Plenarsitzungsdokument

 

A8-0153/2015

11.5.2015

***II

EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG

betreffend den Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission

(05933/4/2015 – C8-0109/2015 – 2013/0025(COD) )

Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

 

Berichterstatter: Krišjānis Kariņš, Judith Sargentini

(Gemeinsame Ausschusssitzungen – Artikel 55 der Geschäftsordnung)

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Erklärung der benutzten Zeichen

       *     Anhörungsverfahren

   ***     Zustimmungsverfahren

  ***I     Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (erste Lesung)

 ***II     Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (zweite Lesung)

  ***III     Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (dritte Lesung)

 

(Die Angabe des Verfahrens beruht auf der im Entwurf eines Rechtsakts vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.)

 

 

 

 

 

Änderungsanträge zu einem Entwurf eines Rechtsakts

Änderungsanträge des Parlaments in Spaltenform

 

Streichungen werden durch Fett- und Kursivdruck in der linken Spalte gekennzeichnet. Textänderungen werden durch Fett- und Kursivdruck in beiden Spalten gekennzeichnet. Neuer Text wird durch Fett- und Kursivdruck in der rechten Spalte gekennzeichnet.

 

Aus der ersten und der zweiten Zeile des Kopftextes zu jedem der Änderungsanträge ist der betroffene Abschnitt des zu prüfenden Entwurfs eines Rechtsakts ersichtlich. Wenn sich ein Änderungsantrag auf einen bestehenden Rechtsakt bezieht, der durch den Entwurf eines Rechtsakts geändert werden soll, umfasst der Kopftext auch eine dritte und eine vierte Zeile, in der der bestehende Rechtsakt bzw. die von der Änderung betroffene Bestimmung des bestehenden Rechtsakts angegeben werden.

 

Änderungsanträge des Parlaments in Form eines konsolidierten Textes

 

Neue Textteile sind durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet. Auf Textteile, die entfallen, wird mit dem Symbol ▌hingewiesen oder diese Textteile erscheinen durchgestrichen. Textänderungen werden gekennzeichnet, indem der neue Text in Fett- und Kursivdruck steht und der bisherige Text gelöscht oder durchgestrichen wird.

Rein technische Änderungen, die von den Dienststellen im Hinblick auf die Erstellung des endgültigen Textes vorgenommen werden, werden allerdings nicht gekennzeichnet.

 

 

 

INHALT

Seite

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS       5

VERFAHREN.............................................................................................................................7

 

 

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission

(05933/4/2015 – C8-0109/2015 – 2013/0025(COD) )

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (05933/4/2015 – C8-0109/2015),

–       unter Hinweis auf die Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 17. Mai 2013[1],

–       unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 23. Mai 2013[2],

–       unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung[3] zum Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ( KOM(2013)0045 ),

–       gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–       gestützt auf Artikel 76 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres gemäß Artikel 55 der Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf die Empfehlung für die zweite Lesung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ( A8-0153/2015 ),

1.      billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;

2.      stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;

3.      beauftragt seinen Präsidenten, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;

4.      beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.      beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

VERFAHREN

Titel

Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

05933/4/2015 – C8-0109/2015 – 2013/0025(COD)

Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer

11.3.2014                      T7-0191/2014

Vorschlag der Kommission

COM(2013)0045 - C7-0032/2013

Datum der Bekanntgabe im Plenum des Eingangs des Standpunkts des Rates in erster Lesung

29.4.2015

Federführende Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ECON

29.4.2015

LIBE

29.4.2015

 

 

Berichterstatter

       Datum der Benennung

Krišjānis Kariņš

12.9.2013

Judith Sargentini

12.9.2013

 

 

Artikel 55 – Gemeinsame Ausschuss¬sitzungen

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

       

       

10.10.2013

Datum der Annahme

6.5.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

70

2

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Burkhard Balz, Hugues Bayet, Heinz K. Becker, Pervenche Berès, Michał Boni, Bodil Ceballos, Caterina Chinnici, Rachida Dati, Esther de Lange, Fabio De Masi, Frank Engel, Tanja Fajon, Jonás Fernández, Laura Ferrara, Monika Flašíková Beňová, Kinga Gál, Ana Gomes, Nathalie Griesbeck, Roberto Gualtieri, Sylvie Guillaume, Jussi Halla-aho, Gunnar Hökmark, Filiz Hyusmenova, Sophia in ‘t Veld, Cătălin Sorin Ivan, Petr Ježek, Eva Joly, Barbara Kudrycka, Kashetu Kyenge, Alain Lamassoure, Philippe Lamberts, Vicky Maeijer, Ivana Maletić, Fulvio Martusciello, Roberta Metsola, Bernard Monot, Stanisław Ożóg, Dimitrios Papadimoulis, Soraya Post, Dariusz Rosati, Alfred Sant, Judith Sargentini, Molly Scott Cato, Birgit Sippel, Renato Soru, Helga Stevens, Paul Tang, Michael Theurer, Ramon Tremosa i Balcells, Marco Valli, Cora van Nieuwenhuizen, Udo Voigt, Jakob von Weizsäcker, Josef Weidenholzer, Cecilia Wikström, Marco Zanni, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Lara Comi, Andrea Cozzolino, Pál Csáky, Miriam Dalli, Marian Harkin, Ramón Jáuregui Atondo, Eva Kaili, Krišjānis Kariņš, Miltiadis Kyrkos, Luigi Morgano, Eva Paunova, Salvatore Domenico Pogliese, Emil Radev, Christine Revault D’Allonnes Bonnefoy, Barbara Spinelli, Tibor Szanyi, Romana Tomc, Anders Primdahl Vistisen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Susanne Melior

Datum der Einreichung

11.5.2015

 

 

[1]          Abl. C 166 vom 12.6.2013, S. 2.
[2]          Abl. C 271 vom 19.9.2013, S. 31.
[3]          Angenommene Texte vom 11.3.2014, P7_TA(2014)0191