Plenarsitzungsdokument
4.12.2012 B7‑0550/2012
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht gemäß Artikel 202 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zu einer neuen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Stahlindustrie (auf der Grundlage einer eingegangenen Petition) ( 2012/2905 (RSP) )
Erminia Mazzoni
im Namen des Petitionsausschusses
Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer neuen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Stahlindustrie (auf der Grundlage einer eingegangenen Petition) ( 2012/2905(RSP) )
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Petition 0760/2007, eingereicht von einer Person italienischer Staatsangehörigkeit, zum Stahlwerk ILVA und dem Dioxinalarm in Tarent,
– in Kenntnis des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 31. März 2011, in dem es heißt, dass Italien seinen Verpflichtungen, die sich aus der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ergeben, nicht nachgekommen sei,
– gestützt auf Artikel 191 Absatz 2 AEUV und die Richtline 2004/35/EG über Umwelthaftung,
– gestützt auf Artikel 202 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung und unter Hinweis auf seine Beratungen im Ausschuss mit den betroffenen Petenten – zuletzt am 9. Oktober 2012 – und dem verantwortlichen Vizepräsidenten der Kommission,
A. in der Erwägung, dass die Petenten ihre Bedenken hinsichtlich des außerordentlich hohen Niveaus der Dioxinemissionen aus dem Stahlwerk ILVA in Tarent, die deutliche, schädliche und anhaltende Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung vor Ort hatten und immer noch haben, eindringlich zum Ausdruck gebracht und darauf hingewiesen haben, dass 20 000 Familien Angehörige haben, die in der Stahlindustrie gearbeitet oder mit dieser zusammengearbeitet haben, und dass die Kontamination von solch einem Ausmaß ist, dass sie zu einer nicht hinnehmbaren Anzahl von – auch chronischen – Erkrankungen bei den vor Ort lebenden Menschen geführt hat;
B. in der Erwägung, dass Teile des Stahlwerks ILVA jüngst von den italienischen Behörden geschlossen wurden, um einer weiteren Verschmutzung vorzubeugen, sowie in der Erwägung, dass die Behörden und die derzeitigen Werkseigentümer gesetzlich verpflichtet sind, dringend für eine weitere drastische Verringerung der schädlichen Emissionen Sorge zu tragen;
C. in der Erwägung, dass der unsichere und gefährliche Zustand des Stahlwerks ILVA auch zu einer problematischen Verschmutzung und Schädigung der Umwelt sowie zu schwerwiegenden sozialen und wirtschaftlichen Problemen in Süditalien führt, sowie in der Erwägung, dass die Privatisierung dieses Werkes keinerlei Verbesserungen der Umweltsicherheit in diesem Gebiet zur Folge hatte;
D. in der Erwägung, dass die Stahlindustrie, in der rund 360 000 Arbeitnehmer beschäftigt sind, ein wesentlicher Wirtschaftssektor der Europäischen Union ist, sowie in der Erwägung, dass das Parlament die Pflicht und Verantwortung hat, in eindeutiger Weise seine Solidarität mit den von dieser völlig inakzeptablen Situation betroffenen Arbeitnehmern des Stahlwerks ILVA und deren Familien zu bezeugen;
E. in der Erwägung, dass es im Hinblick auf die Industriepolitik der EU von ausschlaggebender strategischer Bedeutung ist, weitere Delokalisierungen von Stahlwerken und der Stahlerzeugung in Gebiete außerhalb der Europäischen Union zu verhindern und für die Sicherheit der Belegschaften Sorge zu tragen, sowie in der Erwägung, dass es im Hinblick auf die Umweltpolitik der EU ebenso wesentlich ist zu gewährleisten, dass im Einklang mit Artikel 191 Absatz 2 AEUV und der Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung das Verursacherprinzip zur Anwendung kommt und das ökologische Gleichgewicht gestärkt und gegebenenfalls wiederhergestellt wird;
1. fordert die Kommission und den Rat auf, eine neue Strategie für die Stahlindustrie zu entwickeln, die Impulse für Wachstum und Beschäftigung in Zeiten der Wirtschaftskrise setzt und mit dem Recht auf Gesundheit und Sicherheit, das alle Bürger und Einwohner der EU haben, vereinbar ist;
2. fordert die Kommission und den Rat auf, mit allen Beteiligten zusammenzuarbeiten, um zu gewährleisten, dass diese Strategie in kohärenter Weise wirtschaftliche Ziele mit sozialen und ökologischen Prioritäten in Einklang bringt, damit eine moderne, wettbewerbsfähige und nachhaltige europäische Stahlindustrie entsteht, welche die Umweltvorschriften der EU einhält;
3. fordert die italienischen Behörden auf zu gewährleisten, dass die ökologische Sanierung des verseuchten Stahlwerks unverzüglich in Angriff genommen wird, und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die Kosten im Zusammenhang mit vorbeugenden oder abhelfenden Maßnahmen im Einklang mit Artikel 8 der Richtlinie 2004/35/EG gemäß dem Verursacherprinzip gedeckt werden;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.