Plenarsitzungsdokument
17.10.2012 B7‑0463/2012
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Wahl in Belarus
( 2012/2815(RSP) )
Libor Rouček, Justas Vincas Paleckis, Kristian Vigenin, Marek Siwiec, Liisa Jaakonsaari
im Namen der S&D-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Wahl in Belarus
( 2012/2815(RSP) )
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Belarus,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, vom 24. September 2012, in der er zutiefst bedauert, dass die Parlamentswahl in Weißrussland erneut nicht den internationalen Standards für faire und transparente Wahlen entsprochen hat,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der EU, Catherine Ashton, und des Kommissionsmitglieds Štefan Füle vom 24. September 2012 zu der Parlamentswahl in Belarus,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Generalsekretärs des Europarats, Thorbjørn Jagland, und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, vom 10. Oktober 2012 zum Europäischen Tag und Welttag gegen die Todesstrafe,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Belarus, die anlässlich der 3191. Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ am 15. Oktober 2012 in Brüssel angenommen wurden,
– unter Hinweis auf die Erklärung über vorläufige Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zu der Präsidentschaftswahl in Belarus, die am 24. September 2012 vom Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der OSZE und von der Parlamentarischen Versammlung der OSZE (PV der OSZE) abgegeben wurde,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die OSZE seit 1995 keine einzige der Parlaments- oder Präsidentschaftswahlen in Belarus als frei und fair anerkannt hat;
B. in der Erwägung, dass bei der Parlamentswahl vom 23. September nach Ansicht der internationalen Wahlbeobachtungsmission des BDIMR der OSZE und der PV der OSZE mehrere Anforderungen der OSZE – darunter das Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich mit anderen zusammenzuschließen, ihr passives Wahlrecht auszuüben und ihre Meinung frei zu äußern – trotz gewisser Verbesserungen des Wahlgesetzes missachtet wurden; in der Erwägung, dass den internationalen Wahlbeobachtern nicht hinreichend Gelegenheit gegeben wurde, die Stimmauszählung zu verfolgen, und dass sie das Verfahren in einer erheblichen Anzahl an Wahllokalen als negativ bewertet haben;
C. in der Erwägung, dass der Rechtsrahmen trotz der Änderungen des belarussischen Wahlgesetzes keine angemessene Gewähr für einen Wahlgang im Einklang mit den Anforderungen der OSZE und internationalen Standards geboten hat;
D. in der Erwägung, dass nach Angaben der Zentralen Wahlkommission von Belarus 74,3 % der Stimmberechtigten an der Wahl teilgenommen haben und 109 von 110 Mitgliedern der Repräsentantenkammer im ersten Wahlgang gewählt wurden; in der Erwägung, dass in einem Wahlkreis das Quorum von 50 % nicht erreicht wurde; in der Erwägung, dass keine Kandidaten der Opposition gewählt wurden;
E. in der Erwägung, dass einige oppositionelle politische Parteien und Bewegungen (wie die Bürgerbewegung „Europäisches Belarus“ und die nicht registrierte Belarussische Christdemokratische Partei) die Wahl boykottiert haben, während andere einer Teilnahme unter bestimmten Bedingungen zugestimmt haben, die auch als „aktiver Boykott“ bezeichnet wurde, das heißt, diese Parteien und Bewegungen beteiligten sich zwar am Wahlkampf, zogen aber ihre Kandidaten vor dem Wahlgang zurück, weil die Bedingungen für ihre Teilnahme, insbesondere die Freilassung aller politischen Gefangenen, nicht erfüllt wurden und sie nur geringes Vertrauen in das Wahlverfahren hegten;
F. in der Erwägung, dass internationale unabhängige Beobachter über zahlreiche Verstöße berichtet haben; in der Erwägung, dass die Beobachtergruppe „Menschenrechtsverteidiger für freie Wahlen“ erklärt hat, bei der Wahl sei es zu schwerwiegenden Verstößen gekommen, und die fehlende Transparenz bei der Auszählung der Stimmzettel sei kein Grund für die Behauptung, das Wahlergebnis zeige den Willen der Bevölkerung von Belarus;
G. in der Erwägung, dass hauptsächlich über folgende Verstöße berichtet wurde: Ausübung von Druck auf Oppositionskandidaten und unabhängige Beobachter während des Wahlkampfs, ungleiche Besetzung der Wahlkommissionen, Zensur der Programme und Darstellungen der Kandidaten in staatlichen Medien, erzwungene vorzeitige Stimmabgabe, erhebliche Behinderungen der Arbeit der Beobachter, Intransparenz der vorzeitigen Stimmabgabe, Stimmabgabe und ‑auszählung außerhalb der Wahllokale sowie Fälschung des Wahlergebnisses;
H. in der Erwägung, dass bei der Registrierung von Kandidaten Diskriminierungen festzustellen waren; in der Erwägung, dass die Mehrzahl der Ablehnungen gegenüber den Initiativgruppen von Mikalaj Statkewitsch und Aljaksej Michalewitsch ausgesprochen wurde; in der Erwägung, dass unter anderem Aljaksandr Milinkewitsch, dem Vorsitzenden der Bewegung für Freiheit, und Michail Paschkewitsch, einem Aktivisten der Bewegung „Sag die Wahrheit“, die Registrierung als Kandidat verweigert wurde;
I. in der Erwägung, dass die Kandidaten im Wahlkampf fünf Minuten Redezeit im staatlichen Rundfunk und im staatlichen Fernsehen sowie fünf Minuten für eine Darstellung in vorab aufgezeichneten Debatten hatten; in der Erwägung, dass aufgrund administrativer Hindernisse nicht über eine breite Palette unterschiedlicher Ansichten im Wahlkampf berichtet wurde; in der Erwägung, dass ab dem 27. August 2012 auf Beschluss der Zentralen Wahlkommission die meisten Medien den Kandidaten, die zu einem Wahlboykott aufgerufen hatten, Sendezeit verweigert haben und dass die Zeitungen Zensur ausgeübt und sich geweigert haben, die Programme dieser Kandidaten zu veröffentlichen;
J. in der Erwägung, dass die belarussische Opposition das Wahlergebnis angezweifelt und erklärt hat, sie werde die Wahl aufgrund schwerwiegender Verstöße nicht anerkennen; in der Erwägung, dass die Wahlbeteiligung nach Angaben der Opposition nur bei 44 % lag;
K. in der Erwägung, dass in Belarus immer noch zwölf politische Gefangene inhaftiert sind, darunter der Menschenrechtsverteidiger und Vizepräsident der Internationalen Föderation für Menschenrechte, Ales Bjaljazki, der ehemalige Präsidentschaftskandidat Mikalaj Statkewitsch und der Vorsitzende der Jugendorganisation „Junge Front“, Smizer Daschkewitsch, der vor kurzem aus Protest gegen Misshandlungen und Bedrohungen durch Gefängnispersonal einen Hungerstreik begonnen hat;
L. in der Erwägung, dass Ales Bjaljazki am 13. September als Kandidat für den Sacharow-Preis für geistige Freiheit des Europäischen Parlaments nominiert wurde;
M. in der Erwägung, dass der führende Oppositionsaktivist Sjarhej Kawalenka am 26. September 2012 aus dem Gefängnis entlassen wurde, nachdem er unter wachsendem Druck der Gefängnisleitung, die ihn in Einzelhaft genommen und erpresst hatte, um Gnade ersucht hatte; in der Erwägung, dass die Freilassung politischer Gefangene nicht bedingungslos ist, weil sie ständig von staatlichen Stellen überwacht werden und sie der Polizei regelmäßig über ihren Aufenthaltsort Bericht erstatten müssen;
N. in der Erwägung, dass Belarus das letzte Land Europas ist, in dem weiterhin die Todesstrafe verhängt wird und immer noch Hinrichtungen vollstreckt werden; in der Erwägung, dass nach Angaben von Menschenrechtsaktivisten seit 1991 in Belarus etwa 400 Menschen hingerichtet worden sind;
1. bedauert, dass auch die Parlamentswahl vom 23. September 2012 den internationalen Standards für freie, faire und transparente Wahlen nicht genügt;
2. erklärt sich zutiefst besorgt über die zahlreichen Unregelmäßigkeiten, die von der Wahlbeobachtungsmission des BDIMR der OSZE gemeldet wurden, und erachtet diese Wahl als weitere verpasste Gelegenheit für die Staatsorgane von Belarus, eine Wahl im Einklang mit den Standards der OSZE und allen internationalen demokratischen Normen abzuhalten und sich den gemeinsamen europäischen Werten anzunähern;
3. bedauert den undemokratischen Ablauf der Parlamentswahl in Belarus und ist der Ansicht, dass die Gültigkeit des Wahlergebnisses und die Legitimität der gewählten Parlamentarier durch die Berichte über Verstöße gegen die Grundsätze freier und fairer Wahlen deutlich in Frage gestellt wird;
4. missbilligt nach wie vor auf das Schärfste, dass sich Lage der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Belarus weiter verschlechtert und es an tiefgreifenden demokratischen und wirtschaftlichen Reformen mangelt;
5. fordert die Staatsorgane von Belarus nachdrücklich auf, alle noch inhaftierten politischen Gefangenen, die wegen ihres Einsatzes für die Menschenrechte und der friedlichen Ausübung ihrer Rechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ins Visier der Staatsorgane geraten waren und aufgrund gegenstandsloser Vorwürfe inhaftiert sind, unverzüglich und bedingungslos freizulassen und zu rehabilitieren;
6. fordert die Staatsorgane von Belarus nachdrücklich auf, der Praxis der willkürlichen Festnahmen von Menschenrechtsverteidigern sowie dem verstärkten Rückgriff auf willkürliche vorübergehende Festnahmen und willkürliche Reiseverbote, mit denen Vertreter der politischen Opposition und der Medien eingeschüchtert werden sollen, ein Ende zu setzen;
7. nimmt die Freilassung von Sjarhej Kawalenka als positives Zeichen zur Kenntnis, bedauert aber, dass sie auf der Grundlage eines unter Folter erzwungenen Gnadengesuchs erfolgt ist;
8. fordert den Rat und die Kommission auf, alle Initiativen für den Aufbau der demokratischen Zivilgesellschaft in Belarus weiterhin zu unterstützen, weil dies dazu führen könnte, dass sich die Belarussen stärker an der Politik beteiligen und dass das Bewusstsein für den notwendigen Wandel geschärft wird;
9. fordert den Rat und die Kommission auf, den „Europäischen Dialog über Modernisierung“ weiter auszubauen, indem die notwendigen Kapazitäten aufgebaut werden und strategisch auf breitere Kreise der Zivilgesellschaft in verschiedenen Bereichen abgezielt wird, um die Wirkung der Modernisierungsprogramme zu maximieren, für mehr Transparenz zu sorgen und die Sichtbarkeit der EU in der belarussischen Bevölkerung zu verbessern;
10. fordert die Staatsorgane von Belarus auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den „Europäischen Dialog über Modernisierung“ in vollem Umfang zu Gunsten der belarussischen Bevölkerung zu nutzen;
11. bedauert, dass das Europäische Parlament aufgrund der negativen Bewertung dieser Parlamentswahl erneut daran gehindert ist, offizielle Beziehungen zum belarussischen Parlament aufzunehmen; bedauert, dass die Parlamentarische Versammlung EURO-NEST zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grund dazu hat, offizielle Vertreter des Legislativorgans in Belarus dazu aufzufordern, ihre Sitze in der Versammlung einzunehmen, wodurch die Östliche Partnerschaft eines wichtigen Instruments beraubt wird, mit dem eine Annäherung von Belarus an die demokratischen Werte der EU bewirkt werden könnte;
12. legt allen demokratischen politischen Kräften und Aktivisten der Zivilgesellschaft in Belarus nahe, sich auf eine einheitliche Vorgehensweise zu verständigen, um ihre Aktionen mit dem Ziel wirksamer zu gestalten, konkrete Programme für den Politikwechsel auszuarbeiten, durch den die Lebensumstände der Bevölkerung von Belarus verbessert werden und mehr Demokratie in ihren Alltag einziehen könnte;
13. bekräftigt seine feste Zusage, das Engagement der EU für die belarussische Bevölkerung und die demokratische Zivilgesellschaft zu intensivieren und ihre demokratischen Bestrebungen zu unterstützen;
14. fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, ihr Engagement für die demokratische Zivilgesellschaft in Belarus fortzusetzen und die Visumgebühren für belarussische Bürgerinnen und Bürger zu senken oder abzuschaffen;
15. fordert Belarus – das letzte Land Europas, in dem die Todesstrafe noch vollstreckt wird – erneut auf, ein sofortiges Moratorium für Hinrichtungen einzuführen und in einem ersten Schritt zur vollständigen Abschaffung unverzüglich ein Moratorium für die Todesstrafe zu verkünden;
16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten, den parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarats und dem Parlament und der Regierung von Belarus zu übermitteln.