Plenarsitzungsdokument

 

12.1.2015                                                                                                                B8‑0010/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

zu dem Fall der zwei italienischen Marineinfanteristen (marò)

( 2015/2512(RSP) )

Javier Nart, Marielle de Sarnez, Ivan Jakovčić, Jozo Radoš, Ivo Vajgl, Louis Michel, Johannes Cornelis van Baalen, Gérard Deprez, Pavel Telička, Fredrick Federley, Marietje Schaake

im Namen der ALDE-Fraktion

 

B8‑0010/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Fall der zwei italienischen Marineinfanteristen (marò)

( 2015/2512(RSP) )

Das Europäische Parlament,

–       gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–       unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und ihre Zusatzprotokolle,

–       unter Hinweis auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen,

–       unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

–       unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, vom 16. Dezember 2014,

–       unter Hinweis auf alle Erklärungen der Kommission und der Vizepräsidentin / Hohen Vertreterin zu dem Fall der italienischen Marineinfanteristen Massimiliano Latorre und Salvatore Girone,

–       gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.     in der Erwägung, dass am 15. Februar 2012 zwei lokale Fischer in einem Gebiet getötet wurden, das vermutlich in internationalen Gewässern liegt, und dass zwei auf dem italienischen Öltanker Enrica Lexie dienende italienische Marineoffiziere, Massimiliano Latorre und Salvatore Girone, verhaftet wurden;

B.     in der Erwägung, dass die indischen Behörden Massimiliano Latorre am 12. September 2014 die Genehmigung erteilten, zu medizinischen Behandlungen für die Dauer von vier Monaten nach Italien zurückzukehren, nachdem er in der Haft einen Schlaganfall erlitten hatte; in der Erwägung, dass Massimiliano Latorre am 6. Januar 2015 am Herzen operiert wurde und weiterhin ärztliche Betreuung benötigt; in der Erwägung, dass sich Salvatore Girone weiterhin in Indien befindet;

C.     in der Erwägung, dass der italienische Außenminister, Paolo Gentiloni, bekanntgegeben hat, dass der italienische Botschafter in Indien dringend zu Konsultationen nach Italien zurückbeordert wird;

D.     in der Erwägung, dass die beiden Marineinfanteristen im Indischen Ozean in einem aufgrund von Piratenangriffen als besonders gefährlich eingestuften Gebiet Einsätze zur Bekämpfung der Piraterie durchführten;

E.     in der Erwägung, dass die Vertrauenswürdigkeit der italienischen Marineoffiziere bestätigt wird, da die beiden Männer während ihrer Zeit in Gewahrsam nach einer genehmigten Reise nach Italien freiwillig nach Indien zurückgekehrt sind und sich so erneut den indischen Behörden zur Verfügung gestellt haben;

F.     in der Erwägung, dass eingeräumt werden muss, dass die Piraterie zu Situationen führt, die mit hohem Stress und enormem Druck für das gesamte Militärpersonal und alle Sicherheitstruppen einhergehen;

1.      zeigt sich erneut zutiefst besorgt um die beiden italienischen Marineoffiziere, die EU-Bürger und seit Februar 2012 in Indien inhaftiert sind;

2.      fordert – da die Frage der gerichtlichen Hoheit in diesem Fall aufgrund des Standorts des italienischen Öltankers umstritten ist – beide Staaten nachdrücklich auf, sich darauf zu einigen, den im Rahmen der ersten Haager Friedenskonferenz eingerichteten Ständigen Schiedshof mit dem Fall zu befassen, und fordert den zuständigen Gerichtshof entsprechend auf, schnellstmöglich in der Sache zu entscheiden;

3.      betont, dass bei der Entscheidung in dieser Sache das Völkerrecht und unter anderem das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen uneingeschränkt geachtet werden muss;

4.      ist äußerst besorgt über die Rechtsunsicherheit im Fall der beiden italienischen Marineinfanteristen, die nach drei Jahren immer noch darauf warten, dass über ihr Schicksal entschieden wird;

5.      bedauert die Verzögerungen durch die indischen Behörden bei der Bearbeitung des Falls der beiden italienischen Marineinfanteristen;

6.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den indischen und italienischen Behörden zu übermitteln.