Plenarsitzungsdokument
4.7.2016
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission
zu den strategischen Prioritäten für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017
( 2016/2773(RSP) )
Enrique Guerrero Salom, Maria João Rodrigues
im Namen der S&D-Fraktion
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den strategischen Prioritäten für das Arbeitsprogramm der Kommission für 2017
( 2016/2773(RSP) )
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die politischen Leitlinien für die Kommission mit dem Titel „Ein neuer Start für Europa: Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel“, die Jean‑Claude Juncker am 15. Juli 2014 vorgestellt hat,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission 2016 ‚Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual‘“ ( COM(2015)0610 ) und ihre Anhänge I bis VI,
– unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vom 13. April 2016,
– unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht der Konferenz der Ausschussvorsitze, der ergänzende Beiträge zu dieser Entschließung aus der Sicht der Ausschüsse des Parlaments enthält und den die Kommission bei der Ausarbeitung und Annahme ihres Arbeitsprogramms für 2017 gebührend berücksichtigen sollte,
– unter Hinweis auf seinen Entschließung vom 28. Juni 2016 zu der Entscheidung, aufgrund des Ergebnisses des Referendums im Vereinigten Königreich die EU zu verlassen[1],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28./29. Juni 2016,
– unter Hinweis auf den Beitrag des Ausschusses der Regionen zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2017,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom 6. Juli 2016 zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2017,
– gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Prozess der europäischen Integration Europa über Jahrzehnte Frieden gebracht und zu Sicherheit und Wohlstand beigetragen hat;
B. in der Erwägung, dass Europa jetzt vor vielen gemeinsamen und globalen Herausforderungen steht, aber auch mit zunehmender Enttäuschung und wachsendem Misstrauen vieler Bürger angesichts der unsicheren Lebensperspektiven und des Mangels an Chancen konfrontiert ist, und dass die Bürger eine Reaktion der Entscheidungsträger hierauf erwarten; in der Erwägung, dass die europäische Integration nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie nicht auf ein wirtschaftliches Projekt reduziert wird; in der Erwägung, dass die Herzen der Europäer unbedingt für das europäische Projekt zurückgewonnen werden müssen und der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt gestärkt werden muss;
C. in der Erwägung, dass die ineinandergreifenden Krisen der EU wirksame europäische Lösungen erfordern, die mithilfe der Gemeinschaftsmethode fest in einem demokratischeren Prozess verankert sind, in den das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente uneingeschränkt eingebunden sind;
D. in der Erwägung, dass die EU unser gemeinsames Haus ist und dass sie den Bürgern ein sicheres Zuhause und ein stabiles Wirtschaftsumfeld mit wirklicher Chancengleichheit bieten muss; in der Erwägung, dass Nachhaltigkeit und Wirtschaftswachstum miteinander vereinbar sind und sich gegenseitig verstärken können; in der Erwägung, dass es wichtig ist, die langwierige Wirtschaftskrise in der EU zu überwinden und sozialen Fortschritt zu erzielen, indem nachhaltige Investitionen ausgebaut, Ungleichheiten abgebaut und bessere politische Maßnahmen konzipiert werden, insbesondere durch die Vertiefung des Binnenmarktes und die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion;
E. in der Erwägung, dass wir uns als eine Gemeinschaft, die auf gemeinsamen Werten beruht und die den Reichtum und die Vielfalt unserer Traditionen und Geschichte wertschätzt, für eine gemeinsame Zukunft entschieden haben; in der Erwägung, dass wir wollen, dass Europa auf internationaler Ebene seine Rolle einnimmt und seiner Verantwortung nachkommt und sich dabei der Solidarität, dem Multilateralismus, den externen Partnerschaften der EU und der Förderung der Annäherung an bessere Standards verpflichtet; in der Erwägung, dass wir unser gemeinsames Projekt des gemeinsamen Friedens, Wohlstands und der gemeinsamen Demokratie sicherstellen und eine attraktive Zukunft für alle Generationen schaffen wollen;
Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der EU‑Bürger
1. weist darauf hin, dass die wirtschaftliche Erholung Europas bislang bescheiden ausfällt und uneinheitlich ist und dass in vielen Regionen der Union Arbeitslosigkeit, Armut, Ungleichheit und eine dramatische Perspektivlosigkeit der jüngeren Generationen nach wie vor ein nicht hinnehmbares Ausmaß erreichen; weist darauf hin, dass die EU daher auf einen dynamischen und integrativen Arbeitsmarkt hinarbeiten muss, dessen Rahmen das Modell der europäischen sozialen Marktwirtschaft ist und durch den die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bürger an ihren Herkunftsorten verbessert werden und der eine faire Mobilität ermöglicht, wobei der zentrale EU‑Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in allen Mitgliedstaaten geachtet werden muss; ist überzeugt, dass alle EU‑Bürger in den Genuss eines grundlegenden Pakets fairer Arbeitsbedingungen, der uneingeschränkten Einhaltung der EU‑Standards im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und des Zugangs zu hochwertiger Bildung, Sozialschutz und grundlegenden Dienstleistungen, die die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ermöglichen, kommen müssen;
2. fordert die Kommission auf, zu diesem Zweck auf der laufenden öffentlichen Konsultation und dem anstehenden Bericht des Parlaments aufzubauen, indem sie im Einklang mit den Vertragszielen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union einen ehrgeizigen Vorschlag für eine europäische Säule sozialer Rechte vorlegt, die in konkrete Initiativen zutage treten soll, um insbesondere
– die Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit und Qualität der frühkindlichen Erziehung und Bildung, Kinderbetreuung und Gesundheitsversorgung zu fördern, die von entscheidender Bedeutung dafür sind, dass kein Kind zurückgelassen wird; die Kommission sollte daher über weitere Maßnahmen nachdenken, mit denen soziale Investitionen ausgebaut werden und insbesondere die Kinderarmut durch die Annahme einer EU‑weiten Garantie gegen Kinderarmut bekämpft wird;
– Qualifikationsdefizite zu beheben und hochwertige Bildung, Ausbildung, Berufsbildung und lebenslanges Lernen für alle zu ermöglichen;
– soziale Ungleichheiten abzubauen und hochwertige Arbeitsplätze zu fördern, insbesondere für die jungen Menschen und die Langzeitarbeitslosen;
– die Probleme bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und das geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle zu verringern, unter anderem durch die Vorlage von neuen Legislativvorschlägen zur Mutterschaftsrichtlinie und zur Richtlinie über den Pflegeurlaub sowie eines neuen Legislativvorschlags im Bereich des Vaterschaftsurlaubs;
3. betont, dass die Kommission die Mitgliedstaaten dazu auffordern sollte, Mittel mithilfe von Programmen, die aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, den EU‑Struktur‑ und ‑Investitionsfonds, dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen und durch die Europäische Investitionsbank finanziert werden, effizient und effektiv dafür einzusetzen, die Jugendarbeitslosigkeit abzubauen und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze zu fördern, und zwar vor allem in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, und entsprechende Maßnahmen zu überwachen und zu unterstützen;
4. betont, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern auch den europäischen sozialen Dialog stärken sollte, damit die Arbeitsmärkte und die Systeme der sozialen Sicherung besser aufeinander abgestimmt werden und die sozialen Ungleichheiten und neuen Probleme, die sich aus der Globalisierung und Digitalisierung ergeben, bewältigt werden;
5. betont, dass die Kommission dafür sorgen sollte, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung und des gleichen Lohns für gleiche Arbeit allen Arbeitnehmern – auch den mobilen Arbeitnehmern und entsandten Arbeitnehmern – zugutekommt;
Stützung der konjunkturellen Erholung und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit für mehr Arbeitsplätze, einen höheren Lebensstandard und mehr Wohlstand
6. ist überzeugt, dass die EU eine weltweit führende Rolle einnehmen kann, wenn sie das volle Potenzial ihres Binnenmarkts nutzt und das Unternehmertum, den fairen Wettbewerb und Investitionen in Innovationen fördert;
7. fordert, dass die Strategie der Europäischen Union für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (Strategie Europa 2020) mit wirklichen Ambitionen für die Zukunft erneuert wird, insbesondere um unser Modell der sozialen Marktwirtschaft zu verbessern und für viele Menschen für Wohlstand zu sorgen; ist überzeugt, dass die Förderung von Beschäftigung auch künftig die oberste Priorität sein wird und dass die EU gezielte Investitionen benötigt, um den Übergang hin zu einer innovativen, ressourceneffizienten und digitalen Wirtschaft zu beschleunigen, damit Europa reindustrialisiert wird;
8. fordert die Kommission auf, eine neue ehrgeizige Strategie für die Wirtschaft zu konzipieren, die auf dem Paket zur Kreislaufwirtschaft aufbaut und es ergänzt; weist darauf hin, dass für die Energiewende, ökologisch innovative KMU, Forschung und Bildung zusätzliche private und staatliche Investitionen erforderlich sind;
9. fordert die Kommission auf, mehr Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Entwicklung Innovation, kultureller Vielfalt und Kreativität als zentrale treibende Kräfte für die Schaffung von Arbeitsplätzen vorzuschlagen und dabei zu berücksichtigen, dass es eine unbedingt erforderliche Voraussetzung für die Entwicklung und Herstellung neuer Produkte und Dienstleistungen sowohl in den herkömmlichen Branchen als auch in neuen Bereichen und für den wirksamen Schutz des geistigen Eigentums ist, dass die Unternehmen und insbesondere die KMU sich Kapital beschaffen können;
10. vertritt die Auffassung, dass die weitere Integration des Binnenmarktes erforderlich ist, insbesondere im digitalen Bereich, damit für Verbraucher und KMU gerechte Bedingungen geschaffen und ungerechtfertigte Hindernisse beseitigt werden; ist der festen Überzeugung, dass ein weltweit wettbewerbsfähiger, innovativer und an den Bürgern ausgerichteter digitaler Binnenmarkt eine Möglichkeit ist, auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu reagieren; vertritt die Auffassung, dass das Wirtschaftswachstum in der EU weiter ausgeweitet werden kann, indem das Potenzial der Reise- und Tourismusbranche vollständig genutzt wird, und betont, dass die Kommission eine zentrale Rolle einnehmen muss, indem sie dafür sorgt, dass alle Prioritäten im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit, Digitalisierung, verantwortungsvollen Staatsführung, Fähigkeiten und Qualifikationen, Nachhaltigkeit und Vernetzung in der Tourismusbranche in allen politischen Rahmen berücksichtigt werden;
11. erwartet, dass die Kommission alle ihre Befugnisse und Zuständigkeiten nutzt, um einen Übergang hin zu einem besseren Modell für Wachstum zu fördern, das in Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung steht, wobei auch ihre wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension berücksichtigt werden muss;
Reaktion auf Klimawandel und Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit
12. weist darauf hin, dass die Bemühungen um Verwirklichung der Energieunion intensiviert werden müssen, damit für alle Bürger und Unternehmen Energieversorgungssicherheit und erschwingliche, nachhaltige Energie sichergestellt wird, wobei die Bekämpfung der Energiearmut besonders wichtig genommen werden muss;
13. weist auf die menschlichen und wirtschaftlichen Folgen von Klimakatastrophen in Europa hin; hebt hervor, dass weiter gegen die Ursachen des Klimawandels vorgegangen werden muss und dass es dafür einer ambitionierten Klimastrategie bedarf, die energieeffizienzfördernde Maßnahmen umfasst;
14. fordert, dass sich die EU im Zusammenhang mit dem auf der Pariser Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP21) unterzeichneten Übereinkommens von Paris ehrgeizigere Ziele für die Verringerung von Treibgasemissionen, erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz für die Zeit nach 2020 setzt;
15. fordert die Kommission auf, eine gemeinsame Strategie für eine Energie- und Klimadiplomatie zu entwickeln, mit deren Hilfe diese weltweiten Probleme angegangen würden;
16. fordert die Kommission auf, die Bemühungen um einen Ausstieg aus der Subventionierung fossiler Brennstoffe zu koordinieren;
Einheitliche Reaktion auf den erhöhten Zustrom von Flüchtlingen
17. vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union konkrete Lösungen ausarbeiten muss, um die Flüchtlingskrise im Einklang mit dem Völkerrecht zu bewältigen, indem insbesondere die Fluchtursachen in Angriff genommen werden, die Zusammenarbeit mit den Transit- und Herkunftsländern der Flüchtlinge intensiviert wird und alle zur Verfügung stehenden politischen Maßnahmen und Instrumente eingesetzt werden, um für die Stabilisierung, den Wiederaufbau und die Entwicklung diese Länder zu sorgen;
18. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die erforderliche humanitäre Hilfe zu erbringen und in den Flüchtlingslagern für menschenwürdige Lebensbedingungen zu sorgen sowie in Kombination damit insbesondere im Bereich der Bildung längerfristige Entwicklungsprogramme durchzuführen;
19. weist darauf hin, dass die Asyl- und Einwanderungspolitik der EU ihren Zweck nicht erfüllt und grundlegend gemäß Artikel 80 AEUV überdacht werden muss; weist darauf hin, dass eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems nicht dazu führen sollte, dass das derzeitige Schutzniveau im Asylrecht der EU gesenkt wird; fordert die Kommission auf, für eine gerechte Verteilung der Asylbewerber auf die Mitgliedstaaten einzutreten und das derzeitige Dublin‑System, das veraltet ist, zu ersetzen;
20. fordert, dass unverzüglich systematische und durchsetzbare Programme für die sofortige Neuansiedlung und Umsiedlung von Asylbewerbern eingeführt werden;
21. fordert, dass in der EU die Voraussetzungen für eine gut gesteuerte Aufnahme von Asylbewerbern geschaffen werden, sodass für deren Sicherheit und menschliche Behandlung, bei der dem Geschlecht Rechnung getragen wird, gesorgt ist, wobei besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse von schutzbedürftigen Gruppen gerichtet werden sollte; betont gleichzeitig, dass ausreichend Mittel sichergestellt werden müssen, um für die Integration in den Arbeitsmarkt und die soziale Eingliederung der Flüchtlinge zu sorgen, da sie so Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialer Sicherheit erhalten; betont in diesem Zusammenhang, dass die Mittel für den Europäischen Sozialfonds und den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens aufgestockt werden müssen;
22. fordert die Kommission auf, Vorschläge für die Schaffung einer wirklichen EU‑Politik für Wirtschaftsmigration und legale Zuwanderung vorzulegen, die auf bestehenden Instrumenten für Studierende, Wissenschaftler und hochqualifizierte Arbeitnehmer aufbaut, und auf längere Sicht Vorschläge für die Schaffung allgemeinerer Vorschriften vorzulegen, die auf der Gleichbehandlung bei der Einreise und beim Aufenthalt der Drittstaatsangehörigen beruhen, die in der Union eine Beschäftigung suchen, damit die Lücken auf dem EU‑Arbeitsmarkt geschlossen werden;
23. vertritt die Auffassung, dass die EU und die übrige internationale Gemeinschaft angesichts der Tatsache, dass die internationale Migration ein weltweites Phänomen ist, dessen Ausmaß, Komplexität und Auswirkungen zunehmen, ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten in diesem Bereich übernehmen müssen;
Reaktion auf die Sicherheitsbedenken der Bürger
24. betont, dass innere und äußere Sicherheit zunehmend miteinander verflochten sind;
25. fordert die Kommission nachdrücklich auf, nach der Annahme des Vorschlags für eine europäische Grenz- und Küstenwache dafür zu sorgen, dass sie ihre Arbeit zügig aufnimmt und die erforderlichen Personal- und Logistikressourcen erhält, damit die EU geschützt und der Schengen‑Raum vollendet wird, wobei alle Mitgliedstaaten, die ihm beitreten möchten, aufgenommen werden;
26. fordert die Kommission auf, die Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen der EU zur Terrorismusbekämpfung – zu denen eine wirksame polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, der rechtzeitige Informationsaustausch zwischen einzelstaatlichen Behörden und über Europol und Eurojust sowie Maßnahmen hinsichtlich neuer Entwicklungen in der Terrorismusfinanzierung zählen – genau zu überwachen, um den Bedrohungen durch Terrorismus und gewalttätigen Extremismus zu begegnen; betont des Weiteren, dass die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten sollte, die in diesem Bereich gegen EU‑Recht verstoßen, insbesondere was den wirksamen Informationsaustausch betrifft;
27. fordert die Kommission auf, Fachwissen sowie technische und finanzielle Mittel zu mobilisieren, damit auf der Ebene der EU bei der Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus und terroristischer Propaganda, radikalen Netzen und der Rekrutierung über das Internet oder auf anderem Wege durch Terrororganisationen für ein koordiniertes Vorgehen und den Austausch über bewährte Verfahren gesorgt wird, wobei der Schwerpunkt vor allem auf Prävention und Strategien zur Integration und zur Wiedereingliederung gelegt werden sollte;
28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für die uneingeschränkte Durchführung der Rechtsvorschriften zu sorgen, die im Bereich der Sicherheit bereits verabschiedet worden sind; fordert erneut, dass eine gründlichen Bewertung der EU‑Strategie zur Terrorismusbekämpfung durchgeführt wird, bei der sowohl die Anwendung der angenommenen Maßnahmen als auch ihre Wirksamkeit bewertet werden; erwartet, dass die Kommission die Sicherheitsagenda entsprechend der Erfordernisse angesichts der zunehmenden terroristischen Bedrohung aktualisiert;
29. fordert die Kommission auf, ihre angekündigten Vorschläge für eine wirkliche Rechtsgrundlage für das bei Europol angesiedelte Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung und Vorschläge für die Verbesserung und Weiterentwicklung von bestehenden Informationssystemen, die Schließung von Informationslücken und den Übergang hin zur Interoperabilität sowie Vorschläge für einen zwingend vorgeschriebenen Informationsaustausch auf EU‑Ebene, die auch die erforderlichen Datenschutzvorkehrungen umfassen sollten, vorzulegen;
Eine ambitionierte Agenda für auswärtiges Handeln gegenüber der Nachbarschaft der EU und der Welt
30. begrüßt, dass die globale Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, der zufolge der EU die Rolle eines geopolitischen Akteurs in einer sich rasch verändernden Welt zukommt, vorgestellt wurde, und erwartet, dass die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst auf kohärente Weise sämtliche Instrumente der EU für außenpolitisches Handeln mobilisieren, damit eine bessere Weltordnungspolitik, eine breite Konvergenz bei besseren Standards, mehr Sicherheit und eine stärkere Achtung der Menschenrechte in der Welt verwirklicht werden; betont zu diesem Zweck, dass die folgenden zentralen Aspekte vorrangige Ziele im Rahmen der Außenpolitik der EU sein sollten:
– Förderung der Stabilität und des Wohlstands in der Nachbarschaft der EU durch Initiativen, durch die Entwicklung, Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit gefördert werden, indem die zivile Konfliktverhütung und Aussöhnungsmaßnahmen, der Sicherheitsdialog und Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – unter anderem unter geeigneter Beteiligung der NATO, die für die Staaten, die NATO‑Mitglieder sind, nach wie vor das Fundament ihrer gemeinsamen Verteidigung und das Forum für ihre Umsetzung ist – verbessert werden;
– Verbesserung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die nicht länger das schwächste Glied im Prozess der Integration der EU sein darf, mit der Unterstützung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik; Sicherstellung, dass die bereits bestehenden Strukturen, Verfahren und Instrumente zur operativen Wirklichkeit werden;
– Voranbringen der Verhandlungen im Erweiterungsprozess, indem die soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität und die Demokratie in den Bewerberländern gestärkt werden, ohne dass im Hinblick auf die Kopenhagener Beitrittskriterien Zugeständnisse gemacht werden;
– eine wirksamere und besser koordinierte und stärker auf andere außenpolitische Instrumente der EU abgestimmte Politik der Entwicklungszusammenarbeit, wobei gleichzeitig ihre vorrangigen Ziele, wie sie im Vertrag von Lissabon aufgeführt sind, geachtet werden müssen und für Kohärenz und Einheitlichkeit zwischen der Entwicklungspolitik und der Sicherheitspolitik gesorgt werden muss, da sie miteinander verknüpft sind, voneinander abhängen und sich gegenseitig verstärken;
– Aufnahme der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung in die auswärtigen und internen politischen Maßnahmen der EU; fordert die Kommission nachdrücklich auf, über ihre Pläne zur Umsetzung, Überwachung, Weiterverfolgung und Eingliederung der Agenda 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu berichten;
– Förderung des Handels als ein wichtiges Instrument, um Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, und Eintreten für die EU‑Normen, die im Zusammenhang mit den Menschenrechten und der nachhaltigen Entwicklung stehen; die handelspolitischen Schutzinstrumente der Union müssen modernisiert und strikt angewandt werden, und, sofern erforderlich, müssen von den Standardmethoden abweichende Methoden angewandt werden;
– Annahme von Lösungen, mit denen den verschiedenartigen Bedrohungen begegnet und die Widerstandsfähigkeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten wie auch der Partner der Union, speziell in ihrer Nachbarschaft, verbessert werden kann;
– Umsetzung der Strategie für internationale kulturelle Beziehungen, bei der es sich um ein wichtiges Instrument der sanften Diplomatie zur Verbesserung der Beziehungen zu den Partnerländern der EU und zur Unterstützung von integrativem Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen handelt;
Gerechte Steuerpolitik für eine angemessene Mittelausstattung
31. betont, dass es dringender erforderlich ist denn je, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und ‑umgehung, durch die den nationalen Haushalten Einnahmen in Höhe von bis zu 1 Billionen EUR verloren gehen könnten, zu intensivieren; vertritt die Auffassung, dass diese Mittel dafür hätten verwendet werden können, in die Zukunft zu investieren, Arbeitsplätze zu schaffen und Ungleichheiten abzubauen;
32. betont, dass die Kommission unverzüglich weitere Maßnahmen ergreifen muss, um sicherzustellen, dass in Europa Gewinne in den Ländern besteuert werden, in denen die wirtschaftliche Tätigkeit und die Wertschöpfung erfolgt; weist darauf hin, dass die EU auf eine verbindliche gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer hinarbeiten, sich stärker um Aufklärung der Verstöße im Bereich staatlicher Beihilfen mit Steuerbezug bemühen, gemeinsame Vorschriften über den Einsatz und die Transparenz von Steuervorbescheiden anwenden und mit Entschlossenheit einen gemeinsamen Ansatz für die Schließung von Steueroasen verfolgen sollte;
33. fordert die Kommission auf, in ihre Bekämpfung der Steuerhinterziehung und -umgehung eine externe Dimension aufzunehmen, durch die verhindert wird, dass Gewinne die EU unbesteuert verlassen, und gegen illegale Finanzströme aus Drittländern, die die Entwicklung behindern und die Bekämpfung von Armut untergraben, vorzugehen;
Stärkung des EU‑Haushalts und der Finanzierungsinstrumente
34. ist der Ansicht, dass die EU eine neue finanz- und fiskalpolitische Strategie benötigt, um wirksam tätig werden zu können; vertritt die Auffassung, dass die Kommission zu diesem Zweck Maßnahmen vorschlagen sollte, die auf den folgenden Grundsätzen und Aspekten beruhen:
– zügige Mobilisierung von ausreichenden Mitteln; es ist unbedingt erforderlich, eine Reform des Finanzierungssystems der Union durchzuführen, indem wirkliche Eigenmittel gestärkt oder neue geschaffen werden, zum Beispiel durch die Finanztransaktionssteuer, ein reformiertes EU‑Emissionshandelssystem und eine reformierte CO2‑Abgabe oder die Besteuerung von multinationalen Unternehmen, damit der Haushaltsplan der Union stabiler, nachhaltiger und planbarer wird; zugleich sollte das Gesamtdeckungsprinzip befolgt und für mehr Transparenz gesorgt werden;
– zur Erzielung von bestmöglichen Ergebnissen muss bei der Verwaltung der Haushaltsinstrumente der EU genau auf die Leistung und Kostenwirksamkeit geachtet und gleichzeitig für die Einhaltung der Vorschriften und den Schutz der finanziellen Interessen der EU gesorgt werden;
– die EU sollte Schritte unternehmen, um Mittel dafür zusammenzulegen, dass sie auf die hohe Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit, Armut und soziale Ausgrenzung sowie die externen und internen Dimensionen der Flüchtlingskrise reagieren kann;
– der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) hat nach nur zwei Jahren der Umsetzung seine Grenzen erreicht; des Weiteren können ohne umfassende Halbzeitüberprüfung des MFR aus dem Haushalt der Union weder ein weiterer zusätzlicher Finanzbedarf gedeckt noch neue politische Prioritäten finanziert und auch keine erneute Zahlungskrise abgewendet werden; fordert die Kommission auf, vor Ende 2016 eine Überprüfung der Funktionsweise des MFR vorzulegen und entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um die Obergrenzen des MFR nach oben zu korrigieren und die Flexibilität des MFR, mit der auf 2013 nicht vorhergesehene Umstände reagiert werden kann, zu erhöhen;
– der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) muss so verwaltet werden, dass die Zusätzlichkeit maximiert wird, alle Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, mehr strategische Investition zu tätigen, und dafür gesorgt wird, dass die Mittel für Investitionen zur Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft beitragen; die Verwaltung des EFSI sollte reformiert werden, um die Rechenschaftspflicht und demokratische Kontrolle bei diesem Instrument zu verbessern; der Vorschlag der Kommission für die nächste Phase des EFSI sollte auf diesen Zielsetzungen beruhen;
– die wirksame Durchführung der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014–2020 sollte mit Vorbereitungsmaßnahmen für die Kohäsionspolitik in der Zeit nach 2020 einhergehen, wobei ihre wahre Natur gemäß den Verträgen, ihre Bedeutung für die Entwicklung des Binnenmarktes und ihr Potenzial als Investitionsinstrument für alle Regionen in der EU geachtet werden sollte; jede Verringerung der für die Kohäsionspolitik bereitgestellten Mittel sollte verhindert werden und Synergien zwischen den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, dem EFSI und weiteren Finanzierungsinstrumenten der EU sollten gestärkt werden, um intelligentes, umweltverträgliches, integratives Wachstum zu fördern, wobei ein glaubwürdiges Gleichgewicht zwischen Zuschüssen und Finanzierungsinstrumenten entwickelt werden muss;
– fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Verringerung des Verwaltungsaufwands der GAP für die Landwirte vorzulegen; fordert die Kommission auf, verbesserte Instrumente auszuarbeiten, mit denen extreme Krisen auf den Agrarmärkten bewältigt werden können; vertritt die Auffassung, dass ein Rechtsrahmen auf EU‑Ebene erforderlich ist, um unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette bekämpfen zu können, damit sichergestellt wird, dass Landwirten und Verbrauchern in der EU faire Verkaufs- und Einkaufsbedingungen zugutekommen;
Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion
35. fordert, dass demokratische Rechenschaftspflicht für sämtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der europäischen wirtschaftspolitischen Steuerung erfüllt werden muss;
36. ist der Ansicht, dass die EU im Einklang mit der Strategie Europa 2020, den Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und dem Steuerungsrahmens des Europäischen Semesters darauf hinarbeiten muss, dass eine wirtschaftliche und soziale Angleichung nach oben stattfindet;
37. weist darauf hin, dass die Kommission ihre Überwachung von Schulden, Defiziten und makroökonomischen Ungleichgewichte fortzusetzen und versuchen sollte, den allgemeinen finanzpolitischen Kurs des Eurowährungsgebiets so zu optimieren, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt eingehalten wird und Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt werden;
38. vertritt die Auffassung, dass die EU die Glaubwürdigkeit, Einheitlichkeit und die demokratische Legitimität des Europäischen Semesters sowie die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang verbessern muss, um eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik zu verfolgen und Ungleichheiten und Ungleichgewichte zu bewältigen;
39. fordert eine engere wirtschaftspolitische Abstimmung, um die Investitionslücken im Eurowährungsgebiet zu schließen und Reformbemühungen zu unterstützen, damit die Wettbewerbsfähigkeit verbessert wird, mehr Arbeitsplätze geschaffen werden und die Nachfrage gestützt wird;
40. vertritt die Auffassung, dass die Bankenunion vollendet werden muss;
41. fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der derzeitigen Überlegungen zur Schaffung einer Fiskalkapazität für die Wirtschafts- und Währungsunion sehr aufmerksam zu prüfen;
42. fordert die Kommission auf, einheitliche und ausreichend begründete Vorschläge zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion gemäß dem Bericht der fünf Präsidenten vorzulegen; stellt fest, dass dieser Prozess den Mitgliedstaaten offen stehen sollte, die sich verpflichtet haben, den Euro einzuführen;
43. fordert die Kommission auf, die Zusagen einzuhalten, die sie gemacht hat, als sie die Kapitalmarktunion vorstellte, und die europäischen Kapitalmärkte rascher zu vertiefen, rascher aneinander anzugleichen und rascher dafür zu sorgen, dass sie wirklich grenzüberschreitend werden, indem sie Gesetzgebungsinitiativen vorlegt, die auf der Gemeinschaftsmethode beruhen, unter anderem Vorschläge, um gleichzeitig die Rolle und den Auftrag der zuständigen Aufsichtsbehörden zu stärken;
Stärkung der Grundrechte und der Demokratie
44. hält es für bedenklich, dass die derzeitigen Krisen nicht nur den Zusammenhalt der europäischen Gesellschaften beeinträchtigt haben, sondern auch das Vertrauen der EU‑Bürger in ihre demokratischen Institutionen auf der Ebene der EU und, in einigen Fällen, der Einzelstaaten erschüttert haben; ist deshalb der Überzeugung, dass die Stärkung der demokratischen Legitimierung der EU und die Wiederherstellung des Vertrauens in ihre Fähigkeit, den Interessen der Bürger zu dienen, vorrangiges Ziel der EU sein sollte;
45. weist erneut darauf hin, dass viele der heutigen Herausforderungen – der Klimawandel und die Asyl- und Migrationsproblematik, die Finanzmärkte und die Lieferketten der Konzerne, die Terrornetze und die zerfallenden Staaten und Schurkenstaaten – sich nicht auf Länder beschränken und europäische Lösungen erfordern, die durch die Gemeinschaftsmethode definiert sind und bei denen die Kommission und das Parlament uneingeschränkt eingebunden werden;
46. weist darauf hin, dass die Kommission als Hüterin der Verträge dafür verantwortlich ist, die allgemeinen Interessen der Union (Artikel 17 EUV), nämlich den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker (Artikel 3 EUV) zu fördern; weist darauf hin, dass dem Parlament auch eine besondere politische Verantwortung dabei zukommt, dazu beizutragen, dass die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten überwunden werden, die allgemeinen Interessen der Europäer verteidigt werden und die demokratische Legitimität von auf europäischer Ebene gefassten Beschlüssen sichergestellt wird; fordert gleichzeitig die nationalen Parlamente auf, die uneingeschränkte demokratische Kontrolle über ihre Vertreter im Europäischen Rat auszuüben; fordert die Kommission des Weiteren auf, dafür zu sorgen, dass sämtliche Initiativen, zu denen auch die des Rates gehören, auf den Verträgen beruhen;
47. fordert die Kommission auf, Initiativen zu ergreifen, mit denen die EU‑Organe gestärkt werden und die EU‑Bürger darin bestärkt werden, sich stärker am politischen Leben auf EU‑Ebene zu beteiligen; fordert die Organe der EU auf, besseren Kontakt zu den jüngeren Generationen zu pflegen und deren Plattformen für Debatten besser zu nutzen; vertritt die Auffassung, dass auch mehr unternommen werden kann, um die EU‑Bürger über ihre Rechte zu informieren, die europäische Bürgerinitiative zu reformieren und die Rolle der Bürgerbeauftragten der EU zu stärken;
48. fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit zu intensivieren, um für Medienkompetenz zu sorgen und die Medienvielfalt und Pressefreiheit zu wahren;
49. fordert die Kommission auf, Vorschläge für einen Pakt für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte vorzulegen und dabei dem bevorstehenden Bericht des Parlaments Rechnung zu tragen; vertritt die Auffassung, dass die Kommission auch weiterhin Fortschritte mit Blick auf den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) machen sollte, wobei der Standpunkt des Gerichtshofs in dieser Angelegenheit zu berücksichtigen ist und die verbleibenden rechtlichen Herausforderungen bewältigt werden müssen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, unverzüglich das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu unterzeichnen, damit Frauen und Mädchen besser vor Gewalt geschützt werden;
50. fordert die EU‑Organe auf, sich um ein höchstmögliches Maß an Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität zu bemühen und gegen Interessenkonflikte vorzugehen, die sich nachteilig auf die Effizienz, die Gerechtigkeit und die Zuverlässigkeit der Gesetze auswirken;
51. fordert die Kommission auf, Rechtsvorschriften über den Schutz von Informanten auf EU‑Ebene vorzuschlagen, in denen rechtliche Möglichkeiten der Offenlegung und wirksame Strafmaßnahmen geregelt sind;
52. ist fest entschlossen, sich sämtlicher Instrumente und Ressourcen zu bedienen, um als treibende Kraft in einem neuen demokratischen Prozess für die Reform der Europäischen Union zu fungieren;
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53. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission zu übermitteln.