bald wie möglich begonnen werden sollte, wodurch die EU demonstriert, dass sie sich der EU-Perspektive des Landes verpflichtet fühlt; begrüßt die erheblichen Fortschritte, die Serbien bei der Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen erzielt hat, was vom Europäischen Rat anerkannt wurde, und erinnert daran, dass weitere Fortschritte Serbiens beim europäischen Integrationsprozess von Fortschritten in diesem Bereich abhängen, insbesondere, was die Sicherstellung der Demokratie und der Funktionsweise demokratischer Einrichtungen, die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte, den Schutz von Minderheiten, die Erhaltung gutnachbarschaftlicher Beziehungen und einer regionalen Zusammenarbeit einschließlich der friedlichen Lösung bilateraler Fragen und die Verbesserung der Funktionsweise der Marktwirtschaft anbelangt;

3.  begrüßt die Fortschritte bei der Ratifizierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens und fordert die ausstehenden EU-Mitgliedstaaten auf, das Ratifizierungsverfahren ohne Verzug abzuschließen;

4.  begrüßt es, dass die beiden letzten vom Internationalen Strafgerichtshof zur Fahndung ausgeschriebenen Personen, Ratko Mladić und Goran Hadžić, an die Justiz ausgeliefert wurden und dass somit mit dem Internationalen Strafgerichtshof in völlig zufriedenstellender Weise kooperiert wurde; betont, dass ihre Ergreifung nicht nur eine Voraussetzung für weitere Fortschritte Serbiens in Richtung EU war, sondern vor allem einen Schritt darstellt, mit dem der Gerechtigkeit für die Opfer des Konflikts von 1990 im ehemaligen Jugoslawien genüge getan und die Versöhnung in der Region vorangetrieben wird; fordert eine anhaltende uneingeschränkte und engagierte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und eine gründliche Untersuchung und die Strafverfolgung der Personen, die (insbesondere aus den Reihen der militärischen und zivilen Sicherheitskräfte) zum Unterstützernetz gehörten, welches es den flüchtigen Personen ermöglichte, so lange unterzutauchen;

5.  ist angesichts der Entwicklungen im Norden des Kosovo in der zweiten Hälfte des Jahres 2011 und insbesondere angesichts der Gewaltakte im Anschluss an die Ereignisse vom Juli sowie der anschließenden Angriffe auf die internationalen KFOR-Truppen ernsthaft besorgt; verurteilt diese Aktionen; erinnert die serbische Regierung an ihre Pflicht, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um sie zu verhindern; bekräftigt, dass nur andauernde politische Anstrengungen in gutem Glauben und in Verhandlungen erzielte pragmatische und nachhaltige Lösungen im Rahmen eines Dialogs zwischen Belgrad und Priština unter Vermittlung der EU dauerhaft zu einem völligen Abbau der Spannungen in der Region führen können, und erinnert daran, wie außerordentlich wichtig stabile Beziehungen zwischen der Bevölkerungsmehrheit und den Minderheiten auf der Grundlage gegenseitiger Achtung sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die erzielten Vereinbarungen zur Freizügigkeit und der Teilnahme des Kosovo an regionalen Organisationen und fordert die serbische Regierung auf, ihre vollständige und unverzügliche Umsetzung unverzüglich voranzutreiben; begrüßt den regelmäßigen Warenverkehr, der durch die Anerkennung der Zollstempel, das technische Protokoll über die Durchführung der Vereinbarung über den integrierten Grenzschutz, den Beginn der Übermittlung der von den serbischen Behörden aus dem Kosovo entfernten Personenstandsregister an EULEX und den Beginn der Umsetzung der Vereinbarung über Freizügigkeit am 26. Dezember 2011 als erste positive Schritte bei der Umsetzung der Vereinbarungen ermöglicht wurde; begrüßt die Äußerungen von Präsident Tadić hinsichtlich der Notwendigkeit des vollständigen Abbaus der Sperren, nachdem sie bereits zum Teil entfernt worden waren; fordert die führenden Politiker auf, einen konstruktiven Diskurs zu pflegen, damit die Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen und die weiteren Verhandlungen zwischen Serbien und dem Kosovo nicht gefährdet werden; erinnert daran, dass ein freier Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie ein freier Gedankenaustausch Grundwerte für die EU darstellen, und fordert die serbischen staatlichen Stellen auf, sich dafür einzusetzen, dass die verbleibenden Sperren dauerhaft entfernt werden und ein freier Zugang zu den Grenzübergängen und Übertritt über diese ermöglicht sowie die Zusammenarbeit zwischen EULEX und den Serben im Kosovo erleichtert wird, sodass EULEX und KFOR ihr jeweiliges Mandat uneingeschränkt ausüben können; begrüßt in diesem Zusammenhang die Beseitigung der beiden letzten Straßensperren auf der serbischen Seite der Grenze sowie die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Täter der Vorfälle vom Juli 2011;

6.  begrüßt, dass die Notwendigkeit der Fortsetzung des Dialogs zwischen Belgrad und Priština bekräftigt wurde, damit sich die Lebensbedingungen in Serbien und im Kosovo verbessern; und betont, wie wichtig dieser Prozess für eine weiter reichende regionale Zusammenarbeit sowie für die Stabilität und Dynamik des Beitrittsprozesses ist; fordert eine eingehende Untersuchung der Gewalttaten, insbesondere in Zusammenhang mit den internationalen KFOR-Truppen; erinnert jedoch daran, dass im Mittelpunkt jeglicher Zusammenarbeit die Abschaffung paralleler Strukturen im Kosovo stehen muss;

7.  begrüßt die Tatsache, dass die serbischen Bürger seit Dezember 2009 die Möglichkeit haben, ohne Visum in den Schengenraum zu reisen, wie es das Parlament mit Nachdruck gefordert hatte; unterstützt in vollem Maße die Verlängerung der Visumbefreiung, reagiert jedoch mit Sorge auf die wachsende Zahl von Asylsuchenden in einigen EU-Mitgliedstaaten; fordert die Behörden auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, wenn es gilt, der Bevölkerung die Unzulässigkeit derartiger Gesuche zu erklären sowie die Organisatoren von „Asylreisen” zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen; betont jedoch,. dass alle Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs der visumsfreien Reiseregelung auf rechtsstaatlicher Grundlage stehen müssen und die Grundfreiheiten nicht über Gebühr beeinträchtigen dürfen, indem etwa Personen willkürlich am Verlassen ihres Heimatlandes gehindert werden; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, Serbien bei ihren Bemühungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Zusammenhang mit dem Handel mit falschen Asylbewerbern zu unterstützen; weist außerdem darauf hin, dass Serbien immer mehr zu einem Aufnahmeland von Asylsuchenden wird und daher eine effizientere Verwaltung von Asylgesuchen benötigt;

8.  verweist darauf, dass eine große Zahl serbischer Asylsuchender in der Europäischen Union ethnischen Minderheiten angehört; fordert die serbischen Behörden auf, aktiv zu werden, um die Probleme der ethnischen Minderheiten, die durch die derzeitige Wirtschaftskrise und die hohe Arbeitslosigkeit noch verschärft werden, mittels Integration der Minderheiten in die Gesellschaft und Verbesserung ihrer Lebensbedingungen zu lösen; vertritt die Ansicht, dass diese Maßnahmen die Ursachen für die hohe Zahl an Asylsuchenden verringern und schließlich ganz beseitigen werden; fordert darüber hinaus die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der Gruppen des organisierten Verbrechens, die im Bereich des Menschenhandels tätig sind, in Zusammenarbeit mit der Kommission und mit den Strafverfolgungsbehörden der EU zu verstärken;

9.  betont, wie außerordentlich wichtig der Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität für die Rechtsstaatlichkeit im Lande ist; begrüßt, dass in jüngster Zeit einige Gesetze hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung verabschiedet wurden, und fordert die serbischen Behörden auf, sich auf deren wirksame Umsetzung zu konzentrieren; betrachtet aber die fehlende Umsetzung und den wachsenden Einfluss der Exekutive auf die Tätigkeit unabhängiger Institutionen und der Medien mit Sorge; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich Serbien in der Rangliste des Korruptionswahrnehmungsindexes in den vergangenen drei Jahren nicht verbessert hat; betont dass es zur Bekämpfung der Korruption nicht nur der Absichtserklärungen, sondern eines echten politischen Willens bedarf; spricht sich dafür aus, dass die Regierung Führungsstärke bei den Antikorruptionsmaßnahmen beweist; begrüßt gleichermaßen das Urteil des Verfassungsgerichts, wonach die Bekleidung mehrerer öffentlicher Ämter verfassungswidrig ist, als ersten Schritt in Richtung einer größeren Transparenz im öffentlichen Sektor und der Minderung des Risikos von Interessenkonflikten; betont indes, dass überlappende Interessen von politischen Parteien und private Interessen einer systemischen Korruption Vorschub leisten, die nach wie vor ein häufiges und weit verbreitetes Problem in der Region darstellt, und fordert eine verlässliche Statistik über die Strafverfolgung von Fällen auf höchster Ebene und die Umsetzung entsprechender Schutzvorkehrungen für Personen, die darüber berichten; unterstreicht gleichfalls, dass Korruption im Gesundheitswesen besonders zu beanstanden ist; fordert die Regierung dringend auf, die Ermittlungsergebnisse des Rates für Korruptionsbekämpfung und der Behörde für Korruptionsbekämpfung in Bezug auf systemische Korruption auf hoher Ebene weiterzuverfolgen sowie dafür Sorge zu tragen, dass diese Stellen über ausreichende finanzielle und administrative Ressourcen verfügen, um ihrer Tätigkeit nachgehen zu können, und dass die Strategie zur Korruptionsbekämpfung mehr Unterstützung von höchster Ebene erhält;

10. ist angesichts des Entwurfs zur Änderung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen besorgt, der mit der Strategie der serbischen Regierung zur Entwicklung des öffentlichen Beschaffungswesens nicht im Einklang steht; fordert die serbische Regierung auf, eine ordentliche öffentliche Anhörung zu dem Gesetzesentwurf zuzulassen und dafür zu sorgen, dass der Entwurf mit der offiziellen Strategie der Regierung für das öffentliche Beschaffungswesen und internationalen Standards in Einklang steht; betont, dass die Stelle zur Kontrolle öffentlicher Ausschreibungen durch Änderungen des Gesetzes nicht geschwächt werden sollte, da dieser Bereich, wie sich herausgestellt hat, zu den Hauptquellen systemischer Korruption im Lande gehört;

11. weist auf zahlreiche gemeldete Unregelmäßigkeiten hin, insbesondere im Bereich der Privatisierungen und öffentlichen Ausschreibungen, und fordert ein größeres aktives Engagement von Seiten der Strafverfolgungsbehörden, um gründliche Ermittlungen und die Strafverfolgung der Täter zu gewährleisten; weist darauf hin, dass es dabei außerordentlich wichtig ist, ein gründliches und vollständiges Verzeichnis öffentlicher Vermögenswerte zu erstellen und dadurch für sichere und berechenbare wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu sorgen, eine Kontinuität bei der Rückgabe privaten Eigentums ohne jegliche Diskriminierung insbesondere aus ethnischen Gründen zu gewährleisten sowie den illegalen Ankauf öffentlicher Vermögenswerte durch Privatpersonen zu verhindern; begrüßt, dass durch die Verabschiedung des Rehabilitierungsgesetzes kontroverse Fragen der Kollektivschuld gelöst werden und die individuelle Verantwortung in diesem Gesetz im Vordergrund steht; fordert die Regierung ferner auf, bei der Umsetzung des Rückgabegesetzes und des Rehabilitierungsgesetzes für Effizienz zu sorgen und Diskriminierung auszuschließen;

12. begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes über die Finanzierung politischer Tätigkeiten als einen bedeutenden Schritt in Richtung Transparenz des politischen Systems und fordert seine ordentliche Umsetzung und vor allem, dass ein wirksames System zur Überwachung von Transaktionen sowie wirksame Sanktionen eingeführt werden;

13. erinnert an die wichtige Arbeit des serbischen Parlaments, begrüßt die eingeleiteten Schritte zur Stärkung seiner legislativen Funktion und der Kontrolle der Regierungstätigkeit und fordert weitere Anstrengungen zum fortgesetzten Aufbau der Kapazitäten, damit das Parlament seine Aufgaben insbesondere hinsichtlich der Sicherheitskräfte wirksam erfüllen kann; begrüßt daher die Entscheidung, die Dienste des Parlaments neu zu organisieren und zu straffen, um die Effizienz ihrer Arbeit zu erhöhen;

14. nimmt die Reform der Justiz und der Anklagebehörde sowie die Restrukturierung des Systems zur Effizienzsteigerung und zur Bearbeitung unerledigter Fälle gemäß den Empfehlungen der Venedig-Kommission zur Kenntnis; fordert die serbische Regierung aber auf, stärkere Anstrengungen zu unternehmen, um die Unabhängigkeit und Professionalität in diesen beiden Bereichen sicherzustellen, die tiefgreifender und weitreichender Reformen unterzogen werden sollten; betont, dass die Entwicklung einer apolitischen Justiz und die Gewaltenteilung wesentliche Bestandteile einer Justizreform sind;

15. bedauert den Mangel an Transparenz sowie eine Reihe von Mängeln und Unzulänglichkeiten im gerichtlichen Überprüfungsverfahren sowie im Berufungsverfahren hinsichtlich der nicht wieder eingesetzten Richter und Staatsanwälte, wozu auch Verfahrens- und Normenverstöße gehören; ist ferner besorgt über die Auswirkungen, die diese Mängel auf die Unabhängigkeit der Justiz, die Gewaltenteilung und die Rechtsstaatlichkeit sowie auf das Recht auf unvoreingenommene Behandlung aller Angehöriger der Justiz, auch derjenigen, die ihres Amtes enthoben wurden, haben könnten; fordert die Behörden auf sicherzustellen, dass der Hohe Justizrat seine Befugnisse in transparenter, unabhängiger und vollständiger Weise wahrnimmt und einheitliche und feste Kriterien, die klar per Gesetz und ohne Druck von Außen festgelegt wurden, anwendet; weist auf die Notwendigkeit eines ordentlichen Systems der Leistungsbewertung von Richtern hin, mit dem die Aufrechterhaltung der Qualität der Justiz nach dem Abschluss der Überprüfung sichergestellt wird;

16. ist angesichts der wiederholten Vorwürfe des Missbrauchs von Artikel 359 des Strafgesetzbuchs (Amtsmissbrauch) ernsthaft besorgt, der dem Vernehmen nach mit dem ungerechtfertigten Einfrieren einer großen Zahl von Vermögenswerten von Unternehmen und Privatpersonen einherging; hebt hervor, dass diese Vorwürfe das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit des Landes untergraben haben; fordert die staatlichen Stellen auf, mit der Überarbeitung des Strafgesetzbuchs zügig fortzufahren, damit es an europäische Standards angeglichen wird, und der Praxis der Anklage wegen Amtsmissbrauchs in Privatunternehmen und Unternehmen, die mehrheitlich im Privatbesitz sind, umgehend ein Ende zu bereiten und die laufenden Strafverfahren einzustellen; unterstreicht, dass in den Fällen, in denen Personen gemäß Artikel 359 angeklagt wurden und ein Verdacht besteht, dass der Haftzeitraum oder die eingefrorenen Vermögenswerte in keinem Verhältnis zu der angeblich von ihnen begangenen Straftat stehen, diese Personen Anspruch auf eine umgehende Überprüfung der gegen sie angestrengten Verfahren sowie auf Rückforderung ihres Privateigentums und eine angemessene Entschädigung haben sollten;

17. fordert die serbischen Behörden auf, die umstrittene Privatisierung bzw. den Verkauf von 24 Unternehmen umgehend zu überprüfen, da die Europäische Kommission ernsthafte Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser Transaktionen geäußert hat, darunter in den Fällen „Sartid”, „Jugoremedija”, „Mobtel”, „C market” und „ATP Vojvodina“, und fordert, dass als Staatsgeheimnisse eingestufte Unterlagen bezüglich deren Privatisierung bzw. Verkaufs umgehend öffentlich zugänglich gemacht werden, da andernfalls gegen EU-Standards verstoßen wird; weist darauf hin, dass es dabei außerordentlich wichtig ist, ein gründliches und vollständiges Verzeichnis öffentlicher Vermögenswerte zu erstellen und dadurch für sichere und berechenbare wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu sorgen, die Rückgabe privaten Eigentums zu gewährleisten sowie den illegalen Ankauf öffentlicher Vermögenswerte durch Privatpersonen zu verhindern;

18. weist auf die schwerwiegenden Mängel beim Zeugenschutzprogramm in Fällen von Kriegsverbrechen hin, die dazu geführt haben, dass sich eine Reihe von Zeugen für den Ausstieg aus diesem Programm entschieden hat, nachdem sie systematisch eingeschüchtert worden waren; fordert den Innenminister und die für Kriegsverbrechen zuständige Staatsanwaltschaft auf, sich aktiv an den Bemühungen zu beteiligen, die Sicherheit und das Wohlergehen aller am Schutzprogramm teilnehmenden Zeugen zu gewährleisten; betont, dass ein funktionierendes Zeugenschutzprogramm für rechtsstaatliche Verhältnisse im Lande von größter Bedeutung ist und dadurch darüber hinaus der politische Wille demonstriert wird, sich mit den vom Internationalen Strafgerichtshof an die nationalen Justizbehörden übertragenen Fällen von Kriegsverbrechen tatsächlich zu befassen;

19. fordert die serbischen Behörden nachdrücklich auf, die rechtliche Rehabilitierung der in der Vergangenheit aus politischen, ethnischen oder religiösen Gründen verfolgten Personen, einschließlich der Opfer der Praxis der Kollektivschuld, in die Wege zu leiten und zu gewährleisten;

20. fordert die Behörden auf, sich weiter darum zu bemühen, das Erbe der früheren kommunistischen Geheimdienste abzustreifen, da dies einen weiteren Schritt in der Demokratisierung Serbiens darstellt; weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass die Sicherheitsbehörden weiter reformiert werden, die parlamentarische Aufsicht sowie die Kontrolle über die Sicherheitsbehörden verstärkt und die nationalen Archive und insbesondere die Dokumente des früheren jugoslawischen Geheimdienstes UDBA öffentlich zugänglich gemacht werden; fordert die Behörden auf, den Zugang zu den Archiven in Bezug auf die früheren Republiken Jugoslawiens zu ermöglichen und sie an die jeweiligen Regierungen im Falle eines entsprechenden Gesuchs zurückzugeben;

21. begrüßt Fortschritte bei der Reform der öffentlichen Verwaltung, hebt aber hervor, dass weitere Anstrengungen vonnöten sind, um ihre volle Professionalität und Unabhängigkeit von politischer Einflussnahme durch die uneingeschränkte Anwendung eines leistungsbasierten Ernennungs- und Laufbahnsystems sicherzustellen; fordert eine verstärkte Koordinierung bei der Umsetzung der Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung und für die Einbeziehung der lokalen Verwaltung in den Legislativrahmen; verweist auf die Unterrepräsentierung von Angehörigen nationaler Minderheiten in der öffentlichen Verwaltung und in den Gerichten sowie in staatseigenen Unternehmen;

22. begrüßt die Änderungen der Gesetzes über Wahlen, einschließlich Kommunalwahlen, und insbesondere die Abschaffung der undemokratischen Praxis der Ernennung von Parlamentariern durch politische Parteien ungeachtet der Reihenfolge der Wahllisten sowie der „Blanko-Rücktrittsgesuche”, die eine politische Kontrolle ihrer Tätigkeit ermöglicht; fordert, dass unmittelbar nach den Wahlen das Gesetz über die staatliche Wahlkommission verabschiedet wird, mit dem ein unabhängiges Gremium zur Kontrolle des Ablaufs von Wahlen eingerichtet wird;

23. begrüßt die Rolle unabhängiger Regulierungsstellen zur Erhöhung der Effizienz und Transparenz der staatlichen Organe; weist im Besonderen lobend auf die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten sowie des Kommissars für Informationen von öffentlicher Bedeutung und den Schutz personenbezogener Daten hin; fordert die Behörden auf, den Rechnungshof, den Ausschuss für Wettbewerbsschutz, das Amt für das öffentliche Beschaffungswesen und den Ausschuss für den Schutz der Bieter in Vergabeverfahren mit angemessenen Finanzmitteln, Verwaltungskapazitäten und Büroräumen auszustatten, damit sie ihren Dienstpflichten nachgehen können; bekräftigt, dass unabhängige Regulierungsstellen für den Kampf gegen systemische Korruption und für eine wirksame Kontrolle der Regierung von wesentlicher Bedeutung sind;

24. erinnert daran, dass starke, professionelle und unabhängige Medien und der Internetzugang unerlässliche Bestandteile eines demokratischen Systems sind; begrüßt daher die Annahme einer Strategie für die Entwicklung eines öffentlichen Informationssystems und den dazugehörigen Aktionsplan sowie den geplanten Rückzug des Staates als Eigentümer von Medienunternehmen; begrüßt, dass die verfassungsmäßigen Rechte in Bezug auf die Medien der Minderheitensprachen in der Strategie geachtet werden; ist jedoch über Versuche besorgt, den Mediensektor zu kontrollieren bzw. darauf Einfluss zu nehmen, und fordert die staatlichen Stellen auf, die Unabhängigkeit der Medien von politischem Druck oder anderweitigen Einflüssen sicherzustellen; fordert die serbische Regierung auf, im Einklang mit den EU-Standards die Freiheit und Unabhängigkeit der Medien sicherzustellen; ist angesichts einer neuen strafrechtlichen Bestimmung besorgt, die öffentliche Medienkommentare über Verfahren und Urteile der Justiz verbietet; ist angesichts der Drohungen gegen serbische Journalisten besorgt und fordert, dass diese Drohungen zum Gegenstand gründlicher Untersuchungen gemacht und somit sichere Rahmenbedingungen für Journalisten geschaffen werden, in denen sie ihrer Tätigkeit wirksam und ohne Selbstzensur nachgehen können; betont, dass Maßnahmen gegen die Konzentration der Eigentumsverhältnisse und gegen mangelnde Transparenz im Medienbereich ergriffen werden müssen und für einen gleichen Zugang zum Werbemarkt einschließlich der Vergabe öffentlicher Gelder für Werbe- und Promotionszwecke gesorgt werden muss; fordert Journalisten auf, den Verhaltenskodex einzuhalten; weist darauf hin, dass die Zahl der Internetzugänge nach wie vor gering ist, erkennt die Bedeutung des Internets für die Freiheit der Medien an und fordert die Staatsorgane nachdrücklich auf, in diesem Bereich ihre Anstrengungen weitestgehend zu intensivieren;

25. bedauert, dass die staatlichen Behörden praktisch eine Nachrichtensperre im ganzen Land in Bezug auf die Ereignisse vom Juli 2011 im Norden des Kosovo verhängt und die Rolle der KFOR dabei falsch dargestellt haben; unterstreicht die Bedeutung freier und unabhängiger Medien für die Demokratie und eine gut unterrichtete Öffentlichkeit;

26. begrüßt die Tätigkeit der demokratisch gewählten nationalen Minderheitenräte, die nationale Minderheiten im Bereich der Bildung, Kultur, der Medien und bezüglich der Verwendung der Amtssprache vertreten; weist jedoch auf die Bedeutung der vollständigen Umsetzung der Befugnisse dieser Minderheitenselbstverwaltungen sowie auf die Notwendigkeit angemessener finanzieller Zuschüsse hin, die im Gesetz über die nationalen Minderheitenräte zugesichert werden; nimmt die Beschwerden über Unregelmäßigkeiten bei den Vorbereitungen und den rechtlichen Anforderungen für die Einrichtung der Räte sowie die Beschwerden über Verstöße gegen die garantierten Befugnisse der nationalen Räte durch einige Ministerien und Kommunen zur Kenntnis und fordert die staatlichen Stellen auf, sie zu bearbeiten; begrüßt die Entscheidungen des serbischen Verwaltungsgerichts, in denen den Klagen des Nationalrates der nationalen ungarischen Minderheit stattgegeben wurde, die infolge von Verstößen lokaler Behörden gegen die Befugnisse des Nationalrates eingereicht worden waren;

27. verweist mit Genugtuung auf die insgesamt guten Beziehungen zwischen den Volksgruppen und darauf, dass die Vorfälle mit ethnischem Hintergrund im Lande an Zahl und Intensität abgenommen haben; ermuntert Serbien aber, weitere Anstrengungen im Bereich des Minderheitenschutzes zu unternehmen, indem es die verabschiedeten Rechtsvorschriften konsequent umsetzt; ist angesichts der Proteste von Angehörigen der albanischstämmigen Volksgruppe und der angespannten Lage in Sandžak besorgt und fordert die Regierung auf, einer Verbesserung in Bezug auf die Achtung der Grundrechte der Minderheiten eine höhere politische Priorität einzuräumen, wozu auch deren Zugang zu Bildung in ihrer Muttersprache, gleicher Zugang zum Arbeitsmarkt und eine angemessene Vertretung in lokalen Institutionen gehören; fordert die Regierung ferner auf, das Problem der regionalen Ungleichheiten in Angriff zu nehmen, indem sie die soziale und wirtschaftliche Entwicklung von Sandžak und der südöstlichen Region, einschließlich des Preševo-Tals, unterstützt, sowie Strategien zur Verringerung der Arbeitslosenquote in diesen Regionen zu entwickeln; begrüßt die im Oktober in der Ortschaft Bujanovac getroffene Vereinbarung, wonach serbischstämmige Bürger in die öffentliche Verwaltung eingebunden werden sollen, und fordert eine rasche Umsetzung dieser Vereinbarung;

28. stellt fest, dass zwei Jahre nach den Wahlen der Minderheitenräte aufgrund von angeblichen Verfahrensfehlern bei der Wahl immer noch kein bosnischer Nationalrat eingerichtet worden ist, und fordert dessen rasche Bildung im Einklang mit den Bestimmungen; fordert die führenden politischen und religiösen Vertreter auf, von die Stimmung aufheizenden Äußerungen abzusehen, die geeignet wären, die Spannungen weiter zu erhöhen; fordert die serbische Regierung auf, sich gegenüber den Spannungen im Zusammenhang mit der Religionsgemeinschaft in Sandžak neutral zu verhalten sowie für gute Beziehungen zu dieser Gemeinschaft zu sorgen und dabei ihr Recht auf Religionsfreiheit zu gewährleisten;

29. betont, wie wichtig eine Volkszählung zur Erhebung statistischer Daten für die Entwicklung Serbiens insbesondere in den unterentwickelten Regionen ist; begrüßt, dass die Maßnahmen zur Volkszählung im Oktober 2011 in Serbien im großen und ganzen erfolgreich waren; verurteilt in aller Schärfe den Boykottaufruf albanischstämmiger Politiker, dem Angehörige kommunaler Volkszählungsausschüsse und eine beträchtliche Zahl von Bürgern in Preševo und Bujanovac nachgekommen sind; stellt fest, dass die Behörden bislang keine statistischen Daten über die ethnische Zugehörigkeit vorgelegt haben;

30. fordert weitere Maßnahmen, die eine vollständige Umsetzung des Rechtsrahmens für Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung sicherstellen; ist angesichts des fehlenden politischen Willens ernsthaft besorgt, eine Politik der Toleranz und die Achtung der grundlegenden Menschenrechte aktiv zu fördern sowie für die Sicherheit der Teilnehmer an der Pride-Parade zu sorgen, die für den 2. Oktober 2011 geplant war, was in der Vorbereitungsphase offensichtlich wurde und zum Verbot der entsprechenden Organisation führte; verurteilt in aller Schärfe die Hetzreden und diskriminierenden Äußerungen zu dem Thema von einigen Politikern sowie Geistlichen der orthodoxen Kirche; erinnert die Regierung daran, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit fundamentale Menschenrechte und Grundwerte der EU sind, die von jedem Land, das Mitglied der EU werden will, zu achten sind; begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 22. Dezember in dieser Frage; begrüßt die positiven Maßnahmen des Bürgerbeauftragten und des Gleichstellungsbeauftragten zur Förderung dieser Werte in der serbischen Gesellschaft;

31. fordert eine Untersuchung der Drohungen von Seiten extremistischer Gruppen, die als Grund für das Verbot der Pride-Parade angegeben wurden; betont die Bedeutung der erstmals gefällten Schuldsprüche wegen der Diskriminierung Homosexueller, darunter die Verhängung einer zweijährigen Gefängnisstrafe gegen einen rechtsextremistischen Anführer durch das Höhere Gericht von Belgrad wegen der Anstiftung zu Gewalt während der Gay-Pride-Parade von 2010; weist aber auf das im Allgemeinen schleppende Tempo der Untersuchung der gewaltsamen Ausschreitungen bei der Pride-Parade im Jahr 2010 hin, die bislang nur zu einer geringen Zahl von milden Gerichtsurteilen geführt hat; begrüßt indes die von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten eingeleiteten Schritte, die ein Verbot der Tätigkeit extremistischer Organisationen zum Ziel haben; fordert die staatlichen und die städtischen Behörden auf, beharrlich auf eine Atmosphäre der Toleranz – auch mittels Aufklärungskampagnen gegen Homophobie – im Einklang mit EU-Standards hinzuarbeiten;

32. begrüßt Fortschritte beim Kinderschutz und der Schaffung einer soliden Rechtsgrundlage sowie Strategien für eine größere Achtung der Kinderrechte und die Reformierung der Kinderfürsorge; ist gleichwohl angesichts des langsamen Tempos bei der Umsetzung der verabschiedeten Gesetze besorgt, insbesondere, was Kinder mit Behinderungen, von denen viele faktisch aus der Gesellschaft ausgegrenzt werden, und den Aufbau von Kinderschutzeinrichtungen auf kommunaler Ebene betrifft; betrachtet vor allem die zunehmende Jugendkriminalität mit Sorge; fordert die Behörden daher auf, Vorbeugungsmaßnahmen tatkräftig umzusetzen und alle notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der Gewalt in Schulen zu ergreifen;

33. begrüßt die Änderungen des Wahlgesetzes zur Erhöhung des Frauenanteils in der Legislative; fordert die Behörden auf, politische Maßnahmen rasch umzusetzen, die sich gegen Diskriminierung, einschließlich indirekter Diskriminierung, richten, der Frauen weiterhin auf dem Arbeitsmarkt und in anderen Bereichen der Gesellschaft ausgesetzt sind, und eine größere Teilhabe von Frauen am politischen Leben des Landes, so auch in der Regierung, zu fördern; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass – trotz bestehender Gesetze und Umsetzungsorgane in Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung und zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter – eine wirksame Umsetzung der geltenden Gesetze und weitere Stärkung der Verwaltungskapazitäten nach wie vor große Probleme bereiten; fordert die Behörden dringend auf, ihre Anstrengungen in dieser Hinsicht zu verstärken; fordert entschlossenere Maßnahmen zur Verhinderung und Meldung von Fällen häuslicher Gewalt und zur Unterstützung der Opfer; begrüßt in diesem Zusammenhang die Eröffnung des ersten Frauenhauses im Süden des Landes;

34. weist auf die schwierige Lage der Roma hin, die nach wie vor unter Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt sowie unter erschwertem Zugang zu angemessenem Wohnraum, Bildung und Gesundheitsdiensten zu leiden haben; begrüßt eine Reihe von Initiativen der staatlichen Stellen, sich insbesondere der Frage der Gesundheitsversorgung, des Zugangs zu Bildung und der Registrierung von Roma anzunehmen; fordert die Vertreter der Volksgruppe der Roma auf, aktiv an diesem Prozess mitzuwirken; fordert die serbische Regierung auf, die Nationale Strategie für die Verbesserung der Stellung der Roma und den dazugehörigen Aktionsplan zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Roma in Einklang mit dem EU-Rahmen für nationale Integrationsstrategien für Roma in vollem Umfang durchzuführen; ist angesichts der niedrigen Einschulungsquote von Roma-Kindern, insbesondere Mädchen, besorgt; fordert die serbische Regierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle Roma über Personalausweise verfügen, da ihnen ansonsten grundlegende Bürgerrechte vorenthalten werden könnten; unterstreicht, dass sich die Angehörigen der Volksgruppe der Roma in Serbien, die infolge des Krieges aus dem Kosovo geflohen sind, in einer besonders schwierigen Lage befinden; verurteilt die Zwangsräumungsmaßnahmen gegen Roma, darunter Kinder und ältere Menschen, ohne deren ordentliche Konsultierung und Benachrichtigung und ohne Bereitstellung alternativer Wohnungen; fordert die staatlichen Stellen auf, diese Praxis umgehend einzustellen;

35. fordert die serbischen Behörden auf, in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden einen institutionellen und rechtlichen Rahmen für Sozialverbände zu schaffen und das Angebot an Leistungen und Ansprüchen besser zu koordinieren, es an die Bedürfnisse vor Ort anzupassen sowie die potenziellen und tatsächlichen Leistungs- und Anspruchsberechtigten in die Gestaltung, Kontrolle und Bewertung des Systems einzubeziehen; unterstreicht, wie wichtig die Stärkung der Kapazitäten der Kommunen in diesem Zusammenhang ist;

36. betont, wie wichtig zivilgesellschaftliche Organisationen für die Verbesserung der Beziehungen zwischen den einzelnen Volksgruppen und die Förderung der Toleranz sowie die Kontrolle der Tätigkeiten der Behörden sind; fordert die Regierung und das Parlament auf, einen schlüssigen Rahmen zu entwerfen, der deren angemessene Konsultierung bei der Ausarbeitung sozialpolitischer Maßnahmen vorsieht, und seine Umsetzung zu koordinieren; fordert die Regierung nachdrücklich auf, alle gegen ethnische Minderheiten gerichteten Vorfälle umfassend zu untersuchen; ist angesichts der gegen Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Medienorganisationen gerichteten Drohungen besorgt, wovon insbesondere Personen betroffen sind, die sich gegen Kriegsverbrechen, organisierte Gewalt, Korruption bzw. für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen oder die Beziehungen zum Kosovo engagieren, und fordert die Behörden auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese Drohungen untersucht und die Urheber vor Gericht gestellt werden und man damit der grassierenden Straflosigkeit ein Ende bereitet;

37. bekundet seine Unterstützung für die RECOM-Initiative (Regionalkommission für Wahrheitsfindung und Aufrichtigkeit in Bezug auf Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen die Menschenrechte im ehemaligen Jugoslawien), um den Sensibilisierungs- und Aussöhnungsprozess in den westlichen Balkanstaaten weiter voranzutreiben;

38. betont, dass Serbien die acht wichtigsten Arbeitnehmerrechtsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und die revidierte Europäische Sozialcharta ratifiziert hat; weist darauf hin, dass die Gewerkschaftsrechte trotz der verfassungsrechtlichen Garantien nach wie vor beschränkt sind, und fordert Serbien auf, diese Rechte aufzuwerten; ist besorgt über die Tatsache, dass der soziale Dialog weiterhin schwach ausgeprägt ist und die Anhörung der Sozialpartner unregelmäßig erfolgt; fordert weitere Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschafts- und Sozialrats, um sicherzustellen, dass dieser bei der Stärkung des sozialen Dialogs eine tatkräftigere Rolle spielen und eine aktivere beratende Funktion bei der Gesetzgebung wahrnehmen kann;

39. fordert Serbien und die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die im Rahmen der Fortschritte in Richtung einer EU-Mitgliedschaft durchgeführten Strukturreformen und die Liberalisierung nicht zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen sowie einer Schwächung der Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte führen;

40. nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Unterstützung durch das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) in Serbien gut funktioniert; ermutigt die Regierung und die EU, die Verwaltungsverfahren für die IPA-Finanzierung zu vereinfachen, um sie für kleinere und nicht zentralisierte Begünstigte besser zugänglich zu machen; betont, dass bei der bevorstehenden Überprüfung des Finanzrahmens der EU eine angemessene Höhe der Heranführungshilfe aufrechterhalten werden muss;

41. begrüßt die Arbeit des Bürgerbeauftragten und fordert die staatlichen Stellen auf, seine Empfehlungen uneingeschränkt politisch zu unterstützen und deren Weiterbehandlung zu gewährleisten sowie seine Behörde mit angemessenen finanziellen und administrativen Mitteln sowie den entsprechenden Räumlichkeiten auszustatten, die für die Ausübung seiner Tätigkeit erforderlich sind;

42. begrüßt die Initiative der Stadt Belgrad, eine Kampagne für Belgrad als Europäische Kulturhauptstadt im Jahr 2020 zu starten, und befürwortet ähnliche Vorhaben, mit denen Belgrad und Serbien kulturell näher an die EU heranrücken, insbesondere, was das Zusammenleben der Volksgruppen, das multikulturelle Verständnis und den Dialog der Religionen anbetrifft; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Belgrads Kandidatur zu unterstützen; appelliert in diesem Zusammenhang an das serbische Parlament, die erforderlichen Sondergesetze zur Regelung kultureller Aktivitäten zu verabschieden und umzusetzen sowie eine Strategie der kulturellen Entwicklung zu verabschieden, mit der das Kulturgesetz besser umgesetzt wird;

43. bekräftigt, wie wichtig eine integrative regionale Zusammenarbeit in der westlichen Balkanregion ist, und befürwortet die aktive Beteiligung Serbiens an regionalen Initiativen und bilateralen Treffen zur Förderung gutnachbarschaftlicher Beziehungen sowie die zunehmend aktive Rolle des Landes beim Aussöhnungsprozess in der Region; begrüßt den Staatsbesuch von Präsident Tadić in Bosnien und Herzegowina sowie seine Unterstützung für die territoriale Integrität und Souveränität des Landes; fordert die serbische Regierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass ihre unmittelbaren Beziehungen mit den Behörden der Republika Srpska dieser bekundeten Unterstützung entsprechen und die Integrität, Souveränität sowie die Befugnisse und die wirksame Funktionsweise der Institutionen des Staates Bosnien und Herzegowina nicht untergraben; fordert die staatlichen serbischen Stellen des Weiteren auf, Reformen in Bosnien und Herzegowina zu unterstützen, die eine Stärkung und Straffung der Institutionen des Landes bei Reformen mit EU-Bezug zum Ziel haben; fordert beide Regierungen auf, eine gemeinsame Sondersitzung abzuhalten, um eine bessere Abstimmung bei Reformen mit EU-Bezug zu erreichen; begrüßt die von den Präsidenten Josipović and Tadić gestarteten Initiativen und ihre Erfolge bei der Verbesserung der politischen Beziehungen zwischen Kroatien und Serbien; weist erneut darauf hin, dass solche positiven Schritte bei den bilateralen Beziehungen eine gute Grundlage für die Lösung ausstehender Grenzfragen bieten, und unterstreicht, dass die von beiden Ländern gegeneinander angestrengten Prozesse wegen Völkermord weitere Fortschritte auf diesem Gebiet nicht behindern sollten; fordert die serbischen Behörden auf, mit den Ländern des ehemaligen Jugoslawien und anderen Nachbarstaaten bei der Lösung aller ausstehenden Probleme der Rechtsnachfolge eng zusammenzuarbeiten; spricht sich für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den benachbarten EU-Staaten Bulgarien, Ungarn und Rumänien unter anderem im Rahmen der EU-Strategie für den Donauraum aus;

44. begrüßt das aktive Mitwirken Serbiens an den Fortschritten im Sarajewo-Prozess und der Unterzeichung einer Erklärung der Minister von Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Montenegro am 7. November, in der der Wille zum Ausdruck gebracht wurde, der Vertreibung ein Ende zu setzen und dauerhafte Lösungen für die Flüchtlinge und Binnenflüchtlinge zu finden; blickt mit Erwartung auf die für den 24. April 2012 in Sarajewo anberaumte Regionale Geberkonferenz, auf der das Gemeinsame Regionale Wohnungsbauprogramm bezüglich der noch ausstehenden Erfordernisse präsentiert werden wird, und hofft, dass ein erhebliches Maß an Unterstützung für die Unterbringung von Flüchtlingen und Binnenflüchtlingen in allen Ländern gewonnen werden kann, davon in einem angemessenen Verhältnis für Serbien, das einen der größten Anteile an Binnenflüchtlingen in Europa beherbergt;

45. begrüßt die verbesserten Beziehungen zwischen Montenegro und Serbien; fordert eine engere Abstimmung zwischen den jeweiligen Regierungen bei Reformen mit EU-Bezug und insbesondere bei den Bemühungen, gemeinsame Herausforderungen hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und vor allem bei Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Angriff zu nehmen; fordert beide Regierungen auf, ihre Bemühungen um eine Lösung der ausstehenden Grenzfragen zu intensivieren;

46. begrüßt das zwischen Serbien und Mazedonien geschlossene Abkommen über die Freizügigkeit der Bürger sowie die bereits von Serbien und Montenegro bzw. Bosnien-Herzegowina unterzeichneten Abkommen, und hofft, dass derartige Abkommen, mit denen die bilateralen Beziehungen und die Chancen für die Bürger der entsprechenden Länder verbessert werden, auf alle Staaten der Region ausgeweitet werden können;

47. betont, wie wichtig die Tätigkeit der Historischen Aussöhnungskommission ist, und bekräftigt , dass ein fortgesetzter Dialog zu besseren Beziehungen führen kann; bedauert indes, dass ein Großteil der historischen Archive, insbesondere das der früheren Geheimpolizei UDBA, weiterhin unzugänglich ist; fordert ferner mit Nachdruck eine umfassende und gründliche Untersuchung der Massaker aus dem Zeitraum von 1944 bis 1945;

48. fordert die Behörden auf, die Vojvodina, der es wirtschaftlich verhältnismäßig gut geht, als Beispiel zu propagieren, an dem sich die unterentwickelten Regionen Serbiens orientieren sollten; fordert die Behörden auf, zwei Jahre nach der Annahme des Statuts der Vojvodina das entsprechende Finanzierungsgesetz der Provinz rasch zu verabschieden;

49. empfiehlt, die EU-Mittel im Rahmen der Unterstützung des Reformprozesses in Serbien durch die EU den nationalen Minderheitenräten und den zivilgesellschaftlichen Organisationen des Landes unmittelbar zugänglich zu machen;

50. fordert die Behörden auf, weitere Schritte zur Öffnung der Grenzregionen für Nachbarstaaten einzuleiten, um dadurch die Handels- und Wirtschaftskontakte zu befördern; betont, wie wichtig es für die Verbesserung der örtlichen Wirtschaftsentwicklung ist, dass am Grenzübergang Ribarci-Oltomantsi ein Abfertigungspunkt für Nutzfahrzeuge eingerichtet wird;

51. betont, wie überaus wichtig eine hochwertige Bildung für die weitere gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Serbiens sowie für den Abbau der hohen Arbeitslosigkeit im Lande, insbesondere bei der Jugend, ist; fordert die staatlichen Stellen auf, sich aktiv dafür einzusetzen, dass die Jugendlichen den Wert der Bildung erkennen, sowie mehr in die Hochschulbildung zu investieren; betont, wie wichtig öffentliche Investitionen in die Anstellung von Universitätsabgängern sind, um die Effizienz des öffentlichen Sektors zu steigern und die weitere Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte zu verhindern, da diese ein schwerwiegendes Hindernis für die langfristige Entwicklung des Landes darstellen wird;

52. fordert verstärkte Anstrengungen, um einen uneingeschränkten, qualitativ hochwertigen Unterricht in den Minderheitensprachen auf staatlicher und Provinzebene und insbesondere die Ausstattung mit allen erforderlichen Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien sicherzustellen, was zur Wahrung der ethnischen und kulturellen Identität erforderlich ist, ein Recht, das bereits in der Verfassung sowie durch das Bundesgesetz zum Schutz der Rechte und Freiheiten nationaler Minderheiten von 2002 verankert ist und im Einklang mit den im Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten enthaltenen Leitlinien steht; begrüßt daher die Eröffnung der zweisprachigen Fakultät in Bujanovac, an der sich sowohl Studenten der albanischen als auch der serbischen Volksgruppe einschreiben können; fordert Serbien auf, diese Politik gegebenenfalls auch auf andere Minderheiten zu übertragen; fordert beide Minderheiten und die serbische Bevölkerungsmehrheit auf, im Interesse eines besseren Verständnisses die Sprache des jeweils anderen zu lernen; betont, dass die kulturelle Vielfalt ethnischer Minderheiten geachtet werden muss, indem die ungehinderte Verbreitung von Kulturzentren, elektronischen und konventionellen Medien sowie Büchereien gestattet wird, die auf die kulturellen Bedürfnisse dieser Volksgruppen angemessen eingehen;

53. fordert die serbische Regierung auf, die Frage bezüglich der Akkreditierung der Internationalen Universität von Novi Pazar in der Region Sandžak zu lösen, und betont, wie wichtig es ist, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Ausschusses für Akkreditierung und Qualitätskontrolle sicherzustellen;

54. begrüßt die wichtigen Schritte in Richtung einer funktionierenden Marktwirtschaft und die Maßnahmen der Regierung, die zu einer verbesserten finanziellen und makroökonomischen Lage in Serbien geführt haben; nimmt den Beschluss zur Kenntnis, das Standby-Abkommen mit dem IWF auszusetzen, bis eine neue Regierung gewählt ist; hebt hervor, dass Serbien Strukturreformen durchführen muss, um die Produktionskapazitäten der Wirtschaft auszubauen, und dass das Land sein Haushaltsdefizit verringern muss; erinnert daran, dass sich die globale Finanz- und Wirtschaftskrise negativ auf die Gesellschaft und insbesondere auf die besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen auswirkt; fordert die staatlichen Stellen auf, die negativen Auswirkungen auf diese Gruppen – Armut, Arbeitslosigkeit, soziale Ausgrenzung – möglichst gering zu halten und gleichzeitig deren Ursachen durch die Entwicklung der notwendigen sozial- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen zu bekämpfen;

55. betont, dass es echter rechtsstaatlicher Verhältnisse im Lande bedarf, damit Anreize für ausländische Investoren geschaffen, die Rahmenbedingungen für eine rascheren Übergang der Wirtschaft zu einer freien Marktwirtschaft verbessert und bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden; erinnert daher daran, dass bestehende Monopole diesen Übergang erheblich behindern, und fordert die Regierung auf, weitere Maßnahmen zu deren Abschaffung zu ergreifen; betont, wie wichtig es ist, übermäßige Bürokratie abzubauen sowie den Wettbewerb und die Rolle des privaten Sektors zu stärken;

56. begrüßt die Anstrengungen der Regierung, einen florierenden KMU-Sektor durch die Verabschiedung und Umsetzung entsprechender Rechtsvorschriften und die Einrichtung von Verwaltungsstellen zur Unterstützung von KMU aufzubauen; fordert gleichzeitig vermehrte Anstrengungen zur Unterstützung der Verbreitung von KMU, indem man den Verwaltungsaufwand reduziert, den Arbeitsmarkt flexibler gestaltet und den Zugang von KMU zu Finanzmitteln erleichtert; fordert die Regierung auf, eine KMU-Definition zu verwenden, die in vollem Einklang mit EU-Empfehlungen steht;

57. fordert die serbische Regierung auf, die erforderlichen Maßnahmen für eine verstärkte Kooperation mit kleinen und mittleren Unternehmen in den Nachbarregionen zu ergreifen; betont, dass dies eine wesentliche Voraussetzung für eine gewinnbringendere Verzahnung der serbischen Volkswirtschaft mit dem EU-Handelssystem ist;

58. begrüßt die beachtlichen Fortschritte, die Serbien bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Umweltbereich erzielt hat; fordert weitere dauerhafte Anstrengungen in diesem Bereich mit einem Schwerpunkt auf der Durchsetzung von Rechtsvorschriften; fordert die Behörden auf, ihre Anstrengungen, insbesondere in Bezug auf die Wasserqualität und Abfallentsorgung, zu intensivieren; fordert Serbien auf, Klimaschutzziele im Einklang mit denen der Europäischen Union zu verabschieden;

59. begrüßt den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Serbien, mit dem ein Rahmen für die Beteiligung Serbiens an Krisenbewältigungsoperationen der EU geschaffen wurde, und weist lobend auf die Bereitschaft des Landes hin, sich an zwei GSVP-Operationen der EU (EUTM und EU NAVFOR Somalia) zu beteiligen;

60. fordert weitere Anstrengungen zur Entwicklung eines tragfähigen öffentlichen Verkehrsnetzes in Serbien und insbesondere zur Verbesserung des Schienennetzes und der Binnenwasserstraßen (Korridor VII) sowie des Straßennetzes, darunter die rasche Vollendung des gesamteuropäischen Korridors X; betont, wie wichtig verbesserte Verkehrsverbindungen mit den Nachbarländern für eine größere Mobilität der Bürger sind;

61. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament Serbiens zu übermitteln.

[1] ABl. L 80 vom 19.3.2008, S. 46.
[2] A/RES/64/298.
[3] ABl. L 334 vom 19.12.2007, S. 46.
[4] ABl. L 336 vom 18.12.2009, S. 1.