Plenarsitzungsdokument
27.1.2016
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B8‑0103/2016
gemäß Artikel 128 Absatz 5 der Geschäftsordnung
zur neuen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau nach 2015
( 2016/2526(RSP) )
Daniela Aiuto, Marco Zullo
im Namen der EFDD-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zur neuen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau nach 2015
( 2016/2526(RSP) )
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– gestützt auf Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Erklärung und die Aktionsplattform von Peking, die am 15. September 1995 auf der vierten Weltfrauenkonferenz angenommen wurden, sowie auf die entsprechenden Abschlussdokumente, die im Rahmen der Sondertagungen der Vereinten Nationen Peking +5 (2005), Peking +10 (2005), Peking +15 (2010) und Peking +20 (2015) angenommen wurden,
- unter Hinweis auf den Forschungsbericht der Kommission mit dem Titel „Evaluation of the strengths and weaknesses of the strategy for equality between women and men 2010-2015“ [Beurteilung der Stärken und Schwächen der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2010 mit dem Titel „Ein verstärktes Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern: Eine Frauen‑Charta“ ( COM(2010)0078 ),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. September 2010 mit dem Titel „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015“ ( COM(2010)0491 ),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2015 zu der Strategie der EU für die Gleichstellung von Frauen und Männern nach 2015[1],
– unter Hinweis auf die Analyse der öffentlichen Konsultation zum Thema „Gleichstellung von Männern und Frauen in der EU“ vom Oktober 2015,
– unter Hinweis auf das Ergebnis der Sitzung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Kommission für Chancengleichheit von Frauen und Männern vom 26. November 2015,
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 3. Dezember 2015 mit dem Titel „Strategic engagement for gender equality 2016-2019“ [Strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019] ( SWD(2015)0278 ),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) vom 7. Dezember 2015, insbesondere Nr. 35,
– unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zur neuen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frau nach 2015 ( O-000006/2016 – B8-0103/2016 ),
– gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein Grundwert der Mitgliedstaaten ist, sowie in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter als strategische Zielsetzung von zentraler Bedeutung ist, um die allgemeinen Ziele im Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung und soziale Eingliederung zu verwirklichen;
B. in der Erwägung, dass das Recht auf Gleichbehandlung ein prägendes Grundrecht ist, das tief in der europäischen Gesellschaft verwurzelt und für die Weiterentwicklung der Gesellschaft unabdingbar ist, sowie in der Erwägung, dass das Recht auf Gleichbehandlung in den gesetzlichen Regelungen, in der Praxis, in der Rechtsprechung sowie im täglichen Leben gleichermaßen gelten sollte;
C. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten in der Vergangenheit wichtige Schritte zur Stärkung der Frauenrechte und zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern unternommen haben, sich aber die politischen Maßnahmen und Reformen auf EU-Ebene während des letzten Jahrzehnts verlangsamt haben;
D. in der Erwägung, dass die vorherige Strategie der Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015 weder geeignet noch umfassend genug war, um zur Gleichstellung auf europäischer und internationaler Ebene beizutragen, sowie in der Erwägung, dass die festgelegten Ziele nicht wirksam verwirklicht wurden; in der Erwägung, dass daher eine neue Strategie für die Zeit nach 2015 neue Impulse geben und konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Rechte der Frau und zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter nach sich ziehen muss;
E. in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 9. Juni 2015 eindeutig eine neue eigenständige Strategie für Frauenrechte und zur Gleichstellung von Frauen und Männern nach 2015 gefordert hat; in der Erwägung, dass die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zeigen, dass 90 % der Befragten eine neue Strategie befürworten;
F. in der Erwägung, dass aktuellen Eurostat-Statistiken zufolge die Beschäftigungsquote von Männern (71,1 %) im Jahr 2014 noch immer höher war als die Beschäftigungsquote von Frauen (59,6 %);
G. in der Erwägung, dass fast ein Drittel der Frauen (32,2 %) im Jahr 2014 in Teilzeit gearbeitet hat;
H. in der Erwägung, dass der Unterschied zwischen Frauen und Männern im Hinblick auf Unternehmertum noch immer groß ist, und in der Erwägung, dass im Jahr 2012 nur 31 % der selbstständig tätigen Bürger Frauen und nur 10 % der berufstätigen Frauen selbstständig tätig waren;
I. in der Erwägung, dass Frauen nach wie vor zahlreichen Formen der Diskriminierung ausgesetzt sind, und in der Erwägung, dass selbst in jüngster Zeit schwerwiegende Fälle von Misshandlungen und Gewalt aufgetreten sind;
1. weist darauf hin, dass die Gleichbehandlung und die Chancengleichheit von Männern und Frauen ein zentrales Ziel für alle Mitgliedstaaten darstellt;
2. stellt fest, dass die Kommission in der Vergangenheit eine Mitteilung zur Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern gebilligt hat, die von allen EU-Organen angenommen wurde;
3. erachtet es als bedauerlich, dass die EU-Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern nach 2015 in dem im November 2015 veröffentlichten Arbeitsprogramm der Kommission für 2016 nicht erwähnt wird;
4. bedauert, dass die Kommission am 3. Dezember 2015 eine Arbeitsunterlage mit dem Titel „Strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019“ veröffentlicht und somit nicht nur ein herabgestuftes internes Dokument vorgelegt, sondern auch die Dauer ihrer Maßnahmen beschränkt hat;
5. bedauert den Ansatz der Kommission zum strategischen Engagement und die Tatsache, dass die Kommission keine Fortschritte bei der Verwirklichung ihrer eigenen Ziele und Indikatoren erzielt, die weder messbar noch erreichbar sind;
6. nimmt zur Kenntnis, dass die europäische Strategie im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern gescheitert ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Verpflichtungen in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter auf eine eindeutige und transparente Art und Weise eingehalten werden;
7. fordert die Mitgliedstaaten auf, weitere Schritte zu unternehmen, um Probleme im Zusammenhang mit der Gleichstellung anzugehen, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor für gleichen Zugang und gleiche Chancen in den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit und Bildung zu sorgen;
8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.