Plenarsitzungsdokument
17.6.2016
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zu den Massakern im östlichen Kongo
( 2016/2770(RSP) )
Ignazio Corrao, Fabio Massimo Castaldo, Laura Ferrara, Piernicola Pedicini, Laura Agea
im Namen der EFDD-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Massakern im östlichen Kongo
( 2016/2770(RSP) )
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Demokratischen Republik Kongo (DRK),
– unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 15. Juni 2016 zu der Lage vor den Wahlen und zur Sicherheitslage in der DRK,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) und ihres Sprechers zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Mai 2016 zur Demokratischen Republik Kongo,
– unter Hinweis auf den EU-Jahresbericht 2014 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt, der vom Rat am 22. Juni 2015 angenommen wurde,
– unter Hinweis auf die Entscheidungen und Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs im Zusammenhang mit den Rechtssachen Armed Activities on the Territory of the Congo (Demokratische Republik Kongo/Uganda), Armed Activities on the Territory of the Congo (Neue Klage 2002) (Demokratische Republik Kongo/Ruanda), Armed Activities on the Territory of the Congo (Demokratische Republik Kongo/Ruanda) und Armed Activities on the Territory of the Congo (Demokratische Republik Kongo/Burundi),
– unter Hinweis auf das Rahmenabkommen über Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit für die DRK und die Region, das im Februar 2013 in Addis Abeba unterzeichnet wurde,
– unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur DRK, insbesondere Resolution 2198 (2015) zur Verlängerung der gegen die DRK verhängten Sanktionen und des Mandats der Sachverständigengruppe sowie Resolution 2277 (2016),
– unter Hinweis auf den Bericht der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen vom 12. Januar 2015 zur DRK,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 27. Juli 2015 zur Lage der Menschenrechte und zu den Tätigkeiten des Gemeinsamen Menschenrechtsbüros der Vereinten Nationen in der DRK (UNJHRO),
– unter Hinweis auf das humanitäre Völkerrecht,
– unter Hinweis auf die Genfer Abkommen zu bewaffneten Konflikten, und insbesondere auf das Genfer Abkommen IV von 1949 und die dazugehörigen Protokolle,
– unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 9. November 2015 zur Lage in der DRK,
– unter Hinweis auf die Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 9. März 2016 über die Mission der Vereinten Nationen für die Stabilisierung in der DRK und über die Umsetzung des Rahmenabkommens über Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit für die DRK und die Region,
– unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker vom Juni 1981,
– unter Hinweis auf die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Regierungsführung,
– unter Hinweis auf das überarbeitete AKP-EU-Partnerschaftsabkommen von Cotonou,
– unter Hinweis auf die Verfassung der Demokratischen Republik Kongo vom 18. Februar 2006,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass es aus zahlreichen Quellen Berichte über Gräueltaten, Massaker, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im nordöstlichen Teil der Demokratischen Republik Kongo gibt, einschließlich weit verbreiteter sexueller Gewalt sowie der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindern durch bewaffnete Gruppen;
B. in der Erwägung, dass zwischen Oktober 2014 und Mai 2016 in den Gebieten Beni, Lubero und Butembo zahlreiche Zivilpersonen sexueller Gewalt ausgesetzt waren, Häuser, Spitäler und Schulen niedergebrannt wurden, mehr als 1 160 Menschen getötet wurden und mehr als 1 470 Menschen verschwunden sind;
C. in der Erwägung, dass dieser seit langer Zeit bestehende und immer noch ungelöste Konflikt dazu geführt hat, dass mehr als zwei Millionen Menschen zu Vertriebenen innerhalb und außerhalb des Landes wurden;
D. in der Erwägung, dass viele Gebiete in der Region nunmehr von bewaffneten Gruppen besetzt sind;
E. in der Erwägung, dass die Verantwortung für diese Tötungen den bewaffneten Gruppen zugeschrieben werden muss, die in der Region tätig sind; in der Erwägung, dass unklar ist, in welchem Ausmaß diese Gruppen durch die Regierung kontrolliert werden;
F. in der Erwägung, dass es in einigen Fällen in unmittelbarer Nähe von Positionen, die von der nationalen Armee (FARDC) gehalten werden, und von Basislagern der Friedenserhaltungsmission der Vereinten Nationen in der DRK (MONUSCO) zu Verbrechen gekommen ist;
G. in der Erwägung, dass die Armee der DRK und die MONUSCO (deren Mandat verlängert und ausgeweitet worden ist) in der Region anwesend sind, um die Stabilität aufrechtzuerhalten, bewaffnete Gruppen zu bekämpfen und die Zivilbevölkerung zu schützen;
H. in der Erwägung, dass auch jene öffentlichen und privaten Einrichtungen, die sich die Instabilität im Hinblick auf die Ausbeutung der natürlichen Ressourcen der Region zunutze machen, einen beträchtlichen Teil der Verantwortung für dieses weitreichende, komplexe und tief verwurzelte Problem tragen;
1. ist beunruhigt über die sich verschlechternde humanitäre Lage im östlichen Teil der DRK und über die gewaltsamen bewaffneten Konflikte, die schon seit mehr als 20 Jahren anhalten;
2. bedauert zutiefst, dass sich die internationale Gemeinschaft trotz der Entscheidungen und Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs sowie zahlreicher offizieller Rechtsakte der Vereinten Nationen und anderer internationaler Institutionen gleichgültig zeigt und die Medien schweigen;
3. verurteilt die seit langer Zeit bestehende und nach wie vor andauernde weit verbreitete Verletzung der grundlegendsten Menschenrechte und die damit einhergehenden Todesfälle und äußert sein Mitgefühl mit der Bevölkerung der DRK;
4. fordert die Vereinten Nationen, die Afrikanische Union und die MONUSCO nachdrücklich auf, der Situation in Zusammenarbeit mit der Regierung der DRK unverzüglich und wirksam zu begegnen, um weitere Verbrechen in der Region zu verhindern;
5. fordert nachdrücklich, dass die internationale Gemeinschaft eine gründliche, unabhängige und transparente Untersuchung der Massaker durchführt;
6. ersucht um eine Dringlichkeitssitzung der Gruppe der internationalen Gesandten und Vertreter für die Region der Großen Seen von Afrika zu den Wahlen in der DRK, in der geeignete Maßnahmen in dieser Richtung ergriffen werden sollten, wie etwa die Anrufung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen;
7. betont erneut, dass es keine Straffreiheit für Täter von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geben darf, und fordert, dass alle für solche Taten Verantwortlichen ermittelt und strafrechtlich verfolgt werden;
8. erwartet, dass der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs mit der Untersuchung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie der Kriegsverbrechen, die in dieser Region begangen wurden, beauftragt wird, um die Verantwortlichen für die im Laufe der letzten Jahrzehnte begangenen Gräueltaten vor Gericht zu bringen;
9. verurteilt die Rolle privater und öffentlicher Einrichtungen, die sich die Instabilität dafür zunutze machen, die lokalen Ressourcen auszubeuten;
10. verurteilt die schwerwiegende Verantwortung jener, die die bewaffneten Gruppen direkt oder indirekt mit Waffen versorgen;
11. fordert nachdrücklich die sofortige Neutralisierung aller bewaffneten Gruppen in der Region und fordert die Regierung der DRK und die internationale Gemeinschaft auf, dies zu einer Priorität zu machen;
12. fordert die Afrikanische Union und die EU auf, für einen kontinuierlichen politischen Dialog zwischen den Ländern der Region der Großen Seen zu sorgen, um eine weitere Destabilisierung zu verhindern; bedauert, dass es nur beschränkte Fortschritte bei der Umsetzung des Rahmenabkommens vom Februar 2013 über Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit gegeben hat, und fordert alle Parteien auf, aktiv zu den Stabilisierungsbemühungen beizutragen;
13. ersucht dringend darum, dass ein Bewertungsbericht über die Tätigkeiten der MONUSCO ausgearbeitet und öffentlich zugänglich gemacht wird; begrüßt die Resolution 2277 (2016) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, durch die das Mandat der MONUSCO verlängert und ihre Kompetenzen im Bereich des Schutzes der Zivilbevölkerung und der Menschenrechte ausgeweitet wurden;
14. bedauert die mangelnde Klarheit in Bezug auf das Mandat der MONUSCO und fordert die MONUSCO dringend auf, ihr Mandat in vollem Umfang zu nutzen, um die Zivilbevölkerung zu schützen; fordert nachdrücklich eine wirkliche Klärung des Mandats, damit MONUSCO unverzüglich die Möglichkeit gegeben wird, die Bevölkerungsgruppen, die Angriffen von bewaffneten Gruppen ausgesetzt sind, wirksam zu schützen;
15. erkennt die Bemühungen der staatlichen Stellen der DRK um die Bekämpfung der Straffreiheit und die Verhinderung der Rekrutierung von Kindern, der sexuellen Gewalt und der Gewalt gegen Kinder an, ist aber besorgt über die langsamen Fortschritte;
16. fordert eine stärkere Einbeziehung der Zivilbevölkerung in den Schutz von Zivilpersonen sowie in die Konfliktlösung und Vermittlungsprozesse;
17. fordert den Schutz von Menschenrechtsaktivisten und Beamten;
18. betont, dass diese Situation nicht verhindern sollte, dass Wahlen abgehalten werden, wie dies verfassungsmäßig geplant ist, und erinnert daran, wie wichtig es ist, die Beschränkungen in Bezug auf die Dauer von Mandaten einzuhalten, insbesondere wenn sie in der Verfassung vorgesehen sind;
19. betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet sind, bei all ihren Maßnahmen, einschließlich jener in Bezug auf den Waffenhandel und den Handel mit Rohstoffen, für Kohärenz und Transparenz zu sorgen; fordert einzelstaatliche, europäische und internationale Institutionen dringend auf, sich diesbezüglich auf verbindliche Vorschriften zu einigen, einschließlich der Schaffung von Aufsichtsgremien, um zu verhindern, dass sich unmenschliche Konflikte durch Handelstätigkeiten weiter zuspitzen;
20. fordert die EU auf, die Verhängung gezielter Sanktionen, einschließlich von Reiseverboten und des Einfrierens von Vermögenswerten, gegen diejenigen zu erwägen, die für das gewaltsame Vorgehen in der Demokratischen Republik Kongo verantwortlich sind, um weitere Gewalt zu verhindern;
21. empfiehlt der EU und den Vereinten Nationen, sich unverzüglich auf einen Rahmen zur Entsendung eines Beobachters zu einigen, um die humanitäre Lage zu bewerten und der internationalen Gemeinschaft über das Ausmaß dieser Massaker Bericht zu erstatten;
22. empfiehlt der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, einen Schwerpunkt auf dieses Thema zu legen und dem Parlament regelmäßig über die Lage in diesem Gebiet der DRK Bericht zu erstatten, um sicherzustellen, dass die EU das Problem weiterhin aufmerksam beobachtet;
23. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Unterstützung für das Volk der DRK aufrechtzuerhalten, um die Lebensbedingungen der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu verbessern, insbesondere derer, die aus außerhalb oder innerhalb des Landes zu Vertriebenen wurden;
24. begrüßt die Anstrengungen der staatlichen Stellen der DRK im Hinblick auf die Umsetzung der Rechtsvorschriften über das Verbot des Handels mit sowie der Aufbereitung von Mineralien in Gebieten, in denen Mineralien rechtswidrig abgebaut werden, also beispielsweise in Gebieten, die von bewaffneten Gruppen kontrolliert werden; fordert die staatlichen Stellen der DRK auf, die Umsetzung der Rechtsvorschriften zu beschleunigen, und fordert die DRK nachdrücklich auf, in ihren Bemühungen um die Einhaltung der Initiative zur Verbesserung der Transparenz in der Rohstoffindustrie nicht nachzulassen;
25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Afrikanischen Union, dem AKP-EU-Rat, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen sowie dem Präsidenten, dem Ministerpräsidenten und dem Parlament der DRK zu übermitteln.