<Motion lg="DE" type="RE" xmlns="http://redmap.europa.eu/xml/iPlRe-v2-0#" xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:schemaLocation="http://redmap.europa.eu/xml/iPlRe-v2-0# iPlRe_v2-0.xsd"><Cover><Ref>B8-0053/2016</Ref><Date>14.1.2016</Date><Blk-Title-Cover><Title-Type>ENTSCHLIESSUNGSANTRAG</Title-Type><Title-NextTo><p margin-bottom="12pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt">eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik</p>
</Title-NextTo><Title-Recueil><p margin-bottom="12pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt">gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung</p>
</Title-Recueil><Title><p margin-bottom="0pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt">zum Friedensprozess in Kolumbien</p></Title><Doc-Ref><p margin-bottom="24pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt">(2015/3003(RSP))</p></Doc-Ref><Blk-Author><p margin-bottom="0pt" margin-left="0pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"><span font-weight="bold"><Author id="96922">Izaskun Bilbao Barandica</Author>, <Author id="124708">Dita Charanzová</Author>, <Author id="124866">Ilhan Kyuchyuk</Author>, <Author id="96670">Louis Michel</Author>, <Author id="112753">Jozo Radoš</Author>, <Author id="96945">Marietje Schaake</Author>, <Author id="124706">Pavel Telička</Author>, <Author id="96937">Johannes Cornelis van Baalen</Author></span></p>
</Blk-Author><Body type="POL-GROUP" id="4279"><p margin-bottom="0pt" margin-left="70.9pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt">im Namen der ALDE-Fraktion</p>
</Body>
</Blk-Title-Cover><Num-PE>PE575.955v01-00</Num-PE></Cover><Section><Ref>B8-0053/2016</Ref><Title-Section><p margin-bottom="0pt" margin-left="0pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"><span font-weight="bold">Entschließung des Europäischen Parlaments zum Friedensprozess in Kolumbien</span></p>
<p margin-bottom="24pt" margin-left="0pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"><span font-weight="bold">(<ANCHOR href="#reds:DirContProc/RSP-2015-3003" data-rel="reds" redmap-uri="/reds:DirContProc/RSP-2015-3003">2015/3003(RSP)</ANCHOR>)</span></p>
</Title-Section><p margin-bottom="12pt" margin-left="0pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt"><span font-style="italic">Das Europäische Parlament</span>,</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">–  unter Hinweis auf seine zahlreichen Entschließungen zur Lage in Kolumbien, einschließlich der Menschenrechtslage,</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">–  unter Hinweis auf das am 26. Juli 2012 in Brüssel unterzeichnete multilaterale Handelsabkommen zwischen Kolumbien und Peru einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits,</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">–  unter Hinweis auf Ziffer 44 der Botschaft der Delegation des EP in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat) an das zweite Gipfeltreffen EU-CELAC in Brüssel über die Beendigung des innerstaatlichen Konflikts zwischen der kolumbianischen Regierung und den Revolutionären Streitkräften Kolumbiens (FARC) sowie auf die zum Abschluss des zweiten Gipfeltreffens EU-CELAC am 11. Juni 2015 verabschiedete Brüsseler Erklärung,</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">–  unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission (HR/VP), Federica Mogherini, vom 24. September 2015 zur Einigung auf eine Übergangsjustiz in Kolumbien sowie auf ihre Erklärungen vom 1. Oktober und 4. November 2015 zur Ernennung von Eamon Gilmore, ehemaliger stellvertretender Regierungschef und früherer Außen- und Handelsminister der Republik Irland, zum EU-Sonderbeauftragten für den Friedensprozess in Kolumbien,</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">–  unter Hinweis auf das jüngste Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht zwischen der Europäischen Union und Kolumbien, das am 2. Dezember 2015 unterzeichnet wurde,</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">A.  in der Erwägung, dass es seit 2013 einen – im multilateralen Handelsabkommen zwischen Kolumbien und Peru sowie der EU und ihren Mitgliedstaaten festgeschriebenen – Rahmen für eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und Kolumbien in den Bereichen Wirtschaft und Handel gibt, mit dem Verbindungen geschaffen werden sollen, die über einen reinen Handelsaustausch hinausgehen und mit denen der Frieden, die Menschenrechte, die Demokratie und das Wohlergehen der Bürger gestärkt werden;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">B.  in der Erwägung, dass der Präsident von Kolumbien, Juan Manuel Santos, bei seinem Besuch in Brüssel am 4. November 2014 die uneingeschränkte Unterstützung des damaligen Präsidenten des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, und der HR/VP, Federica Mogherini, erhielt;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">C.  in der Erwägung, dass im Rahmen dieser engen Partnerschaft auch eine internationale Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse wie dem Kampf für Frieden und der Bekämpfung von Terrorismus und Drogenhandel vorgesehen ist;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">D.  in der Erwägung, dass im Anschluss an die Unterzeichnung der Allgemeinen Vereinbarung über die Beendigung des Konflikts und den Aufbau eines stabilen und dauerhaften Friedens am 26. August 2012 in Havanna (Kuba) die unter dem Namen „Mesa de Diálogo“ zwischen der Regierung von Kolumbien und den FARC geführten Verhandlungen aufgenommen wurden und somit dem Wunsch des kolumbianischen Volkes, in Frieden zu leben, entsprochen wurde;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">E.  in der Erwägung, dass die Verhandlungsführer im Laufe der verschiedenen Phasen der Verhandlungen in Havanna Einigungen über eine umfassende Landreform, über politische Beteiligung und eine demokratische Öffnung für den Friedensprozess, über die Lösung des Problems illegaler Drogen sowie über die Wahrheitsfindung und Entschädigung der Opfer des Konflikts erzielt haben;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">F.  in der Erwägung, dass die kolumbianische Regierung und die FARC am 23. September 2015 den Abschluss einer Vereinbarung über die Einrichtung einer Friedensgerichtsbarkeit nach dem Völkerrecht bekanntgegeben haben, mit der die Achtung der Rechte der Opfer sichergestellt und zum Aufbau eines stabilen und dauerhaften Friedens beigetragen werden soll; in der Erwägung, dass sich die Verhandlungsparteien auf die Umsetzung eines umfassenden Systems der Wahrheitsfindung, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Nichtwiederholung geeinigt haben, das die Einsetzung einer Kommission für Wahrheitsfindung, Zusammenleben und Nichtwiederholung sowie Einigungen über die Entschädigung der Opfer und die Beendigung der Straflosigkeit beinhaltet; in der Erwägung, dass sich beide Seiten im Anschluss an diese Vereinbarung darauf geeinigt haben, den Friedensprozess am 23. März 2016 abzuschließen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">G.  in der Erwägung, dass die Schaffung eines stabilen und dauerhaften Friedens in Kolumbien durch die Beilegung eines innerstaatlichen Konflikts, der über 50 Jahre lang andauerte und Millionen Opfer forderte, nicht nur für Kolumbien, sondern auch für die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft eine Priorität darstellt; in der Erwägung, dass das Treffen zwischen der HR/VP, Federica Mogherini, und dem EU-Sonderbeauftragten für den Friedensprozess in Kolumbien, Eamon Gilmore, vom 4. November 2015 deutlich zeigt, dass die EU die Unterstützung des Friedensprozesses als Priorität ansieht;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">H.  in der Erwägung, dass die bislang erzielten Fortschritte als positives Beispiel für die Beilegung eines Konflikts angesehen werden könnten; in der Erwägung, dass der Friedensprozess ständiger Bemühungen bedarf;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">1.  unterstützt und begrüßt ausdrücklich die bisherigen Bemühungen der kolumbianischen Regierung und der FARC, die zur Erzielung einer Einigung über die umfassende Landreform, über politische Beteiligung und eine demokratische Öffnung für den Friedensprozess, über die Lösung des Problems illegaler Drogen und die Einrichtung einer Friedensgerichtsbarkeit geführt haben, die die Einsetzung einer Kommission für Wahrheitsfindung, Zusammenleben und Nichtwiederholung umfasst;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">2.  verurteilt sämtliches durch den Konflikt verursachtes Leid; ist der Ansicht, dass derartige Einigungen einen entscheidenden Schritt hin zur Unterzeichnung eines Abkommens über einen stabilen und dauerhaften Frieden ohne Sanktionen bis zum 23. März 2016 darstellen, das einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt, der ein halbes Jahrhundert lang andauerte, ein Ende setzt und insbesondere dem Recht der Opfer des Konflikts auf eine vollständige, tatsächliche und faire Entschädigung für die erlittenen körperlichen, seelischen und materiellen Schäden Rechnung trägt;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">3.  fordert alle Verhandlungsparteien mit Nachdruck auf, weiterhin auf konstruktive Weise auf eine dauerhafte Beilegung des Konflikts und die vollständige Umsetzung der Vereinbarungen über einen dauerhaften und nachhaltigen Frieden hinzuarbeiten;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">4.  hält es für wichtig, Programme für die soziale Aussöhnung auszuarbeiten, da diese für die Aufarbeitung des jahrelangen gewaltsamen Konflikts, der unzählige Opfer forderte, entscheidend sind;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">5.  würdigt die politischen Bemühungen, den Realitätssinn und die Beharrlichkeit sowohl der kolumbianischen Regierung als auch der FARC sowie die wichtige Rolle von Opferverbänden und nichtstaatlichen Organisationen und der Zivilgesellschaft bei der Gleichschaltung ihrer entgegengesetzten Standpunkte und der schrittweisen Schaffung eines Raums für Kompromisse, mit dem es möglich war, in den Verhandlungen für einen von allen Kolumbianern ersehnten stabilen und dauerhaften Frieden voranzuschreiten und sicherzustellen, dass sich der Konflikt nicht wiederholt;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">6.  weist erneut darauf hin, dass Gewalt kein legitimes Mittel im politischen Kampf ist, und fordert diejenigen, die dieser Ansicht sind, auf, den Weg der Demokratie mit all seinen Auswirkungen und Anforderungen zu beschreiten und als ersten Schritt ihre Waffen endgültig und dauerhaft niederzulegen und ihre Ideen und Bestrebungen nach demokratischen Regeln und dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zu verfolgen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">7.  würdigt die wichtige Rolle von Kuba und Norwegen als Garanten und von Chile und Venezuela als Begleiter des Friedensprozesses sowie ihren Beitrag zum Aufbau von Frieden in Kolumbien;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">8.  begrüßt den Beschluss der HR/VP, Federica Mogherini, vom 1. Oktober 2015, Eamon Gilmore zum EU-Sonderbeauftragten für den Friedensprozess in Kolumbien zu ernennen; hat sich verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um dem neuen Sonderbeauftragten schnellstmöglich die für die Erfüllung seiner wichtigen Aufgabe erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">9.  bekräftigt seine Bereitschaft, die Umsetzung der endgültigen Friedensvereinbarung mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen, und fordert die Mitgliedstaaten der EU erneut auf, einen Treuhandfonds für die Zeit nach dem Konflikt einzurichten;</p>
<p margin-bottom="12pt" margin-left="28.35pt" margin-right="0pt" margin-top="0pt" text-indent="-28.35pt">10.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika sowie der Regierung und dem Kongress von Kolumbien zu übermitteln.</p>
</Section></Motion>