Plenarsitzungsdokument

 

A8-0053/2015

19.3.2015

***II

EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG

zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeuge und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG

(05130/3/2015 – C8‑0063/2015 – 2013/0165(COD) )

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Berichterstatterin: Olga Sehnalová

 

PR_COD_2app

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen

       *     Anhörungsverfahren

   ***     Zustimmungsverfahren

  ***I     Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (erste Lesung)

 ***II     Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (zweite Lesung)

  ***III     Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (dritte Lesung)

 

(Die Angabe des Verfahrens beruht auf der im Entwurf eines Rechtsakts vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.)

 

 

 

 

 

Änderungsanträge zu einem Entwurf eines Rechtsakts

Änderungsanträge des Parlaments in Spaltenform

 

Streichungen werden durch Fett- und Kursivdruck in der linken Spalte gekennzeichnet. Textänderungen werden durch Fett- und Kursivdruck in beiden Spalten gekennzeichnet. Neuer Text wird durch Fett- und Kursivdruck in der rechten Spalte gekennzeichnet.

 

Aus der ersten und der zweiten Zeile des Kopftextes zu jedem der Änderungsanträge ist der betroffene Abschnitt des zu prüfenden Entwurfs eines Rechtsakts ersichtlich. Wenn sich ein Änderungsantrag auf einen bestehenden Rechtsakt bezieht, der durch den Entwurf eines Rechtsakts geändert werden soll, umfasst der Kopftext auch eine dritte und eine vierte Zeile, in der der bestehende Rechtsakt bzw. die von der Änderung betroffene Bestimmung des bestehenden Rechtsakts angegeben werden.

 

Änderungsanträge des Parlaments in Form eines konsolidierten Textes

 

Neue Textteile sind durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet. Auf Textteile, die entfallen, wird mit dem Symbol ▌hingewiesen oder diese Textteile erscheinen durchgestrichen. Textänderungen werden gekennzeichnet, indem der neue Text in Fett- und Kursivdruck steht und der bisherige Text gelöscht oder durchgestrichen wird.

Rein technische Änderungen, die von den Dienststellen im Hinblick auf die Erstellung des endgültigen Textes vorgenommen werden, werden allerdings nicht gekennzeichnet.

 

 

 

INHALT

Seite

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS       5

VERFAHREN.............................................................................................................................6

 

 

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeuge und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG

(05130/3/2015 – C8‑0063/2015 – 2013/0165(COD) )

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (05130/3/2015 – C8‑0063/2015),

–       unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 19. September 2013[1],

–       unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung[2] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ( COM(2013)0316 ),

–       gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf Artikel 76 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für die zweite Lesung ( A8-0053/2015 ),

1.      billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;

2.      stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;

4.      beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.      beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

VERFAHREN

Titel

Einführung des bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeugen

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

05130/3/2015 – C8-0063/2015 – 2013/0165(COD)

Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer

26.2.2014                      T7-0154/2014

Vorschlag der Kommission

COM(2013)0316 - C7-0174/2013

Datum der Bekanntgabe im Plenum des Eingangs des Standpunkts des Rates in erster Lesung

12.3.2015

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

IMCO

12.3.2015

 

 

 

Berichterstatter

       Datum der Benennung

Olga Sehnalová

9.7.2013

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

16.3.2015

 

 

 

Datum der Annahme

17.3.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Dita Charanzová, Carlos Coelho, Lara Comi, Anna Maria Corazza Bildt, Daniel Dalton, Dennis de Jong, Vicky Ford, Ildikó Gáll-Pelcz, Antanas Guoga, Robert Jarosław Iwaszkiewicz, Liisa Jaakonsaari, Antonio López-Istúriz White, Jiří Maštálka, Eva Paunova, Virginie Rozière, Christel Schaldemose, Olga Sehnalová, Mylène Troszczynski, Anneleen Van Bossuyt, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Lucy Anderson, Jussi Halla-aho, Kaja Kallas, Othmar Karas, Jens Nilsson, Adam Szejnfeld, Lambert van Nistelrooij, Kerstin Westphal

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Andrea Bocskor, Emilian Pavel

Datum der Einreichung

19.3.2015

 

 

[1] ABl. C 341 vom 21.11.2013, S. 47.
[2] Angenommene Texte vom 26.2.2014, P7_TA(2014)0154