Plenarsitzungsdokument

 

A7-0053/2011

10.3.2011

***I

BERICHT

über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien

( KOM(2010)0804 – C7‑0019/2011 – 2010/0390(COD) )

Ausschuss für internationalen Handel

Berichterstatter: Vital Moreira

(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 46 Absatz 1 der Geschäftsordnung)

 

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Erklärung der benutzten Zeichen

  *  Verfahren der Konsultation  

  ***  Verfahren der Zustimmung

  ***I  Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (erste Lesung)

  ***II  Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (zweite Lesung)

  ***III  Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (dritte Lesung)

(Die Angabe des Verfahrens beruht auf der im Rahmen des Entwurfs eines Rechtsakts vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.)

 

 

 

 

 

Änderungsanträge zu einem Entwurf eines Gesetzgebungsakts

In den Änderungsanträgen des Parlaments werden die Änderungen am Entwurf eines Gesetzgebungsakts durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet. Wenn Textteile mager und kursiv gesetzt werden, dient das als Hinweis an die zuständigen technischen Dienststellen, dass für diese Teile des Entwurfs eines Gesetzgebungsakts im Hinblick auf die Erstellung des endgültigen Textes eine Korrektur empfohlen wird (beispielsweise wenn Textteile in einer Sprachfassung offenkundig fehlerhaft sind oder ganz fehlen). Diese Korrekturempfehlungen bedürfen der Zustimmung der betreffenden technischen Dienststellen.

 

Der Kopftext zu dem gesamten Änderungsantrag zu einem bestehenden Rechtsakt, der durch den Entwurf eines Gesetzgebungsakts geändert werden soll, umfasst auch eine dritte und eine vierte Zeile, in der der bestehende Rechtsakt bzw. die von der Änderung betroffene Bestimmung des bestehenden Rechtsakts angegeben werden. Textteile, die aus einer Bestimmung eines bestehenden Rechtsakts übernommen sind, die das Parlament ändern will, obwohl sie im Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht geändert ist, werden durch Fettdruck gekennzeichnet. Streichungen in solchen Textteilen werden wie folgt gekennzeichnet: [...].

 

 

 

INHALT

Seite

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS  5

VERFAHREN  6

 

 

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien

( KOM(2010)0804 – C7‑0019/2011 – 2010/0390(COD) )

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ( KOM(2010)0804 ),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 212 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0019/2011),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 55 und Artikel 46 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel ( A7‑0053/2011 ),

1.  legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

VERFAHREN

Titel

Weitere Makrofinanzhilfe für Georgien

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

KOM(2010)0804 – C7-0019/2011 – 2010/0390(COD)

Datum der Konsultation des EP

13.1.2011

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

20.1.2011

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

20.1.2011

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

AFET

8.2.2011

 

 

 

Berichterstatter

       Datum der Benennung

Vital Moreira

26.1.2011

 

 

Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses

7.2.2011

Prüfung im Ausschuss

7.2.2011

 

 

 

Datum der Annahme

7.2.2011

 

 

 

Datum der Einreichung

10.3.2011