<Motion lg="DE" type="RE" xmlns="http://redmap.europa.eu/xml/iPlRe-v2-0#" xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:schemaLocation="http://redmap.europa.eu/xml/iPlRe-v2-0# iPlRe_v2-0.xsd"><Cover><Date>8.1.2014</Date><Ref>B7-0013/2014</Ref><Blk-Title-Cover><Title-Type>ENTSCHLIESSUNGSANTRAG</Title-Type><Title-NextTo><p margin-bottom="12pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt">eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung <ANCHOR href="#reds:iPlRe/B-7-2013-0529" data-rel="reds" redmap-uri="/reds:iPlRe/B-7-2013-0529">B7&#8209;0529/2013</ANCHOR></p>
</Title-NextTo><Title-Recueil><p margin-bottom="12pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt">gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung</p>
</Title-Recueil><Title><p margin-bottom="0pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt">zu Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten</p></Title><Doc-Ref><p margin-bottom="24pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt">(2013/2747(RSP))</p></Doc-Ref><Blk-Author><p margin-bottom="0pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"><span font-weight="bold"><Author id="28291">Romana Jordan</Author></span></p>
</Blk-Author><Body type="POL-GROUP" id="2948"><p margin-bottom="0pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt">im Namen der PPE-Fraktion</p>
</Body>
<Blk-Author><p margin-bottom="0pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"><span font-weight="bold"><Author id="96715">Pavel Poc</Author></span></p>
</Blk-Author><Body type="POL-GROUP" id="2949"><p margin-bottom="0pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt">im Namen der S&amp;D-Fraktion</p>
</Body>
<Blk-Author><p margin-bottom="0pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"><span font-weight="bold"><Author id="96940">Gerben-Jan Gerbrandy</Author></span></p>
</Blk-Author><Body type="POL-GROUP" id="1119"><p margin-bottom="0pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt">im Namen der ALDE-Fraktion</p>
</Body>
<Blk-Author><p margin-bottom="0pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"><span font-weight="bold"><Author id="96738">Sandrine Bélier</Author></span></p>
</Blk-Author><Body type="POL-GROUP" id="1107"><p margin-bottom="0pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt">im Namen der Verts/ALE-Fraktion</p>
</Body>
<Blk-Author><p margin-bottom="0pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"><span font-weight="bold"><Author id="96664">Anna Rosbach</Author></span></p>
</Blk-Author><Body type="POL-GROUP" id="2969"><p margin-bottom="0pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt">im Namen der ECR-Fraktion</p>
</Body>
<Blk-Author><p margin-bottom="0pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"><span font-weight="bold"><Author id="28182">Kartika Tamara Liotard</Author></span></p>
</Blk-Author><Body type="POL-GROUP" id="2950"><p margin-bottom="0pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt">im Namen der GUE/NGL-Fraktion</p>
</Body>
</Blk-Title-Cover><Num-PE>PE527.201v01-00</Num-PE></Cover><Section><Ref>B7&#8209;0013/2014</Ref><Title-Section><p margin-bottom="0pt" margin-left="0pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"><span font-weight="bold">Entschließung des Europäischen Parlaments zu Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten</span></p>
<p margin-bottom="0pt" margin-left="0pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"><span font-weight="bold">(<ANCHOR href="#reds:DirContProc/RSP-2013-2747" data-rel="reds" redmap-uri="/reds:DirContProc/RSP-2013-2747">2013/2747(RSP)</ANCHOR>)</span></p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="0pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"> </p>
</Title-Section><p margin-bottom="12pt" margin-left="0pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"><span font-style="italic">Das Europäische Parlament</span>,</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">–   unter Hinweis auf die Resolution der Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege der Vereinten Nationen vom April 2013, die im Juli 2013 vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen verabschiedet wurde und in der den Mitgliedstaaten nahegelegt wird, den illegalen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen als schwere Straftat zu behandeln, wenn organisierte kriminelle Gruppen beteiligt sind, und ihn somit mit Menschen- und Drogenhandel gleichzusetzen,</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">–   unter Hinweis auf die Untersuchungen von Interpol und des Internationalen Tierschutz&#8209;Fonds zum Online-Handel mit Elfenbein in der EU, aus denen hervorgeht, dass die strafrechtliche Verfolgung von im Internet begangenen Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten noch am Anfang steht und dass in der EU konkrete Rechtsvorschriften über den elektronischen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten eingeführt werden müssen,</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Februar 2013 zu den strategischen Zielen der Europäischen Union für die 16. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) vom 3. bis 14. März 2013 in Bangkok (Thailand)<footnote><p margin-bottom="0pt" margin-left="0pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"> Angenommene Texte, <ANCHOR href="#reds:iPlTa_Itm/TA-7-2013-0047" data-rel="reds" redmap-uri="/reds:iPlTa_Itm/TA-7-2013-0047/red:cycle_FNL" data-family="reds:iPlTa" data-version="FNL">P7_TA(2013)0047</ANCHOR>.</p>
</footnote>,</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">–    unter Hinweis auf die Ergebnisse der 16. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (CoP16), auf der die Vertragsparteien zahlreiche konkrete Maßnahmen gegen Wilderei und den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten beschlossen haben, darunter auch die Entscheidungen 16.39-16.40 und die Entscheidungen 16.78-16.83,</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">–   unter Hinweis auf das CITES-Übereinkommen, das in der EU auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch die Überwachung des Handels<footnote><p margin-bottom="0pt" margin-left="0pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"> ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1.</p>
</footnote> und auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates umgesetzt<footnote><p margin-bottom="0pt" margin-left="0pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"> ABl. L 166 vom 19.6.2006, S. 1.</p>
</footnote> wird,</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">–   unter Hinweis auf die am 2. Dezember 2011 verabschiedete Empfehlung Nr. 155(2011) des Ständigen Ausschusses des Berner Übereinkommens betreffend die illegale Tötung von Wildvögeln, die Fangjagd auf Wildvögel und den Handel mit Wildvögeln sowie den darauf beruhenden Fahrplan der Kommission betreffend die Beseitigung der illegalen Tötung von Wildvögeln, der Fangjagd auf Wildvögel und des Handels mit Wildvögeln (12/2012),</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">–   unter Hinweis auf die unlängst durch die USA, die Philippinen und Gabun ergriffenen Initiativen, ihren Vorrat an illegalem Elfenbein zu zerstören, um die Öffentlichkeit für die zunehmende Nachfrage nach Elfenbein, den zunehmenden illegalen Handel und die zunehmende Wilderei zu sensibilisieren und den Wildtierhandel zu bekämpfen,</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">–   unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Staats- und Regierungschefs von elf afrikanischen Elefanten-Arealstaaten vom 26. September 2013 im Rahmen der Verpflichtung der „Clinton Global Initiative“ hinsichtlich der Partnerschaft für die Rettung der afrikanischen Elefanten, in der andere Staaten dazu aufgefordert werden, ein nationales Moratorium für alle gewerblichen Einfuhren, Ausfuhren sowie Inlandsverkäufe und –ankäufe von Stoßzähnen und Elfenbeinerzeugnissen zu verhängen oder zu bestätigen, bis wildlebende Elefanten nicht mehr von Wilderei bedroht sind,</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2013 zu organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche: Empfohlene Maßnahmen und Initiativen (Schlussbericht)<footnote><p margin-bottom="0pt" margin-left="0pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"> Angenommene Texte, <ANCHOR href="#reds:iPlTa_Itm/TA-7-2013-0444" data-rel="reds" redmap-uri="/reds:iPlTa_Itm/TA-7-2013-0444/red:cycle_FNL" data-family="reds:iPlTa" data-version="FNL">P7_TA(2013)0444</ANCHOR>.</p>
</footnote>, insbesondere Ziffer 127, sowie seine Entschließung vom 11. Juni 2013 zu organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche: Empfohlene Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)<footnote><p margin-bottom="0pt" margin-left="0pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"> Angenommene Texte, <ANCHOR href="#reds:iPlTa_Itm/TA-7-2013-0245" data-rel="reds" redmap-uri="/reds:iPlTa_Itm/TA-7-2013-0245/red:cycle_FNL" data-family="reds:iPlTa" data-version="FNL">P7_TA(2013)0245</ANCHOR>.</p>
</footnote>,</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">–   unter Hinweis auf die Ergebnisse des vom Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit am 27. Februar 2013 in Brüssel abgehaltenen Workshops zu internationalen Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten,</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">–   unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission vom 29. Oktober 2013 zu Straftaten im Zusammenhang mit freilebenden Arten (<ANCHOR href="#reds:iMaQp/O-7-2013-000123" data-rel="reds" redmap-uri="/reds:iMaQp/O-7-2013-000123">O&#8209;000123/2013</ANCHOR> – <ANCHOR href="#reds:iPlRe/B-7-2013-0529" data-rel="reds" redmap-uri="/reds:iPlRe/B-7-2013-0529">B7&#8209;0529/2013</ANCHOR>),</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">–   gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">A. in der Erwägung, dass Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, wie etwa Wilderei, illegales Ernten, die Verbringung illegal erworbener Erzeugnisse aus wildlebenden Arten und entsprechender Folgeerzeugnisse und der illegale Verkauf und Gebrauch dieser Produkte in den Abnehmerländern, heute eine grenzüberschreitende organisierte kriminelle Aktivität von großer Bedeutung  mit einem Umsatz von mindestens 19 Mrd. USD pro Jahr darstellen, die damit nach dem Drogenhandel, der Fälschung von Zahlungsmitteln und dem Menschenhandel an vierter Stelle der weltweit begangenen Straftaten stehen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">B.  in der Erwägung, dass der illegale Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten oft über grenzüberschreitende organisierte kriminelle Netzwerke erfolgt und diesen sowie militanten Rebellengruppen als Einnahmequelle dient;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">C. in der Erwägung, dass Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten eine Bedrohung für die betroffenen Tiere sowie für die Erhaltung der jeweiligen Tier- und Pflanzenarten und der örtlichen Ökosysteme insgesamt sind;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">D. in der Erwägung, dass Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in zahlreichen Ländern zu einer ernsthaften Bedrohung für die Sicherheit, die politische Stabilität, die Wirtschaft, die lokalen Existenzgrundlagen, die natürlichen Ressourcen und das kulturelle Erbe geworden sind; in der Erwägung, dass die Maßnahmen, die zur wirksamen Bekämpfung dieser Bedrohung erforderlich sind, oftmals über die alleinige Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden im Bereich Umwelt- oder Artenschutzvergehen oder der einzelnen Länder bzw. Regionen hinausgehen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">E.  in der Erwägung, dass der illegale Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten eine ernstzunehmende Bedrohung nicht nur für die Sicherheit, die Rechtsstaatlichkeit und die Entwicklung der Bevölkerung vor Ort, in deren Umgebung die wildlebenden Tiere und Pflanzen dezimiert werden, sondern auch für den Frieden und die Sicherheit jener Staaten und Regionen, in denen sie leben, sowie für die weltweite nachhaltige Entwicklung darstellt;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">F.  in der Erwägung, dass für die Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten auf höchster politischer Ebene sowie zwischen Strafverfolgungsbehörden auf internationaler und nationaler Ebene weltweit koordinierte Maßnahmen erforderlich sind und dass eine wirksame Nutzung der Instrumente zur Unterstützung der Strafverfolgungs- und Strafrechtssysteme notwendig ist;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">G. in der Erwägung, dass der legale Handel als Deckmantel des illegalen Handels dienen und die Wilderei begünstigen wird, solange eine starke Nachfrage nach Erzeugnissen aus wildlebenden Arten besteht und keine strikte Strafverfolgung betrieben wird;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">1.  hebt hervor, dass die EU wichtiger illegaler Markt und Umschlagplatz für wildlebende Tier- und Pflanzenarten ist; hebt hervor, dass die Erträge aus dem illegalen Handel mit bedrohten Arten Schätzungen von Europol zufolge zwischen 18 und 26 Mrd. EUR jährlich betragen, wobei die EU weltweit der wichtigste Zielmarkt ist;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">2.  betont, dass mit dem CITES-Übereinkommen dafür Sorge getragen werden soll, dass der internationale Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten keine Bedrohung für das Überleben dieser Arten in freier Natur darstellt;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">3.  äußert sich bestürzt darüber, dass sich allein die Erträge aus dem illegalen Online-Handel mit Erzeugnissen aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten gemäß dem im Februar 2011 vorgelegten Bericht der nichtstaatlichen Organisation „Global Financial Integrity“ zur grenzüberschreitenden Kriminalität in den Entwicklungsländern auf schätzungsweise 10 Mrd. USD im Jahr belaufen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">4.  bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass zunehmend Verflechtungen zwischen Personen und Geldern, die mit dem Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in Verbindung stehen, und anderen Formen des organisierten Verbrechens, beispielsweise Drogen- und Waffenhandel, Korruption und Betrug sowie bewaffnete Aktionen und Terrorismus, bestehen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">5.  äußert sich besorgt darüber, dass der illegale Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten für organisierte kriminelle Gruppen, insbesondere für die mit Schmuggel beschäftigten, verlockend ist, weil keine Kapazitäten zur Strafverfolgung vorhanden sind und weil hohe Gewinne erzielt werden und Strafen milde ausfallen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">6.  betont, dass nicht nur die internationalen Verhandlungen dringend aktiv und ehrgeizig unterstützt werden sollten, sondern auch ein optimaler rechtlicher Rahmen und Durchführungsbedingungen geschaffen werden sollten, so dass innerhalb der Union in Bezug auf diesen illegalen Handel keine Rechtslücken mehr bestehen, wenn die Europäische Union und die Mitgliedstaaten beabsichtigen, beim Schutz gefährdeter Arten tatsächlich eine Führungsrolle zu übernehmen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">7.  weist darauf hin, dass Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten eine ernstzunehmende Bedrohung für Rechtsstaatlichkeit und nachhaltige Entwicklung darstellen können; </p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">8.  weist darauf hin, dass Wilderei von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten auch in der Europäischen Union vorkommt und dass seltene Arten, die besonders geschützt sind, und sogar gefährdete Arten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (Habitat-Richtlinie) und in Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG (Vogelrichtlinie) aufgeführt sind, immer noch getötet und gefangen werden sowie mit ihnen Handel getrieben wird;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt"><span font-weight="bold">Maßnahmen in der EU </span></p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">9.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, unverzüglich einen EU-Maßnahmenplan gegen Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und den entsprechenden Handel aufzulegen, in dem eindeutige Ziele und Fristen genannt werden;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">10. betont, dass die EU dem jüngst veröffentlichten Bericht des Artenschutznetzwerks TRAFFIC<footnote><p margin-bottom="0pt" margin-left="0pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"> http://ec.europa.eu./environment/cites/pdf/Overview%20significant%20seizures.pdf</p>
</footnote> zufolge ein wichtiger Umschlagsplatz für den illegalen Handel mit Erzeugnissen aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten wie Elfenbein und lebende Tiere ist und sich daher in einer sehr guten Ausgangslage befindet, um diesen Handel zu überwachen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">11. fordert die Mitgliedstaaten auf, für alle gewerblichen Einfuhren und Ausfuhren sowie Inlandsverkäufe und -ankäufe von Stoßzähnen und unbearbeiteten sowie bearbeiteten Elfenbeinerzeugnissen ein Moratorium zu verhängen, bis wildlebende Elefanten nicht mehr von Wilderei bedroht sind;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">12. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich anderen CITES-Vertragsparteien anzuschließen und ein klares Signal gegen den illegalen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und gegen die Nachfrage nach entsprechenden Erzeugnissen auszusenden, indem sie das von ihnen gelagerte illegale Elfenbein zerstören;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">13. fordert die Mitgliedstaaten auf, der Empfehlung 2007/425 der Kommission zur Festlegung einer Reihe von Maßnahmen zur Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels uneingeschränkt zu folgen; empfiehlt den Mitgliedstaaten, eingezogene Exemplare unverzüglich zu beschlagnahmen, um das CITES&#8209;Übereinkommen besser umzusetzen und lebende Tiere zu schützen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">14. fordert die Kommission auf, den im Rahmen des CITES-Übereinkommens eingerichteten Ständigen Ausschuss in Bezug auf die Entscheidung 16.47 der CoP16 betreffend Bestimmungen zur Vereinheitlichung der Abgabe illegal gehandelter, beschlagnahmter Exemplare zu Maßnahmen aufzufordern, damit in Bezug auf den Austausch von Informationen und die rasche Rückverbringung beschlagnahmter lebender Tiere ein koordinierter Ansatz verfolgt wird;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">15. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Justizwesen in der EU durch Sensibilisierungskampagnen sowie eine verbesserte Ausstattung mit Mitteln und Ressourcen zu unterstützen, um dafür zu sorgen, dass Strafverfolgungsmaßnahmen in Fällen des illegalen Handels mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten wirksam und rechtlich vollumfassend umgesetzt werden und dass die entsprechenden Straftäter Strafen erhalten, die der Schwere ihrer Straftat entsprechen; fordert die Kommission daher auf, die Vereinheitlichung zwischen den Mitgliedstaaten gemäß der Empfehlung 2007/425/EG der Kommission zu rationalisieren, damit die Mitgliedstaaten, in denen das geringste Strafmaß vorgesehen ist, nicht als bevorzugter Einreisepunkt genutzt werden;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">16. fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt eingehend zu überwachen und zu beaufsichtigen, da in einigen Mitgliedstaaten immer noch keine wirksamen strafrechtlichen Sanktionen geschaffen wurden, wie sie in der Richtlinie für die Tötung und Zerstörung sowie den Besitz von geschützten Tieren und Pflanzen und die Entnahme von deren Exemplaren vorgesehen sind; </p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">17. fordert, dass die gegenwärtig vorhandenen Instrumente der EU zur Bekämpfung des illegalen Holzhandels und anderer Straftaten im Forstsektor im Einklang mit der Resolution der Vereinten Nationen vom Mai 2013, in der auch Verstöße gegen das Forstrecht aufgegriffen werden, überprüft werden, damit festgestellt werden kann, ob sie hinreichend sind und genügend Wirkung zeigen, um dem derzeit auf dem Gebiet der Union in großem Ausmaß verzeichneten illegalen Handel zu begegnen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">18. weist darauf hin, dass es gegenwärtig in der EU nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen den Sanktionsregelungen der einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf den Handel, Fang und Besitz von geschützten Wildtieren gibt; betont, dass sich diese Unterschiede zwischen den Sanktionen in den einzelnen Mitgliedstaaten oftmals negativ auf die Wirksamkeit der Überwachungssysteme und die Effizienz des in den jeweiligen Mitgliedstaaten mit der Überwachung betrauten Personals auswirken; </p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">19. fordert, dass bei Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 338/97 angemessene Sanktionen verhängt werden, um Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier&#8209; und Pflanzenarten einen Riegel vorzuschieben, und dass überdies der Markt- und Erhaltungswert der betroffenen Art sowie die entstehenden Kosten berücksichtigt werden; fordert die Einführung eines Systems zur regelmäßigen Aktualisierung und Anpassung der Höhe der Sanktionen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">20. betont, dass im Rahmen der Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt die Definition von Handlungen, die als Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten gelten, vereinheitlicht wurden; weist darüber hinaus darauf hin, dass in der Richtlinie niedergelegt ist, dass die Mitgliedstaaten wirksame, angemessene und abschreckende strafrechtliche Sanktionen festlegen, und fordert die Mitgliedstaaten daher auf, unverzüglich angemessene Strafmaße für Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten festzulegen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">21. fordert die Kommission und den Rat auf, einschlägige Schulungen für den gesamten Durchsetzungsapparat über die einschlägigen Finanzinstrumente zu unterstützen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">22. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten alle einschlägigen EU-Instrumente und nationalen Instrumente gegen organisierte Kriminalität, Korruption und Geldwäsche sowie die Beschlagnahme von Vermögenswerten zur Anwendung zu bringen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">23. fordert alle Mitgliedstaaten der EU auf, der Resolution der Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege der Vereinten Nationen vom April 2013 Rechnung zu tragen und ihre Rechtsvorschriften so aktualisieren, dass der illegale Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen unter Beteiligung organisierter krimineller Gruppen als Straftat gewertet wird, die mit vier oder mehr Jahren Freiheitsentzug geahndet wird, sodass das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität als Grundlage für die internationale Zusammenarbeit und Rechtshilfe genutzt werden kann;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">24. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, den Empfehlungen uneingeschränkt zu folgen, die aus der von Interpol und dem Internationalen Tierschutz-Fonds gemeinsam durchgeführten Untersuchung „Project Web“ zum Online-Handel mit Elfenbein in der EU hervorgehen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">25. weist darauf hin, dass nicht mit Nachhaltigkeit und ethischen Grundsätzen zu vereinbarende Trophäenjagd zu einem starken Bestandsrückgang der in Anhang I und II des CITES&#8209;Übereinkommens verzeichneten gefährdeten Arten geführt hat, und fordert die Mitgliedstaaten auf, eine mögliche Überarbeitung der Rechtsvorschriften der Union über die Einfuhr von Jagdtrophäen in die Mitgliedstaaten der EU zu unterstützen und in Bezug auf alle in Anhang B dieser Bestimmungen aufgeführten Arten eine Einfuhrgenehmigung für Trophäen zu verlangen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">26. nimmt die nachgewiesenen Fälle von in freier Wildbahn gefangenen Tieren zur Kenntnis, die durch die Anwendung weniger strikter Bestimmungen über die Zucht in Gefangenschaft „gewaschen“, d. h. legalisiert wurden; fordert die Kommission auf, die Entscheidungen 16.63–16.66 der CoP16 betreffend Exemplare aus Zucht in Gefangenschaft und aus Ranching&#8209;Betrieben zu unterstützen und Mittel für eine Studie zur Verfügung zu stellen, in deren Rahmen die Problematik der angeblich in Gefangenschaft gezüchteten Arten dargestellt wird und Leitlinien für die Überprüfung von Anlagen ausgearbeitet werden;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">27. spricht sich dafür aus, innerhalb von Europol eine Sondereinheit mit umfassenden grenzüberschreitenden Befugnissen und Zuständigkeiten einzurichten, die auf Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten spezialisiert und mit ausreichendem Fachpersonal und ausreichenden Mitteln ausgestattet ist, um Informationen zentral zu erfassen und auszuwerten und um entsprechende Ermittlungen zu koordinieren, wodurch mehr gemeinsame Ermittlungen sowie ein stärker koordinierter strategischer Ansatz erreicht werden sollte; fordert, dass die Verbindungen zwischen den lokalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten und den internationalen Aufsichtsbehörden optimiert und befördert werden, damit der Informationsaustausch verbessert und dadurch die Leistungsfähigkeit des lokalen Aufsichtspersonals und die Wirksamkeit ihrer Arbeit erhöht werden;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">28. fordert die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck auf, entsprechend den Empfehlungen von Interpol einzelstaatliche Arbeitsgruppen zum Schutz der Umwelt einzurichten (National Environmental Security Task Force, NEST) und sich über die vorgeschlagene Europol-Sondereinheit, die auf Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten spezialisiert ist, an koordinierten Maßnahmen zu beteiligen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">29. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Mittel, die von ihren Dienststellen für CITES bereitgestellt werden, ausreichen, um es der EU zu ermöglichen, vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der Gaborone-Änderung des CITES&#8209;Übereinkommens eine Führungsrolle zu übernehmen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">30. fordert die Kommission und den Rat auf, ihre handels- und entwicklungspolitischen Instrumente wirksam einzusetzen, um geeignete, mit umfangreichen Mitteln ausgestattete Programme für die bessere Umsetzung des CITES-Übereinkommens auszuarbeiten und Mittel für den Aufbau von Kapazitäten gegen Wilderei und den illegalen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten bereitzustellen, insbesondere durch die Unterstützung, Stärkung und Ausweitung von Initiativen zur Strafverfolgung wie jene der Netzwerke zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in der ASEAN&#8209;Region bzw. am Horn von Afrika (ASEAN-WEN, HA-WEN), der Einsatzgruppe des Lusaka Abkommens (LATF) und von PAPECALF [Subregionaler Maßnahmenplan der COMIFAC&#8209;Länder zur Förderung der Umsetzung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften zu wildlebenden Tieren 2012 – 2017], deren Ziele die Einrichtung regionaler Fachzentren und die Ausarbeitung von Methoden der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sind;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">31. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, proaktiv tätig zu werden, um die Unionsbürger dafür zu sensibilisieren, dass es sich bei Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten nicht um ein Problem handelt, das lediglich andere Kontinente betrifft, sondern um ein dringliches Problem unseres gesamten Planeten und unseres Ökosystems, das weltweit politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen mit sich bringt;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt"><span font-weight="bold">Internationale Maßnahmen</span></p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">32. fordert die Kommission und den Rat auf, die Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten als Priorität in die Planung der Finanzinstrumente für die Entwicklungshilfe, und zwar sowohl in die thematische als auch in die regionale Planung, aufzunehmen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">33. begrüßt, dass Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten gemäß der Resolution der Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege der Vereinten Nationen vom 26. April 2013 inzwischen als ebenso schwerwiegende Form international organisierter Kriminalität wie der Menschen- und Drogenhandel zu betrachten sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre handels- und entwicklungspolitischen Instrumente wirksam einzusetzen, damit dieses internationale Übereinkommen umfassend umgesetzt wird; nimmt zur Kenntnis, dass eine der Prioritäten der EU für die 68. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die der Rat im Juni 2013 verabschiedet hat, weiterhin darin besteht, die Anstrengungen zur Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sowie des illegalen Holzeinschlags zu intensivieren und für verbesserte Verwaltungsstrukturen zu sorgen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">34. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Dialog im Rahmen des CITES und im bilateralen Dialog mit Abnehmerländern alles in ihrer Macht stehende zu tun, damit legale Parallelmärkte auf internationaler Ebene und im Inland, die die Nachfrage nach stark gefährdeten Arten, beispielsweise nach Elefanten, Nashörnern und Tigern, steigern, geschlossen werden;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">35. weist darauf hin, dass im Rahmen des CITES Übereinkommens Mechanismen für Parteien bereitstehen, die das Übereinkommen nicht einhalten, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, diese umfassend zu nutzen, wenn dies gerechtfertigt ist;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">36. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen Treuhandfonds oder eine ähnliche Fazilität gemäß Artikel 187 der überarbeiteten Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union einzurichten, mit dem Schutzgebiete erhalten werden und der illegale Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sowie die Wilderei als Teil eines Maßnahmenplans zu Vorgehen gegen den illegalen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten bekämpft werden;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">37. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, das Internationale Konsortium für die Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (International Consortium on combating Wildlife Crime, ICCWC) zu unterstützen, dem das CITES-Sekretariat, Interpol, das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, die Weltbank und die Weltzollorganisation angehören, auch durch die Bereitstellung von Finanzmitteln und Fachexpertise, um den Aufbau von Kapazitäten durch Regierungen, den Austausch von Informationen und Erkenntnissen sowie die Durchsetzung und Einhaltung von Rechtsvorschriften durch Mitglieder des ICCWC zu fördern;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">38. begrüßt die Tatsache, dass auf dem letzten G-8-Gipfel in Lough Erne (Nordirland) im Juni 2013 beschlossen wurde, Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit geschützten oder gefährdeten wildlebenden Arten zu ergreifen und jenen regionalen und internationalen Organisationen politische und praktische Unterstützung zukommen zu lassen, die Anstrengungen unternehmen, damit Staaten ihre Grenzen besser überwachen und kontrollieren sowie kriminalitätsfördernde Faktoren wie Korruption, grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und illegalen Handel bekämpfen können, die die ordnungspolitischen Strukturen und die Rechtsstaatlichkeit zersetzen und in einigen Fällen eine wichtige Einnahmequelle für Terroristen darstellen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">39. fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit afrikanischen und asiatischen Arealstaaten diese darin zu unterstützen, ihre Maßnahmen und Rechtsrahmen zu stärken, ihre Kapazitäten zur Strafverfolgung zu verbessern, wirksame Justizsysteme zu entwickeln und die Korruption zu bekämpfen, damit Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene besser bekämpft werden können, und zwar auch, indem die Umsetzung von Initiativen, beispielsweise des ICCWC-Instrumentariums, unterstützt und finanziert wird;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">40. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen und Rechtsrahmen zu festigen, die Strafverfolgungskapazität auszubauen, den Ansprüchen der Informationstechnik Rechnung zu tragen und wirksame Rechtssysteme zu schaffen, um Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten auf lokaler, einzelstaatlicher und regionaler Ebene besser zu bekämpfen, indem unter anderem Initiativen wie etwa des ICCWC&#8209;Instrumentariums und Schulungen für auf Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten spezialisierte Staatsanwälte unterstützt werden;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">41. fordert die Kommission auf, durch weltweite Koordinierungsmechanismen miteinander verflochtene regionale Strategien und Netze zur Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten auszubauen und in Anspruch zu nehmen, indem sie etwa das Programm von Interpol zur Bekämpfung von Umweltkriminalität, die Einrichtung einzelstaatlicher Arbeitsgruppen zum Schutz der Umwelt (National Environmental Security Task Force, NEST) und deren Integration in regionale Netze für die Strafverfolgung, wie etwa die Einsatzgruppe des Lusaka-Abkommens (LATF), HA-WEN, SAWEN (Netzwerk zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in Südafrika) und ASEAN-WEN, unterstützt;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">42. nimmt die hohe und weiter steigende Nachfrage nach illegalen Erzeugnissen aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten aus China und Südostasien zur Kenntnis und betont, dass dieses Problem auf die Tagesordnung des Dialogs zwischen der EU und Asien auf höchster politischer Ebene gesetzt werden muss; begrüßt in diesem Zusammenhang das zwischen Kommissionsmitglied Janez Potočnik und dem stellvertretenden chinesischen Forstminister Zhang Jianlong im Juli 2013 unterzeichnete Abkommen über gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten als einen wichtigen Schritt und strebt dessen vollständige Umsetzung an;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">43. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Fragen mit der Afrikanischen Union, der NEPAD (Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas), der AMCEN (African Ministerial Conference on the Environment) und der Kommission der Afrikanischen Union im Rahmen des anstehenden EU&#8209;Afrika&#8209;Gipfeltreffens 2014 zu erörtern, um für die nächste gemeinsame EU&#8209;Afrika&#8209;Strategie 2014–2020 Bereiche zu ermitteln, in denen in Bezug auf diese globale Herausforderung gemeinsam Maßnahmen ergriffen werden können;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">44. fordert die Kommission auf, den illegalen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in die transatlantische Zusammenarbeit einzubeziehen, damit ein gemeinsamer Ansatz ausgearbeitet wird, in dessen Rahmen für wirksame rechtliche Regelungen gesorgt wird, mit denen verhindert wird, dass illegal gehandelte Erzeugnisse auf den europäischen und den amerikanischen Markt gelangen, und mit denen die Kommunikationswege für den Informationsaustausch über die Bewirtschaftung der Bestände wildlebender Tiere und Pflanzen und die Vorschriften für den Handel verbessert werden;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">45. legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, in den wichtigen Ländern Bemühungen zur ressortübergreifenden Arbeit zu unterstützen, um fundierte Kampagnen zur Senkung der Nachfrage auszuarbeiten und umzusetzen und dafür zu sorgen, dass für die Umsetzung dieser Strategien die entsprechenden langfristigen Investitionen getätigt werden;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">46. fordert die Kommission auf, die Entwicklung alternativer Existenzgrundlagen für die in direkter Nähe zu der betreffenden Art lebende Bevölkerung zu unterstützen, mit denen Erholung und Erhaltung der Bestände wildlebender Tiere nachweislich gefördert werden, und die Bevölkerung zudem in Maßnahmen zur Bekämpfung der Wilderei einzubeziehen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">47. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eindeutige und wirksame Regelungen und Maßnahmen zu schaffen und umzusetzen, durch die der Konsum von Erzeugnissen aus bedrohten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten verhindert wird, die Verbraucher über die Auswirkungen ihres Konsumverhaltens auf wildlebende Tier- und Pflanzenarten zu informieren und die erforderlichen Informationen über die Folgen und Gefahren bereitzustellen, die die unkontrollierte Verbreitung bestimmter gebietsfremder Arten in einheimischen Ökosystemen nach sich zieht;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt">48. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem CITES-Sekretariat, Interpol, Europol, dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, der Weltbank und der Weltzollorganisation zu übermitteln.</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="17.85pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-17.85pt"> </p>
</Section></Motion>