Plenarsitzungsdokument

 

27.4.2015   B8‑0367/2015

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Europäischen Rates und der Kommission

gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung

  zu den jüngsten Tragödien im Zusammenhang mit Migrantenbooten im Mittelmeer

( 2015/2660(RSP) )

Monika Hohlmeier, Roberta Metsola, Elissavet Vozemberg, Elmar Brok, Michèle Alliot-Marie, Rachida Dati, Davor Ivo Stier, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Barbara Matera, Alessandra Mussolini, Ivo Belet, Daniel Buda, Cristian Dan Preda, Arnaud Danjean, Elisabetta Gardini, Lara Comi, Dubravka Šuica, Fernando Ruas, Massimiliano Salini, Lorenzo Cesa, Emil Radev, Ivana Maletić, Andrej Plenković

im Namen der PPE-Fraktion

 

B8‑0367/2015

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den jüngsten Tragödien im Zusammenhang mit Migrantenbooten im Mittelmeer

( 2015/2660(RSP) )

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–  unter Hinweis auf die Genfer Konvention von 1951 und ihr Zusatzprotokoll,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2013 zu den Flüchtlingswellen im Mittelmeerraum, insbesondere den tragischen Ereignissen vor Lampedusa[1],

–  unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 22. Mai 2014 zur Umsetzung der Mitteilung zur Arbeit der Task Force „Mittelmeerraum“,

–  unter Hinweis auf die Debatte im Parlament vom 25. November 2014 über die Lage im Mittelmeerraum und die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes der EU für Migration,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2014 zur Lage im Mittelmeerraum und die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes der EU für Migration[2],

_  unter Hinweis auf den 10-Punkte-Aktionsplan zu Fragen der Migration des gemeinsamen Rates der Außen- und Innenminister vom 20. April 2015,

_  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Sondersitzung des Rates der Europäischen Union zur Flüchtlingskrise im Mittelmeer vom 22. April 2015,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zufolge seit Anfang dieses Jahres im Zuge der jüngsten Tragödien mehr als 1 500 Menschen im Mittelmeer gestorben sind; in der Erwägung, dass dadurch einmal mehr aufgezeigt wird, dass alles getan werden muss, um das Leben von Menschen in Seenot zu retten;

B.  in der Erwägung, dass bis zu 700 Migranten vermisst werden und zu befürchten steht, dass sie ertrunken sind, nachdem das hölzerne Fischerboot, auf dem sie zusammengepfercht waren, gekentert und ein portugiesisches Handelsschiff ihnen am 18. April zu spät zur Hilfe gekommen ist; in der Erwägung, dass eine der überlebenden Personen Berichten zufolge Berichten zufolge den italienischen Behörden mitteilte, dass womöglich bis zu 950 Menschen an Bord gewesen waren;

C.  in der Erwägung, dass sich bereits Anfang des Monats eine ähnliche Tragödie ereignet hat, bei der etwa 400 Migranten auf See ihr Leben verloren haben, als ein hölzernes Fischerboot mit ungefähr 550 Menschen an Bord kenterte; in der Erwägung, dass Überlebende des Schiffsunglücks berichteten, das Boot sei gekentert, als die Menschen an Bord angefangen hätten, sich hin und her zu bewegen, nachdem sie auf ein herannahendes Rettungsboot aufmerksam geworden seien; in der Erwägung, dass es sich bei schätzungsweise einem Drittel der Passagiere um Frauen und Kinder handelte, die sich zum Zeitpunkt des Unglücks im Frachtraum des Bootes aufhielten;

D.  in der Erwägung, dass italienische Seestreitkräfte, die italienische Küstenwache, die italienische Marine und mehrere Handelsschiffe sich unermüdlich an Einsätzen zur Rettung von Migranten in Seenot im Mittelmeer beteiligten und in den sechs Tagen vom 10. bis 16. April annähernd 10 000 Migranten zur Hilfe kamen; in der Erwägung, dass Schätzungen der IOM zufolge zwischen dem 1. Januar und dem 20. April 2015 insgesamt 23 918 Migranten die italienische Küste erreicht haben;

E.  in der Erwägung, dass in Griechenland, das zu den südlichen Zugangspunkten für Migranten ohne Ausweispapiere und Asylbewerber aus Afrika und Asien gehört, die Gesamtzahl der von der griechischen Küstenwache im Ägäischen Meer geretteten Einwanderer im ersten Quartal 2015 bei 10 445 lag; in der Erwägung, dass die griechische Küstenwache den Behörden des Landes zufolge zudem allein am Wochenende des 18. und 19. April 1 047 Migranten in Seenot gerettet hat;

F.  in der Erwägung, dass die von Frontex koordinierte gemeinsame Operation Triton am 1. November 2014 vollständig einsatzbereit war;

G.  in der Erwägung, dass seit Beginn der gemeinsamen Operation Triton im November 2014 mehr als 24 400 Migranten ohne geregelten Status auf der zentralen Mittelmeerroute gerettet wurden, darunter fast 7 860 auch mit dem Einsatz von Mitteln, die von Frontex kofinanziert wurden;

H.  in der Erwägung, dass nach Angaben der IOM die Mehrheit der Einwanderer aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara, Eritrea, Somalia und Syrien zu stammen scheint und größtenteils in internationalen Gewässern gerettet wurde;

I.  in der Erwägung, dass von Migranten bestätigt wurde, dass sie von Schleusern in sogenannten „Verbindungshäusern“ in Libyen versammelt wurden und dort bis zu einen Monat ausharren mussten; in der Erwägung, dass sie laut IOM systematischer Gewalt und systematischem Missbrauch seitens der Schleuser ausgesetzt waren;

J.  in der Erwägung, dass die illegale Migration von Schleusern und Menschenhändlern ausgenutzt wird und diese Organisationen für ihren eigenen finanziellen Gewinn das Leben der Migranten gefährden, für tausende von Todesfällen verantwortlich sind und eine massive Herausforderung für die EU darstellen;

K.   in der Erwägung, dass die Schleusernetzwerke aus Gebieten in Drittländern heraus operieren, in denen totale Straffreiheit herrscht; und in der Erwägung, dass sie aus ihren kriminellen Aktivitäten Gewinne von schätzungsweise 20 Mrd. EUR pro Jahr erzielen;

L.  in der Erwägung, dass Frontex-Beamte und Rettungsmannschaften berichteten, dass bewaffnete Schleuser ihre skrupellose und kriminelle Vorgehensweise dieses Jahr zwei Mal unter Beweis stellten, als sie während Rettungsaktionen im zentralen Mittelmeerraum mehrere Schüsse abgaben, um leere Boote zurückzuerlangen, nachdem die von ihnen beförderten Migranten etwa 60 Seemeilen vor der libyschen Küste gerettet wurden;

M.  in der Erwägung, dass laut Europol die organisierten kriminellen Banden, die die Beförderung illegaler Migranten über das Mittelmeer aktiv ermöglichen, in direkter Verbindung zu Menschenhandel, Drogen, Waffen und Terrorismus stehen;

N.  in der Erwägung, dass am 17. März 2015 das gemeinsame Einsatzteam „Mare“ von Europol seine Arbeit aufnahm, um die organisierten kriminellen Banden, die Migranten die Überquerung des Mittelmeers per Boot in Richtung EU ermöglichen, zu bekämpfen;

O.  in der Erwägung, dass die instabile Lage in Libyen eine ideale Umgebung für die kriminellen Aktivitäten von Menschenhändlern und Schleusern bietet;

P.  in der Erwägung, dass sich die rasante Ausbreitung des IS und des Da’isch in benachbarten Konfliktgebieten letztlich auf den Massenzustrom von Migranten und Ströme von Vertriebenen auswirken wird;

1.  bedauert die immer wieder zu verzeichnenden tragischen Todesfälle im Mittelmeer; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um weitere Todesfälle auf See zu verhindern; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Mittel bereitzustellen, damit die Such- und Rettungsverpflichtungen tatsächlich eingehalten und aus diesem Grund unter der Koordinierung von Frontex kurz-, mittel- und langfristig mit angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden;

2.  bekräftigt, dass die EU die gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten und die Solidarität gegenüber den Mitgliedstaaten, die anteilig oder in absoluten Zahlen die meisten Flüchtlinge und Asylsuchende aufnehmen, verstärken muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, die rechtlichen und finanziellen Bedingungen sowie die Aufnahmebedingungen zu vereinheitlichen;

3.  vertritt die Auffassung, dass die Grenzpolitik und die Sicherheit der EU sowie die Funktionsfähigkeit von Frontex und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) unverzüglich verbessert werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, weiterhin solidarisch zu sein und sich zu engagieren, indem sie ihren Beitrag zu den Haushaltsmitteln und den Einsätzen dieser Agenturen erhöhen; sagt zu, die notwendigen Ressourcen (Personal und Ausrüstung) für diese Agenturen bereitzustellen, damit sie ihren Verpflichtungen im Rahmen des EU-Haushalts und seiner entsprechenden Mittel nachkommen können;

4.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Durchführung eines gemeinsamen Marineeinsatzes der EU und der Vereinten Nationen an der libyschen Küste in Erwägung zu ziehen, um den Menschenhandel zu unterbinden, Schleusernetze zu zerschlagen und dadurch letztendlich Menschenleben zu retten; vertritt die Auffassung, dass mit dieser Operation die systematische Aufbringung und Zerstörung von Schleuserbooten ermöglicht werden sollte;

5.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten strenge strafrechtliche Sanktionen gegen Menschenhandel und Schmuggel in die und innerhalb der EU erlassen sollten, auch gegen Einzelpersonen oder Gruppen, die schutzbedürftige Migranten in der EU ausbeuten;

6.  fordert die Mitgliedstaaten auf, eng mit Europol, Frontex, EASO und Eurojust zusammenzuarbeiten, um den Menschenhandel und kriminelle Schleusernetze zu bekämpfen und ihre Finanzierungsquellen zu ermitteln und aufzuspüren; betont, dass die Mitarbeit von Drittländern, insbesondere der Länder, die Libyen umgeben, für die erfolgreiche Zerschlagung dieser kriminellen Netze unerlässlich ist;

7.  begrüßt, dass das gemeinsame Einsatzteam „Mare“ von Europol seine Arbeit aufnahm, um die organisierte Kriminalität und Schleusernetze, die die Angreifbarkeit von Migranten missbrauchen, zu bekämpfen;

8.   fordert die Kommission auf, das bestehende Asylsystem dahingehend anzupassen, dass eine verbindliche und auf spezifischen Kriterien beruhende Quote für die Aufteilung von Asylbewerbern auf die 28 Mitgliedstaaten festgelegt wird, die greift, sobald in einem Mitgliedstaat ein klarer Schwellenwert überschritten wird;

9.  bekräftigt seine Unterstützung für alle unter Leitung der Vereinten Nationen unternommenen Bemühungen und diplomatischen Anstrengungen zur Wiederherstellung der Autorität der Regierung in Libyen und ihr Bekenntnis, noch größere Anstrengungen zu unternehmen, um Konflikten und Instabilität in Libyen und Syrien als wesentlichen Auslösern von Migration zu begegnen;

10.  fordert eine engere Koordinierung der Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Hauptursachen der Migration; betont, dass ein ganzheitlicher Ansatz der EU notwendig ist, durch den die Kohärenz zwischen ihrer Innen- und Außenpolitik gestärkt wird, insbesondere, was ihre Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, ihre Entwicklungspolitik und ihre Migrationspolitik betrifft; fordert die Stärkung der Zusammenarbeit der EU mit Partnerländern im Nahen Osten und in Afrika, um Demokratie, Grundrechte und Grundfreiheiten sowie Sicherheit und Wohlstand zu fördern;

11.  betont, dass die Ursachen der Gewalt und der Unterentwicklung in den Herkunftsländern angegangen werden müssen, um die Ströme von Flüchtlingen und Wirtschaftsmigranten eindämmen zu können; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine wesentliche Verbesserung der Verwaltungsstrukturen durch den Aufbau wirkungsvoller und ganzheitlicher öffentlicher Einrichtungen, die Einführung der Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung der tiefverwurzelten Korruption auf allen Ebenen sowie die Förderung von Menschenrechten und mehr Demokratie für die Regierungen der Herkunftsländer oberste Priorität haben sollte; unterstützt entschieden die Entscheidung für Frieden, Sicherheit und regionale Stabilität als Schwerpunktbereiche der EU-Entwicklungshilfe in den Herkunftsländern;

12.  hebt hervor, dass die Zusammenarbeit der EU mit Drittländern darunter mit den afrikanischen Ländern südlich der Sahara, Nordafrika und dem Nahen Osten, im Bereich der Rechtsdurchsetzung gegebenenfalls neu ausgerichtet werden muss; betont, dass Drittländer das Völkerrecht in Bezug auf die Rettung von Menschen auf See achten sowie den Schutz von Flüchtlingen und die Achtung der Grundrechte gewährleisten müssen;

13.  fordert die Kommission auf, die Bevölkerungen in Drittländern, insbesondere im Großraum Naher Osten und Nordafrika, über die Risiken und Gefahren, die von illegalen Migrationsnetzen ausgehen, aufzuklären;

14.  unterstreicht, dass die Zusammenarbeit mit der Türkei ein Schwerpunktbereich im Kampf gegen das organisierte Verbrechen, Menschenhandel und Schleuserbanden sein muss;

15.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit der schnellen Bearbeitung in Zusammenarbeit mit Transit- und Herkunftsdrittländern für die Personen in Erwägung zu ziehen, die die Voraussetzungen für Asyl und Schutz in der EU nicht erfüllen, um dafür zu sorgen, dass die Ressourcen am ehesten denjenigen zugute kommen, die des Schutzes bedürfen; betont, dass politische Maßnahmen zur freiwilligen Rückkehr zu unterstützen sind, wobei der Schutz der Rechte aller Migranten gewährleistet und der sichere und legale Zugang zum EU-Asylsystem sichergestellt werden muss;

16.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

[1] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0448
[2] Angenommene Texte, P8_TA(2014)0105