Plenarsitzungsdokument
12.11.2012
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BERICHT
über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel innerhalb der Union mit Hunden, Katzen und Frettchen und deren Einfuhr in die Union
( COM(2012)0090 – C7‑0061/2012 – 2012/0040(COD) )
Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Horst Schnellhardt
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Erklärung der benutzten Zeichen |
* Verfahren der Konsultation *** Verfahren der Zustimmung ***I Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (erste Lesung) ***II Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (zweite Lesung) ***III Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (dritte Lesung) (Die Angabe des Verfahrens beruht auf der im Rahmen des Entwurfs eines Rechtsakts vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.)
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Änderungsanträge zu einem Entwurf eines Gesetzgebungsakts |
In den Änderungsanträgen des Parlaments werden die Änderungen am Entwurf eines Gesetzgebungsakts durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet. Wenn Textteile mager und kursiv gesetzt werden, dient das als Hinweis an die zuständigen technischen Dienststellen, dass für diese Teile des Entwurfs eines Gesetzgebungsakts im Hinblick auf die Erstellung des endgültigen Textes eine Korrektur empfohlen wird (beispielsweise wenn Textteile in einer Sprachfassung offenkundig fehlerhaft sind oder ganz fehlen). Diese Korrekturempfehlungen bedürfen der Zustimmung der betreffenden technischen Dienststellen.
Der Kopftext zu dem gesamten Änderungsantrag zu einem bestehenden Rechtsakt, der durch den Entwurf eines Gesetzgebungsakts geändert werden soll, umfasst auch eine dritte und eine vierte Zeile, in der der bestehende Rechtsakt bzw. die von der Änderung betroffene Bestimmung des bestehenden Rechtsakts angegeben werden. Textteile, die aus einer Bestimmung eines bestehenden Rechtsakts übernommen sind, die das Parlament ändern will, obwohl sie im Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht geändert ist, werden durch Fettdruck gekennzeichnet. Streichungen in solchen Textteilen werden wie folgt gekennzeichnet: [...].
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INHALT
Seite
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 5
BEGRÜNDUNG 6
VERFAHREN 7
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel innerhalb der Union mit Hunden, Katzen und Frettchen und deren Einfuhr in die Union
( COM(2012)0090 – C7‑0061/2012 – 2012/0040(COD) )
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ( COM(2012)0090 ),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0061/2012),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. Mai 2012[1],
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ( A7-0366/2012 ),
1. legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Der Berichterstatter kann drei Kategorien von vorgeschlagenen Änderungen unterscheiden, wovon die meisten technischer Art sind.
Erstens sind die Hinweise auf die aufzuhebende Verordnung (EG) Nr. 998/2003 durch Hinweise auf die neue Verordnung, die parallel zu diesem Vorschlag zur Behandlung steht, zu ersetzen.
Zweitens wird im Vergleich zum heutigen Text in Artikel 10 die Aufnahme eines Hinweises auf Verordnung (EG) Nr.1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhangenden Vorgängen sowie zur Änderung von den Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG)Nr.1255/97[2], deren Geltungsbereich auch für Hunde, Katzen und Frettchen gilt, vorgeschlagen.
Die dritte und inhaltlich einzig relevante vorgeschlagene Änderung betrifft den Zeitraum, innerhalb welchem die Tiere vor ihrer Verbringung einer klinische Untersuchung unterzogen werden müssen, die von einem von der zuständigen Behörde ermächtigten Tierarzt durchgeführt wird, um zu bestätigen, dass die Tiere für den geplanten Transport tauglich sind. Es wird vorgeschlagen, den heutigen Zeitraum von 24 Stunden an die Empfehlung der Weltorganisation für Tiergesundheit anzupassen, die 48 Stunden vorsieht.
Der Berichterstatter erklärt sich aus praktischen Gründen und auch auf Grund von Signalen, die er aus dem Sektor bekommen hat, mit den vorgeschlagenen Änderungen
einverstanden.
VERFAHREN
Titel | Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel innerhalb der Union mit Hunden, Katzen und Frettchen und deren Einfuhr in die Union | |||
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer | COM(2012)0090 – C7-0061/2012 – 2012/0040(COD) | |||
Datum der Konsultation des EP | 5.3.2012 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum | ENVI 13.3.2012 |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum | AGRI 13.3.2012 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses | AGRI 23.4.2012 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung | Horst Schnellhardt 29.3.2012 |
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Prüfung im Ausschuss | 19.9.2012 | 10.10.2012 |
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Datum der Annahme | 6.11.2012 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung | +: –: 0: | 49 0 0 | ||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder | Martina Anderson, Elena Oana Antonescu, Kriton Arsenis, Sophie Auconie, Pilar Ayuso, Lajos Bokros, Martin Callanan, Nessa Childers, Yves Cochet, Tadeusz Cymański, Chris Davies, Anne Delvaux, Edite Estrela, Jill Evans, Karl-Heinz Florenz, Elisabetta Gardini, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Cristina Gutiérrez-Cortines, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Peter Liese, Zofija Mazej Kukovič, Linda McAvan, Miroslav Ouzký, Antonyia Parvanova, Andres Perello Rodriguez, Pavel Poc, Frédérique Ries, Anna Rosbach, Oreste Rossi, Dagmar Roth-Behrendt, Kārlis Šadurskis, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Bogusław Sonik, Thomas Ulmer, Anja Weisgerber, Åsa Westlund, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis | |||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) | Julie Girling, Riikka Manner, Justas Vincas Paleckis, Pavel Poc, Britta Reimers, Andrea Zanoni | |||
Datum der Einreichung | 12.11.2012 | |||