Plenarsitzungsdokument
4.7.2016
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission
zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2017
( 2016/2773(RSP) )
József Szájer
im Namen der PPE-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2017
( 2016/2773(RSP) )
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Oktober 2015 mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission 2016 – ‚Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual‘“ ( COM(2015)0610 ) und ihre Anhänge I bis VI,
– gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die politischen Prioritäten den verfügbaren finanziellen Ressourcen angemessen sein sollten;
B. in der Erwägung, dass die EU mit ihren Strategien und Maßnahmen, die sie zusammen mit den Mitgliedstaaten nach den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit durchführt, konkrete Wirkung erzielen muss, wenn es gilt, auf Krisen zu reagieren und den Bürgern dabei zu helfen, sich rechtzeitig auf den raschen Wandel in der Gesellschaft einzustellen und darauf zu reagieren;
C. in der Erwägung, dass die Union bestrebt sein muss, angesichts eines harten weltweiten Wettbewerbs wieder wettbewerbsfähig zu werden, dabei das Modell der sozialen Marktwirtschaft beizubehalten und für anhaltendes Wachstum zu sorgen, um der nächsten Generation junger Bürger Arbeitsplätze statt Schulden zu verschaffen;
Europäische Auswege aus europäischen Krisen
1. betont, dass die derzeitigen Krisen, die die Union zu bewältigen hat, europäische Lösungen erfordern, die mithilfe der Gemeinschaftsmethode stark in einem von Verantwortungsbewusstsein geprägten, durchweg demokratischen Prozess verankert sind, in den das Europäische Parlament vollständig einbezogen wird und an dem die nationalen Parlamente eng mitwirken;
2. weist erneut darauf hin, dass die Union verpflichtet ist, nach Maßgabe des Artikels 5 des Vertrags über die Europäische Union, der die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit betrifft, Rechtsvorschriften nur in den Bereichen und in dem Umfang zu erlassen, in denen bzw. dem es notwendig ist; ist daher überzeugt, dass sich die Anstrengungen ausschließlich auf wesentliche Prioritäten richten müssen, und fordert die Kommission auf, von Initiativen abzusehen, die nicht unbedingt erforderlich sind, damit die Maßnahmen der Union stets auf die Hauptanliegen mit direktem Nutzen für ihre Bürger ausgerichtet sind;
3. weist darauf hin, dass administrative Hemmnisse die Kosten für Unternehmen, besonders KMU und Start-up-Unternehmen, erhöhen und Innovation und Arbeitsplatzschaffung bremsen; fordert aus diesem Grund die Kommission auf, die Erwartungen der Bürger und der Unternehmen bezüglich einer effizienten öffentlichen Verwaltung als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit gebührend zu berücksichtigen;
4. hebt hervor, mit welcher beispiellosen Intensität sich der Union verschiedenartige Bedrohungen stellen, und fordert die Kommission auf, sich auf praktikable Tätigkeiten zu konzentrieren, mit denen den verschiedenartigen Bedrohungen begegnet und die Widerstandsfähigkeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten wie auch der Partner der Union, speziell in ihrer Nachbarschaft, verbessert werden kann;
5. bekräftigt die Bedeutung der Gemeinschaftsmethode, der Transparenz des Legislativprozesses, der demokratischen Legitimität und der Aufgaben und Zuständigkeiten der nationalen Parlamente;
Wirtschaftliche Erholung
6. weist darauf hin, dass die Beschäftigung auch künftig die oberste Priorität sein wird und dass die Union gezielte Investitionen benötigt, um den Übergang zu einer innovativen, ressourceneffizienten und digitalen Wirtschaft zu beschleunigen, damit Europa reindustrialisiert wird und Arbeitsplätze zurückgewinnt, und bekräftigt, dass die Wettbewerbspolitik der Union wesentlich zum Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft in Europa beiträgt;
7. fordert die Kommission auf, die Maßnahmen vorzuschlagen, die geboten sind, um FuE, Innovation und Kreativität als wesentliche Motoren der Arbeitsplatzschaffung zu begünstigen;
8. fordert die Kommission auf, Unternehmen und KMU den Zugang zu Kapital zu erleichtern, worauf es entscheidend ankommt, wenn Entwicklung und Herstellung neuer Produkte und Dienstleistungen angekurbelt werden sollen und zugleich ein wirksamer Schutz der Rechte des geistigen Eigentums gegeben sein soll;
9. ist der Auffassung, dass ein weltweit wettbewerbsfähiger, innovativer und auf die Bürger ausgerichteter digitaler Binnenmarkt den einzigen Ausweg bietet, wenn die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gemeistert werden sollen; fordert deswegen die Kommission auf, das Potenzial des Binnenmarkts voll auszuschöpfen, zusätzliche Integration herbeizuführen, besonders in digitalen Bereichen, und ein Umfeld zu schaffen, das unter anderem für KMU günstig ist;
10. ist davon überzeugt, dass es die vorhandenen Mittel zu konsolidieren gilt, in erster Linie durch Anwendung der geltenden Regeln, Schaffung gleicher Bedingungen und volle Ausschöpfung der Vorteile des Binnenmarkts;
11. betont, dass die zentrale wirtschaftliche und soziale Agenda der Union Maßnahmen vorsehen muss, mit denen angestrebt wird, Ungleichheit abzubauen und Arbeitsplätze zu fördern, speziell für junge Menschen und Langzeitarbeitslose, und mit denen Investitionen in das Bildungssystem, das lebenslange Lernen und den Ausbau von Kompetenzen gesteigert werden;
12. fordert die Kommission auf, die korrekte Umsetzung und vollständige Durchführung aller Rechtsvorschriften über Finanzdienstleistungen und Besteuerung genau im Auge zu behalten, und betont, dass im Hinblick auf die Schaffung der Bankenunion Maßnahmen zur Senkung von Risiken mit Risikoteilungsstrategien flankiert werden müssen;
13. fordert die Kommission auf, ihre konsequente, genaue Überwachung von Schulden, Defiziten und makroökonomischen Ungleichgewichten so fortzusetzen, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt gestärkt wird und Wachstum und Arbeitsplatzschaffung unterstützt werden;
14. ist der Überzeugung, dass eine engere wirtschaftspolitische Koordinierung unterstützt werden muss, um gegen Investitionslücken in Europa vorzugehen und die Nachfrage zu stützen, und hält es für äußerst wichtig, die Anforderungen des Unionsrechts bezüglich der demokratischen Kontrolle bei Entscheidungen auf der Ebene der wirtschaftspolitischen Steuerung in der Union zu erfüllen;
15. unterstützt die Kommission bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung, bei der es um potenzielle Einnahmen von bis zu einer Billion Euro in den nationalen Haushalten geht, und befürwortet ihre Absicht, eine verbindliche gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage vorzuschlagen;
Reaktion auf den Klimawandel und Schaffung von Energieversorgungssicherheit
16. fordert die Kommission auf, weitere Schritte zur Verwirklichung der Energieunion zu unternehmen und damit allen Bürgern und Unternehmen Versorgungssicherheit und erschwingliche, nachhaltige Energie zu garantieren;
17. fordert die Union auf, weiterhin gegen die Ursachen des Klimawandels vorzugehen und dabei für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu sorgen, wobei sie eine Strategie für die auf Energie und Klimaschutz bezogene Diplomatie verfolgt, mit der diese weltweiten Anliegen entsprechend dem Übereinkommen von Paris (COP 21) in Angriff genommen werden;
Bewältigung der Migration und der Flüchtlingskrise
18. fordert die Kommission auf, die Ursachen der Flüchtlingskrise anzugehen, indem sie die Zusammenarbeit mit den Transit- und Herkunftsländern im Kontext der Migrationsströme intensiviert und alle zur Verfügung stehenden politischen Maßnahmen und Instrumente einsetzt, um für die Stabilisierung, den Wiederaufbau und die Entwicklung dieser Länder zu sorgen;
19. betont die Bedeutung der Aufstellung systematischer und durchsetzbarer Programme zur unmittelbaren Neuansiedlung und Umsiedlung von Asylbewerbern;
20. vertritt die Auffassung, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten humanitäre Unterstützung in Flüchtlingslagern leisten und dafür sorgen sollte, dass dort tragfähige Lebensbedingungen gegeben sind, was mit längerfristigen Entwicklungsprogrammen kombiniert werden sollte;
21. weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für die effiziente Aufnahme von Asylbewerbern garantiert werden müssen, durch die für eine humane Behandlung, Sicherheit und ausreichende Ressourcen in Europa gesorgt wird, und zwar mit dem Ziel der Integration von Flüchtlingen in die Arbeitsmärkte und ihrer gesellschaftlichen Inklusion;
22. betont, dass die internationale Migration ein weltweites Phänomen ist, dessen Ausmaß, Komplexität und Auswirkungen zunehmen, und dass deswegen nicht nur die Union insgesamt, sondern auch die übrige internationale Gemeinschaft zunehmend die Verantwortung für den Schutz von Flüchtlingen übernehmen muss, weil sich die Verantwortung derzeit weltweit ungleich verteilt; weist darauf hin, dass es sich um eine gemeinsame Verantwortung der Staatengemeinschaft handelt, der man nur durch konzertiertes, entschlossenes Vorgehen aller internationalen Akteure angemessen und dauerhaft gerecht werden kann; fordert die Kommission auf, in diesem Zusammenhang und in enger Zusammenarbeit mit den relevanten internationalen Akteuren eine Reflexion über Möglichkeiten zur Änderung des internationalen Rechtsrahmens, einschließlich des Genfer Übereinkommens von 1951, einzuleiten mit dem Ziel, den Rechtsrahmen der beispiellosen weltweiten Migration und den Herausforderungen durch Flüchtlinge anzupassen, vor denen die Union und die Welt derzeit stehen;
Stabilität und Sicherheit für Unionsbürger
23. ist der Überzeugung, dass die Union in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in der Lage sein sollte, im Hinblick auf den Schutz der EU und des Schengen-Raums gemeinsam eine gesicherte Außengrenze der Union zu schaffen;
24. vertritt die Auffassung, dass die Kommission, um den Bedrohungen durch Terrorismus und gewalttätigen Extremismus zu begegnen, eingehend die Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen gegen die verschiedenen Erscheinungsformen des Terrorismus überwachen muss und dass diese Maßnahmen von der wirkungsvollen polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit bis zum Informationsaustausch zwischen einzelstaatlichen Behörden und über Europol und Eurojust reichen und auch Vorschläge zur Bekämpfung neuer Tendenzen in der Terrorfinanzierung umfassen;
25. vertritt die Auffassung, dass die Kommission sich auf die Durchführung der bereits verabschiedeten Legislativvorschläge konzentrieren und gezielt auf die Durchführung des Sicherheitspakets achten sollte; ist der Ansicht, dass die Sicherheitsagenda regelmäßig aktualisiert werden sollte, damit konkrete Maßnahmen zur Geltung kommen, die nötig sind, um gegen die zunehmende, gravierende Bedrohung der Sicherheit der Unionsbürger durch den Terrorismus vorzugehen;
26. stellt fest, dass sich die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit immer stärker verwischen, woraus folgt, dass die Kommission ihren Teil zur Neubelebung der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beitragen muss, die nicht mehr das schwächste Glied im EU-Integrationsprozess sein darf;
Eine ambitionierte Agenda für auswärtiges Handeln gegenüber der Nachbarschaft der Union und der Welt
27. vertritt die Auffassung, dass die Union ihre Ambitionen als globaler Akteur wieder stärken muss, und fordert deswegen die Kommission auf, alle Instrumente des auswärtigen Handelns der Union zu mobilisieren, um eine verbesserte Weltpolitik und zugleich eine umfassende Konvergenz zwecks Herbeiführung besserer Standards zu erreichen;
28. vertritt die Auffassung, dass die europäische Verteidigung in Anbetracht der Sicherheitslage zum voll funktionsfähigen Politikbereich werden muss, der allen Mitgliedstaaten ein gleiches Maß an Sicherheit bietet und den wesentlichen Sicherheitsanliegen aller Mitgliedstaaten gleichermaßen Rechnung trägt; ist der Ansicht, dass die bestehenden Strukturen, Verfahren und Instrumente zu operativer Praxis werden müssen;
29. fordert die Kommission auf, weiterhin
– Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der Union durch Initiativen zu unterstützen, die Entwicklung, Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit fördern,
– die Verhandlungen im Erweiterungsprozess voranzubringen, indem die soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität und die Demokratie in den Bewerberländern gestärkt werden,
– die Politik der Entwicklungszusammenarbeit wirksamer zu machen, besser zu koordinieren und Kohärenz gegenüber anderen Instrumenten des auswärtigen Handelns der Union herbeizuführen,
– die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung in die externen und internen Politikbereiche der Union einzubauen,
– Kohärenz und Einheitlichkeit zwischen der Entwicklungspolitik und der Sicherheitspolitik herbeizuführen, da sie miteinander verknüpft sind, voneinander abhängen und sich gegenseitig verstärken,
– die Partnerschaft mit Afrika voranzubringen, um alle gegenwärtigen Herausforderungen zu bewältigen, besonders im Wege eines ambitionierten Abkommens für die Zeit nach Cotonou,
– den Handel als ein wesentliches Instrument zu begünstigen, das Wachstum und Beschäftigung stützt, und dabei die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die EU‑Normen, die Menschenrechte und eine nachhaltige Entwicklung zur Geltung zu bringen und die handelspolitischen Schutzinstrumente der Union zu modernisieren;
Die nötigen Mittel für unser Handeln
30. vertritt die Auffassung, dass die Union ihre Finanzierung reformieren muss, um zügig ausreichende Ressourcen zu mobilisieren; ist davon überzeugt, dass die Kommission hierzu die Einführung zusätzlicher, echter Eigenmittel in Betracht ziehen sollte, damit der Unionshaushalt stabiler, zukunftsfähiger und berechenbarer wird, und dass sie dabei die Transparenz für die Bürger verbessern und den Grundsatz der Gesamtdeckung befolgen sollte;
31. betrachtet es als wesentlich, die Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens nach oben zu korrigieren und den Rahmen flexibler zu machen, um auf Gegebenheiten zu reagieren, die 2013 nicht vorhergesehen wurden; ist davon überzeugt, dass die Kommission in diesem Punkt entschlossen vorangehen muss;
32. betont, dass die Haushaltsinstrumente der EU unter genauer Beachtung von Leistung und Kosteneffizienz gesteuert werden müssen, wobei die Vorschriften befolgt und die finanziellen Interessen der Union gewahrt werden müssen;
33. vertritt die Auffassung, dass die Mittel des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) so ausgeführt werden müssen, dass alle Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, in großem Umfang strategische Investition zu tätigen,
34. vertritt die Auffassung, dass die Union Maßnahmen ergreifen sollte, um Ressourcen zusammenzutragen, mit denen auf die Herausforderungen der hohen Jugendarbeitslosigkeit und die interne und die externe Dimension der Flüchtlingskrise reagiert werden kann;
35. vertritt die Auffassung, dass die Kommission beginnen sollte, eine moderne Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2020 vorzubereiten, in deren Rahmen die tatsächliche Beschaffenheit der Kohäsionspolitik als Investitionsinstrument für alle EU-Regionen gewürdigt wird; vertritt die Auffassung, dass Synergien zwischen den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, dem EFSI und weiteren Finanzierungsinstrumenten der EU gestärkt werden sollten, um intelligentes, umweltverträgliches, integratives Wachstum anzukurbeln, wobei ein glaubwürdiges Gleichgewicht zwischen Zuschüssen und Finanzierungsinstrumenten die Grundlage sein muss;
Stärkung der Demokratie
36. gibt der starken Überzeugung Ausdruck, dass angesichts der derzeitigen Herausforderungen die gemeinsamen Werte der Union, Demokratie, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit, unbedingt gewahrt werden müssen und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen und zwischen den Mitgliedstaaten ausgebaut werden muss;
37. vertritt die Auffassung, dass die Union gemeinsame Aktionen durchführen sollte, um ihre Bürger über Rechte und Pflichten zu informieren und die Bürger, besonders die jüngste Generation, zur aktiven Beteiligung am politischen Leben anzuregen;
38. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission zu übermitteln.