Plenarsitzungsdokument
17.10.2012 B7‑0467/2012
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zu Georgien
( 2012/2816(RSP) )
Ulrike Lunacek, Werner Schulz, Raül Romeva i Rueda, Indrek Tarand, Nicole Kiil-Nielsen
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Georgien
( 2012/2816(RSP) )
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Georgien, insbesondere seine Entschließung vom 17. November 2011 mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und den EAD zu den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen EU-Georgien,
– unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen Georgien und der Europäischen Union, das am 1. Juli 1999 in Kraft trat,
– in Kenntnis der Erklärung vom 2. Oktober 2012 zu den vorläufigen Erkenntnissen und Schlussfolgerungen der Internationalen Wahlbeobachtermission für die Parlamentswahlen in Georgien,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin, Catherine Ashton, und von Kommissionsmitglied Stefan Fule im Anschluss an die Bekanntgabe der Ergebnisse der Parlamentswahlen in Georgien,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 15. Oktober 2012,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2011 mit dem Titel: „Die Europäische Nachbarschaftspolitik – eine Bestandsaufnahme“,
– in Kenntnis des am 15. Mai 2012 veröffentlichten Fortschrittsberichts über die Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik in Georgien,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft vom 29./30. September 2011 in Warschau,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. unter Hinweis darauf, dass die euro-atlantische Integration in den letzten Jahren das vorrangigste Thema auf der politischen Tagesordnung Georgiens und eines der Hauptanliegen der georgischen Gesellschaft war; unter Hinweis darauf, dass ein stabiles, demokratisches und uneingeschränkt souveränes Georgien, das die Grundsätze der Rechtstaatlichkeit, der Menschenrechte, des Schutzes von Minderheiten und einer sozialen Marktwirtschaft achtet und die Grundrechte gewährleistet, sowohl im Interesse der EU als auch dem der Bevölkerung Georgiens liegt;
B. unter Hinweis darauf, dass Georgien eines der Gründungsmitglieder der Östlichen Partnerschaft ist; in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs der EU und der Staaten Osteuropas auf dem Gipfeltreffen vom 29./30. September 2011 in Warschau bekräftigt haben, dass die Östliche Partnerschaft auf einer Wertegemeinschaft beruht und sich auf die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit stützt;
C. unter Hinweis darauf, dass die Bevölkerung Georgiens am 1. Oktober aufgerufen war, ein neues Parlament für das Land zu wählen, und die Wahlen in einem angespannten und in höchstem Maße polarisierten politischen Klima stattfanden, das während des Wahlkampfes durch angebliches Fehlverhalten, ein tiefes Misstrauen zwischen den Parteien, Einschüchterungsversuche und einige gewaltsame Zwischenfälle beeinträchtigt wurde;
D. unter Hinweis darauf, dass die Wahlverfahren am Wahltag im ganzen Land mit einer hohen Beteiligung der Bevölkerung friedlich und ruhig abliefen; unter Hinweis darauf, dass eine bisher nicht dagewesene Zahl von ausländischen und georgischen Wahlbeobachtern den Großteil der Wahlbezirke in Georgien abdeckte;
E. unter Hinweis darauf, dass diese Parlamentswahlen den vorläufigen Schlussfolgerungen der Internationalen Wahlbeobachtermission zufolge einen wichtigen Schritt bei der Konsolidierung der Durchführung demokratischer Wahlen entsprechend den im Rahmen der OECD und des Europarates eingegangenen Verpflichtungen darstellten;
F. unter Hinweis darauf, dass einige Schlüsselpunkte im Wahlgesetz noch immer geregelt werden müssen, insbesondere was wichtige frühere Empfehlungen des BDIMR der OSZE und der Venedig-Kommission betrifft, z. B. die unterschiedliche Bevölkerungszahl in einzelnen Einerwahlkreisen;
G. unter Hinweis darauf, dass die Opposition heftige Kritik an der staatlichen Wahlprüfungsstelle übte, die beschuldigt wurde, die Vorschriften des Wahlgesetzes nicht auf transparente, unparteiische und in sich schlüssige Weise anzuwenden;
H. unter Hinweis darauf, dass die Zentrale Wahlkommission entschieden hat, dass die Wahlen am 14. Oktober in sieben Wahlbezirken von drei Einerwahlkreisen wiederholt werden;
I. unter Hinweis darauf, dass das Bündnis „Georgischer Traum“, das die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigte, das Land in Kohabitation mit Präsident Saakaschwili regieren muss;
J. unter Hinweis darauf, dass die Ausstrahlung von Videoaufnahmen, in denen die Folter von Insassen georgischer Haftanstalten zu sehen ist, zu weit verbreiteten Protesten geführt und schwerwiegendes Fehlverhalten von Regierungsstellen, die für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung verantwortlich sind, aufgedeckt hat; unter Hinweis darauf, dass wegen dieses Skandals zwei Minister zurückgetreten sind;
K. unter Hinweis darauf, dass die von Georgien abtrünnigen Gebiete Südossetien und Abchasien noch immer de facto von den russischen Streitkräften besetzt sind; unter Hinweis darauf, dass ungeachtet der 2008 von der Russischen Föderation und Georgien unterzeichneten Waffenstillstandsvereinbarung der Zugang der EU-Beobachtungsmission nach Südossetien und Abchasien noch immer behindert wird;
1. begrüßt die insgesamt ruhige und ordnungsgemäße Durchführung der Parlamentswahlen, die ungeachtet einiger Mängel, die von der Internationalen Wahlbeobachtermission herausgestellt wurden, einen weiteren Schritt in Richtung auf die Konsolidierung der demokratischen Institutionen in Georgien darstellten;
2. erwartet eine reibungslose und friedliche Machtübergabe an die führenden Vertreter des Bündnisses „Georgischer Traum“ auf der Grundlage des Ergebnisses der Wahlen und der Verfassung Georgiens;
3. unterstreicht die Bedeutung einer korrekten und konstruktiven Kohabitation von Präsident Saakaschwili und der künftigen neuen Regierung mit Blick auf das Ziel, uneingeschränkt den Interessen des gesamten Landes zu dienen;
4. begrüßt in dieser Hinsicht die Aufnahme von Gesprächen zwischen den Vertretern der früheren Regierungsmehrheit und führenden Vertretern des Bündnisses „Georgischer Traum“ und ermutigt die Parteien, einen fruchtbaren nationalen Dialog aufzunehmen, der darauf gerichtet ist, die wichtigsten Probleme des Landes und die Reformen, die durchgeführt werden müssen, in Angriff zu nehmen;
5. erwartet, dass die neue Führungsriege die europäische Ausrichtung der früheren Regierung bestätigt, und begrüßt diesbezüglich die ersten Erklärungen von Bidzina Ivanishvili, Vorsitzender des Bündnisses „Georgischer Traum“;
6. fordert die georgischen Regierungsstellen auf, uneingeschränkt sämtliche von der Internationalen Wahlbeobachtermission ermittelten Mängel anzugehen, einschließlich der Empfehlungen des BDIMIR der OSZE und der Venedig-Kommission zum Wahlgesetz;
7. unterstreicht die Bedeutung einer vollkommen abhängigen und unparteiischen Justiz und fordert das neue Parlament auf, die notwendigen Maßnahmen zu verabschieden, um allen Befürchtungen bzw. jedwedem Fehlverhalten der Justizbehörden vorzubeugen;
8. nimmt den Beschluss des Obersten Gerichtshofes Georgiens zur Kenntnis, die Klage des Vorsitzenden des Bündnisses „Georgischer Traum“, Bidzina Ivanishvili, auf Wiederherstellung seiner Staatsbürgerschaft zuzulassen, und fordert den Gerichtshof mit Nachdruck auf, zügig über die Angelegenheit zu urteilen, um alle etwaigen verfassungsrechtlichen Hindernisse für die Amtsübernahme der neuen Regierung zu beseitigen;
9. unterstreicht die Bedeutung der Annahme und Umsetzung eines überzeugenden und effektiven Gesetzes über die Parteienfinanzierung sowie eines Gesetzes über potenzielle und tatsächliche Interessenkonflikte für eine uneingeschränkt funktionsfähige Demokratie, um für öffentliche Mandatsträger eine klare Trennlinie zwischen privaten und öffentlichen Interessen zu ziehen;
10. fordert die georgischen Regierungsstellen mit Nachdruck auf, alle Fälle von Misshandlung und Folter in den georgischen Haftanstalten zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, und fordert eine tiefgreifende und effektive Reform des Strafvollzugssystems; begrüßt den Beschluss des für den Strafvollzug in Georgien zuständigen Ministers, eine Beobachtungsgruppe einzusetzen, damit Menschenrechtsaktivisten und die Medien Zugang zu den Haftanstalten haben und die Haftbedingungen überprüfen können;
11. vertritt die Auffassung, dass der demokratische Wandel, der in Georgien stattgefunden hat, die Gelegenheit für die Wiederaufnahme eines offenen, aufrichtigen und bedingungslosen Dialogs zwischen Georgien und der Russischen Föderation auf der Grundlage gutnachbarschaftlicher Beziehungen, der uneingeschränkten Souveränität und der territorialen Integrität der beiden Länder bietet;
12. fordert Russland diesbezüglich auf, seine Streitkräfte aus den abtrünnigen georgischen Gebieten Abchasien und Südossetien abzuziehen und den ungehinderten Zugang der EUMM zu diesen beiden Provinzen zu gestatten;
13. bedauert den schleppenden Fortgang der Verhandlungen und das Fehlen nennenswerter Fortschritte zwischen den beiden Parteien bei den Genfer Gesprächen über Sicherheit und Stabilität im Südkaukasus und fordert ein stärkeres Engagement mit Blick auf die uneingeschränkte Einhaltung aller sechs Punkte der Waffenstillstandsvereinbarung vom September 2008;
14. sieht dem Abschluss der Verhandlungen über das neue Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien im Sinne der europäischen Bestrebungen des Landes erwartungsvoll entgegen und unterstreicht die Bedeutung des Prozesses der Integration Georgiens in die europäischen Strukturen für die Fortführung wirtschaftlicher, sozialer und politischer Reformen; begrüßt das Engagement der EU für die Zielvorgabe eines visafreien Reiseverkehrs und erwartet, dass die Parteien in dieser Hinsicht beträchtliche Fortschritte erzielen;
15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem EAD, den Mitgliedstaaten, dem Staatspräsidenten, der Regierung und dem Parlament von Georgien sowie den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates und der OSZE zu übermitteln.