Plenarsitzungsdokument
17.6.2016
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zu den Massakern im östlichen Kongo
( 2016/2770(RSP) )
Maria Arena, Cécile Kashetu Kyenge, Norbert Neuser, Elena Valenciano, Marlene Mizzi
im Namen der S&D-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Massakern im östlichen Kongo
( 2016/2770(RSP) )
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Demokratischen Republik Kongo (DRK),
– unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 15. Juni 2016 zu der Lage vor den Wahlen und Sicherheitslage in der DRK,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) und ihres Sprechers zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Mai 2016 zur Demokratischen Republik Kongo,
– unter Hinweis auf den EU-Jahresbericht 2014 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt, der vom Rat am 22. Juni 2015 angenommen wurde,
– unter Hinweis auf den offenen Brief, den Gruppen der Zivilgesellschaft in den Gebieten Beni, Butembo und Lubero an den Präsidenten der Demokratischen Republik Kongo am 14. Mai 2016 gesandt haben,
– unter Hinweis auf die Erklärungen, die im Dezember 2013 in Nairobi abgegeben wurden,
– unter Hinweis auf das Rahmenabkommen über Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit für die DRK und die Region, das im Februar 2013 in Addis Abeba unterzeichnet wurde,
– unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur DRK, insbesondere Resolution 2198 (2015) zur Verlängerung der gegen die DRK verhängten Sanktionen und des Mandats der Sachverständigengruppe sowie Resolution 2277 (2016) zur Verlängerung des Mandats der Stabilisierungsmission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO) um ein Jahr,
– unter Hinweis auf den Bericht der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen zur DRK vom 12. Januar 2015,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 27. Juli 2015 zur Lage der Menschenrechte und zu den Tätigkeiten des Gemeinsamen Menschenrechtsbüros der Vereinten Nationen in der DRK (UNJHRO),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Pressemitteilung der Gruppe der internationalen Gesandten und Vertreter für die Region der Großen Seen von Afrika vom 2. September 2015 zum Thema Wahlen in der DRK,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 9. November 2015 zur Lage in der DRK,
– unter Hinweis auf die Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 9. März 2016 über die Stabilisierungsmission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo und über das Rahmenabkommen über Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit für die DRK und die Region,
– unter Hinweis auf das überarbeitete AKP-EU-Partnerschaftsabkommen von Cotonou,
– unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker vom Juni 1981,
– unter Hinweis auf die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung vom Januar 2007,
– unter Hinweis auf die Verfassung der Demokratischen Republik Kongo vom 18. Februar 2006,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die Sicherheitslage in der Demokratischen Republik Kongo im nordöstlichen Teil des Landes weiter verschlechtert und dass es zahlreiche Berichte über Massaker, Rekrutierung und Einsatz von Kindern durch bewaffnete Gruppen sowie weit verbreitete sexuelle und geschlechterspezifische Gewalt gibt;
B. in der Erwägung, dass in den Gebieten Beni, Lubero und Butembo mehr als 1 160 Menschen zwischen Oktober 2014 und Mai 2016 grausam getötet wurden, mehr als 1 470 Menschen verschwunden sind, viele Häuser, Gesundheitszentren und Schulen abgebrannt wurden und viele Frauen, Männer und Kinder Opfer sexueller Gewalt wurden;
C. in der Erwägung, dass viele Dörfer in diesen Gebieten nunmehr von bewaffneten Gruppen besetzt sind;
D. in der Erwägung, dass die Verantwortung für diese Tötungen den bewaffneten Gruppen zugeschrieben werden muss, die in der Region anwesend sind und aus der DRK oder Nachbarländern stammen;
E. in der Erwägung, dass es zu außerordentlich gewalttätigen Tötungen gekommen ist, in einigen Fällen in unmittelbarer Nähe von Positionen, die von der nationalen Armee (FARDC) gehalten werden, und von Basislagern der Friedenserhaltungsmission der Vereinten Nationen in der DRK (MONUSCO);
F. in der Erwägung, dass sich die internationale Gemeinschaft gleichgültig gegenüber diesen Massakern zeigt und die Medien schweigen;
G. in der Erwägung, dass der Präsident der DRK der Garant der nationalen Integrität, der nationalen Unabhängigkeit, der Sicherheit von Menschen und Gütern und des ordnungsgemäßen Funktionierens der Institutionen des Landes sowie Oberbefehlshaber der Streitkräfte des Landes ist;
H. in der Erwägung, dass die Armee der DRK und die MONUSCO in der Region anwesend sind, um die Stabilität aufrechtzuerhalten, bewaffnete Gruppen zu bekämpfen und die Zivilbevölkerung zu schützen;
I. in der Erwägung, dass das Mandat der MONUSCO verlängert und ausgeweitet worden ist;
J. in der Erwägung, dass der andauernde Konflikt und die militärischen Operationen dazu geführt haben, dass 1,5 Millionen Menschen zu Binnenvertriebenen wurden und 500 000 Menschen gezwungen wurden, aus dem Land zu flüchten;
K. in der Erwägung, dass der Zugang zu natürlichen Ressourcen und deren Bewirtschaftung nach wie vor in bedeutendem Maße dazu beitragen, dass sich die Konflikte in der DRK und der Region weiter zuspitzen;
1. äußert seine tiefe Sorge über die Eskalation der Gewalt und die alarmierende und sich verschlimmernde humanitäre Lage in der DRK, die insbesondere durch bewaffnete Konflikte in den östlichen Provinzen verursacht wird, die schon seit mehr als 20 Jahren anhalten; bedauert die Todesfälle und äußert sein Mitgefühl mit dem Volk der DRK;
2. besteht darauf, dass diese Situation nicht verhindern sollte, dass Wahlen abgehalten werden, wie dies verfassungsmäßig geplant ist;
3. fordert die Regierung der DRK und die MONUSCO auf, eine Untersuchung der Frage durchzuführen, warum die Streitkräfte der DRK und der MONUSCO nicht in der Lage waren, die Zivilbevölkerung in der Region Beni zu schützen;
4. fordert nachdrücklich, dass die internationale Gemeinschaft eine gründliche, unabhängige und transparente Untersuchung der Massaker durchführt; ersucht um einen Dringlichkeitssitzung der Gruppe der internationalen Gesandten und Vertreter für die Region der Großen Seen von Afrika zu den Wahlen in der DRK, in der geeignete Maßnahmen in dieser Richtung ergriffen werden sollten, wie etwa die Anrufung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen;
5. erinnert daran, dass die Neutralisierung aller bewaffneten Gruppen in der Region in hohem Maße zu Frieden und Stabilität beitragen wird, und fordert die Regierung der DRK auf, dies zu einer Priorität zu machen und die Sicherheit für alle ihre Bürger und die Stabilität in den Gebieten Beni, Lubero und Butembo wiederherzustellen; fordert die Afrikanische Union und die Nachbarländer nachdrücklich auf, der Armee der DRK die notwendige militärische Unterstützung zuteil werden zu lassen;
6. betont erneut, dass es keine Straffreiheit für Täter von Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen oder für diejenigen geben darf, die für die Rekrutierung von Kindersoldaten verantwortlich sind; betont, dass Personen, die für solche Taten verantwortlich sind, gemeldet, identifiziert, verfolgt und nach nationalem und internationalem Strafrecht bestraft werden müssen;
7. fordert die Afrikanische Union und die EU auf, für einen kontinuierlichen politischen Dialog zwischen den Ländern der Region der Großen Seen zu sorgen, um eine weitere Destabilisierung zu verhindern; bedauert, dass es nur beschränkte Fortschritte bei der Umsetzung des Rahmenabkommens über Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit vom Februar 2013 gegeben hat, und fordert alle Parteien auf, aktiv zu den Stabilisierungsbemühungen beizutragen;
8. ersucht darum, dass ein Bewertungsbericht über die Tätigkeiten der MONUSCO ausgearbeitet und öffentlich zugänglich gemacht wird; begrüßt die Resolution 2277 (2016) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, durch die das Mandat der MONUSCO verlängert und ihre Kompetenzen im Bereich des Schutzes der Zivilbevölkerung und der Menschenrechte ausgeweitet wurden; fordert die MONUSCO nachdrücklich auf, dieses Mandat in vollem Umfang zu nutzen, um die Zivilbevölkerung zu schützen;
9. besteht darauf, dass die Zivilgesellschaft in jede Maßnahme zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Lösung der Konflikte einbezogen werden muss sowie dass Menschenrechtsverteidiger geschützt werden müssen und ihnen von der Regierung der DRK und der internationalen Gemeinschaft eine Plattform angeboten werden muss;
10. erkennt die Bemühungen der staatlichen Stellen der DRK um die Bekämpfung der Straffreiheit und die Verhinderung sexueller Gewalt und der Gewalt gegen Kinder an, ist aber der Auffassung, dass weiterhin die Fortschritte zu langsam erzielt werden;
11. erinnert die EU daran, dass es Kohärenz zwischen den Politiken geben muss und dass durch Verhandlungen über Abkommen in der Region Frieden, Stabilität, Entwicklung und Menschenrechte gefördert werden müssen;
12. empfiehlt der EU, einen Beobachter zu entsenden, um die humanitäre Lage zu bewerten und das Augenmerk der internationalen Gemeinschaft auf die Massaker zu lenken;
13. fordert die EU auf, die Verhängung gezielter Sanktionen, einschließlich von Reiseverboten und der Einfrierung von Vermögenswerten, gegen diejenigen zu erwägen, die für das gewaltsame Vorgehen in der DRK verantwortlich sind, um zur Verhinderung weiterer Gewalt beizutragen;
14. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Unterstützung für das Volk der DRK aufrechtzuerhalten, um die Lebensbedingungen der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu verbessern, insbesondere der Binnenvertriebenen;
15. begrüßt die Anstrengungen der staatlichen Stellen der DRK im Hinblick auf die Umsetzung der Rechtsvorschriften über das Verbot des Handels mit und die Aufbereitung von Mineralien in Gebieten, in denen Mineralien rechtswidrig abgebaut werden, also beispielsweise in Gebieten, die von bewaffneten Gruppen kontrolliert werden; fordert die staatlichen Stellen der DRK auf, die Umsetzung der Rechtsvorschriften zu beschleunigen, und fordert die DRK nachdrücklich auf, in ihren Bemühungen um die Einhaltung der Initiative zur Verbesserung der Transparenz in der Rohstoffindustrie nicht nachzulassen;
16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Afrikanischen Union, dem AKP-EU-Rat, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen sowie dem Präsidenten, dem Ministerpräsidenten und dem Parlament der DRK zu übermitteln.