Plenarsitzungsdokument

 

5.12.2012                                                                                                                B7‑0541/2012

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B7‑0368/2012

gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung

zur Krise in der Stahlindustrie

( 2012/2833(RSP) )

Roberta Angelilli, Jean-Pierre Audy, András Gyürk, Lena Kolarska Bobińska, Franck Proust, Herbert Reul, Amalia Sartori, Theodor Dumitru Stolojan, Salvatore Tatarella

im Namen der PPE-Fraktion

 

B7‑0541/2012

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Krise in der Stahlindustrie

( 2012/2833(RSP) )

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis darauf, dass der EU-Vertrag auf dem EGKS-Vertrag basiert,

–   unter Hinweis darauf, dass der Kohle- und Stahlsektor nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags den Bestimmungen des EU-Vertrags unterliegt,

–   unter Hinweis darauf, dass eines der Ziele der Europäischen Union darin besteht, die Stahlindustrie zu unterstützen und sie wettbewerbsfähig zu machen sowie ihre Anpassung an die sich ändernden Marktbedingungen in europäischen und außereuropäischen Ländern zu ermöglichen,

–   unter Hinweis darauf, dass die Stahlindustrie für Wachstum und Wohlstand in Europa wesentlich ist,

–   unter Hinweis darauf, dass die europäische Stahlindustrie unter einem Nachfrageeinbruch leidet, was fortwährende Verluste in Bezug auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit verursacht,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Stahlindustrie und zur Umstrukturierung, Verlagerung und Schließung von Unternehmen in der Europäischen Union,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Februar 2011 mit dem Titel „Grundstoffmärkte und Rohstoffe: Herausforderungen und Lösungsansätze“ ( COM(2011)0025 ),

–   unter Hinweis auf die Strategie Europa 2020,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Oktober 2012 mit dem Titel „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung“ ( COM(2012)0582 ),

–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass es im Interesse der gesamten Europäischen Union ist, die Tätigkeiten zu bewahren, die ihre industrielle Struktur ausmachen, und die Energieversorgungssicherheit durch eine heimische Produktion sicherzustellen;

B.  in der Erwägung, dass die Stahlindustrie für die europäische Wirtschaft eine entscheidende Rolle spielt und dass eine wettbewerbsfähige europäische Stahlindustrie das Rückgrat der Entwicklung und Wertschöpfung für viele wichtige Industriesparten bildet;

C. in der Erwägung, dass der Sektor einem starken Wettbewerb auf dem Weltmarkt ausgesetzt ist, hauptsächlich aus Drittländern, die nicht nach den Regelungen und Standards der EU operieren, und dass der Zugang zu Rohstoffen schwierig und mit höheren Kosten verbunden ist;

D. in der Erwägung, dass die Stahlindustrie in den vergangenen Jahren Herausforderungen in Form von Umstrukturierung und Unternehmensfusionen bewältigen musste;

E.  in der Erwägung, dass Hochtechnologie-Industrien – für die der Stahlsektor ein Beispiel ist – als Modell technologischen Know-hows gelten und daher geschützt werden müssen, indem unverzügliche Maßnahmen ergriffen werden, um ihre Standortverlagerung in Länder außerhalb der EU zu verhindern;

1.  fordert die Kommission auf, auf kurze Sicht ein klares Bild von der Situation betreffend die in der europäischen Stahlindustrie verzeichneten bedeutenden Veränderungen zu vermitteln; betont, dass die Kommission die laufenden Entwicklungen unbedingt sorgfältig überwachen muss, um das industrielle Erbe Europas und die betreffenden Arbeitskräfte zu erhalten;

2.  weist darauf hin, dass die Kommission nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags berechtigt ist, sich mit den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Entwicklungen in der europäischen Stahlindustrie zu befassen;

3.  fordert die Kommission auf, intensiv über mittel- und langfristige Initiativen zur Unterstützung und zum Erhalt der Stahlindustrie nachzudenken;

4.  ist der Ansicht, dass die Kommission der Industriepolitik größere Bedeutung beimessen muss, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auf dem Weltmarkt wieder zu stärken und so gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und gleichzeitig hohe soziale und ökologische Standards sicherzustellen;

5.  fordert die Kommission auf, die Regelung betreffend die vorherige Überwachung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1241/2009 vom 16. Dezember 2009[1] zu verlängern, die sonst am 31. Dezember 2012 ausläuft;

6.  ist der Ansicht, dass der wirtschaftliche Wiederaufschwung in Europa auch von einer stärkeren verarbeitenden Industrie abhängt, in der Stahl eine entscheidende Rolle spielt und dass Investitionen in Forschung und Innovation für die Wiederbelebung und Erneuerung der betreffenden Industriesparte wesentlich sind;

7.  begrüßt die Initiative der Kommission, 2013 einen Europäischen Aktionsplan für die Stahlindustrie zu entwickeln, unterstreicht jedoch, dass dieser möglichst bald vorgelegt werden muss;

8.  fordert die Kommission auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um mittel- und langfristig die Energiekosten zu senken, insbesondere für energieintensive Industriezweige, und auch die Gründung von Unternehmenskonsortien zu fördern;

9.  fordert die Kommission auf, die Möglichkeit der Einführung einer Qualitätszertifizierung für Stahlerzeugnisse zu prüfen;

10. fordert die Kommission auf, aufmerksam die Entwicklungen in den Niederlassungen in Florange, Lüttich, Terni, Targoviste, Schifflange, Piombino, Campia Turzii, Rodange, Otelu Rosu, Triest und anderswo zu überwachen, deren weitere Existenz in ihrer derzeitigen Form gefährdet ist, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Stahlindustrie und ihre Bedeutung als Beschäftigungssektor nicht gefährdet werden;

11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

[1] ABl. L 332 vom 17.12.2009, S. 54.